Sonntag, 4. April 2010

Happy Holidays – Frohe Feiertage

Happy Holidays – Frohe Feiertage

Die Redaktion wünscht allen Lesern und Leserinnen, welche Feiertage Sie auch immer feiern,frohe und gesegnete GEDENK- und Feiertage.



April 4, 2010

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What so ever FEAST you might celebrate, the editors wish you
GOOD AND BLESSED HAPPY HOLIDAYS !

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Journalisten-Büro Andreas Klamm Sabaot
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Samstag, 3. April 2010

Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

Überraschung für Geburtstags-Jubilar Dr. Helmut Kohl

3. April 2010: 500 Mitglieder der Jungen Union singen zum Geburtstag für den Bundeskanzler a. D. in Ludwigshafen-Oggersheim – Offizielle Feiern im Pfalzbau am 5. Mai – 80. Geburtstag im Kreise der Familie




Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl noch im Amt, im Jahr 1998. Unser Archiv-Foto aus dem Jahr 1998 beweist eindrucksvoll: Damals und heute, irgendwie gelingt es Dr. Helmut Kohl immer Massen von Menschen anzuziehen. Foto: Andreas Klamm Sabaot / Archiv 1998

Von Andreas Klamm Sabaot

Berlin / Ludwigshafen – Oggersheim. 3. April 2010. Der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl und seine Familie staunte und war sichtlich gerührt zur Feier seines 80. Geburtstages am 3. April 2010. Eine kleine Feier im Kreise der Familie und enger Freunde war geplant, so die offiziellen Mitteilungen. Doch irgendwie war die Stimmung in Ludwigshafen-Oggersheim heute noch so, als würde der frühere Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl noch heute Deutschland regieren. Rund 500 Mitglieder der Jungen Union (JU) sangen für den Geburtstags-Jubilar, der seinen 80. Geburtstag feierte. Die Leitung der Gesangs-Darbietungen für den früheren Bundeskanzler hatte der beliebte Dirigent Gotthilf Fischer.


Der Vorsitzende der Jungen Union (JU) Philipp Mißfelder informierte darüber, dass die CDU sich als eine „große Familie“ verstehe. Dr. Helmut Kohl war von 1982 bis 1989 für 16 Jahre der Bundeskanzler für die Bundesrepublik Deutschland. Bislang konnte sein Regierungs-Zeit-Rekord mit der längsten Amtszeit eines Bundeskanzlers in der Geschichte von Deutschland nicht gebrochen werden. So wundert es nicht sonderlich, dass die Mitglieder der Jungen Union in Dr. Helmut Kohl „…Immer unser Kanzler…“ sehen und dem großen europäischen Staatsmann auch dankten mit dem Transparent „Wir danken Dir, Kanzler der Einheit !“.

Mehr Hunderte schwarz-rot-goldene Luftballons stiegen zum Himmel empor.

Dr. Helmut Kohl dankte in einem Interview mit der BILD-Zeitung „dem lieben GOTT“ und gab auch einen sehr persönlichen Wunsch bekannt: Er wünsche sich noch viele und Jahre mit seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter und FRIEDEN.

In einem Interview mit der Bild Zeitung sagte Helmut Kohl als Antwort auf eine Frage eines Kollegen in der Bild-Redaktion, was sich der frühere und am längstens amtierende Bundeskanzler für die Republik wünsche:

„Frieden. Ich wünsche mir für unser Land inneren und äußeren Frieden. Dazu gehört auch, dass Deutschland sich seiner Verantwortung bewusst ist, dass es mit Stolz, aber auch Bescheidenheit auf den Weg blickt, den es zurückgelegt hat, und mit Zuversicht in die Zukunft geht.“, so Dr. Helmut Kohl.

Dr. Helmut Kohl zeigte sich dem Überraschungs-Besuch in Begleitung seiner Familie und seiner zweiten Ehefrau Maike Kohl-Richter. Der frühere Bundeskanzler wirkte sichtlich noch geschwächt und angeschlagen. Vor rund zwei Jahren erlitt er nach einem schweren Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er lebe nur noch nur Dank seiner Ehefrau Maike, informierte Dr. Helmut Kohl. Vor wenigen Wochen musste die Gallenblase des Bundeskanzlers a. D. entfernt werden und ein gutes Alter von 80 Jahren – es hinterlässt Spuren.

Da dem gesundheitlichen Genesungs-Prozeß Vorrang gegeben werden müsse, konnte Dr. Helmut Kohl an offiziellen Geburtstags-Feierlichkeiten in Berlin nicht teilnehmen.

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein Dr. Eva Lohse (CDU) würdigte die besonderen Verdienste von Dr. Helmut Kohl als einen Kanzler der Einheit für Deutschland und als großen Europäer. Die politische „Zieh-Tochter“ von Dr. Helmut Kohl und heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel überraschte den Jubilar mit einer Video-Botschaft, in der die Kanzlerin die besondere Leistung des Politikers für die deutsche Einheit würdigte. Aus aller Welt hat Helmut Kohl Glückwünsche zum 80. Geburtstag erhalten. So auch vom russischen Präsidenten Dmitri Medwedew, der ein Glückwunschtelegramm sandte und Kohl dankte, weil er als Bundeskanzler zu einem Neustart der deutsch-russischen Beziehungen beigetragen habe. Das Verhältnis stütze sich heute auf einen vertrauensvollen Dialog.

Am 5. Mai 2010 soll in Ludwigshafen am Rhein im Pfalz eine offizielle Geburtstags-Feier mit Dr. Helmut Kohl und mit rund 1.000 geladenen Gästen stattfinden. Der Hintergrund: Dr. Helmut Kohl war nicht nur 16 Jahre als Bundeskanzler im Amt für Deutschland, sondern in den Jahren 1969 bis 1976 auch amtierender Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz. Die heutige Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) will zu den Feierlichkeiten nach Ludwigshafen am Rhein reisen.

Mehrere Tausend Menschen haben ihre Glückwünsche und Gratulationen zum 80. Geburtstag für Dr. Helmut Kohl bei www.helmut-kohl.cdu.de eingetragen. Bei dem Glückwunsch- und Gratulations-Portal handelt es sich um eine Aktion der CDU Deutschlands. CDU-General-Sekretär Hermann Gröhe erklärte: „Der 80 Geburtstag von Helmut Kohl ist für uns ein Tag der Dankbarkeit.“

Deshalb wolle die CDU vielen Menschen die Möglichkeit geben Dr. Helmut Kohl ganz persönlich zu gratulieren.

Auf der Gratulations-Seite für den früheren Bundeskanzler ist eine Bild-Collage mit wichtigen Stationen aus dem politischen Leben von Helmut Kohl zu finden. Zudem kann auf der Seite auch die Video-Botschaft von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an Dr. Helmut Kohl gesehen werden.

Mittwoch, 31. März 2010

Limburgerhof: 40-jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Pflegeheim in Limburgerhof:

40jährige Wachkoma-Patientin schwanger

Verdacht auf Missbrauch kann nicht ausgeschlossen werden – Vielzahl von Möglichkeiten muss geprüft werden – Leitender Oberstaatsanwalt Lothar Liebig: „Wir müssen in alle Richtungen umfassend ermitteln“ – Kind und Mutter können gerettet werden – Entscheidung liegt bei der Mutter

Von Andreas Klamm Sabaot

Ludwigshafen / Limburgerhof. 31. März 2010. Kaum zu glauben und doch wahr. In einer Pflege-Einrichtung in der pfälzischen Gemeinde Limburgerhof bei Ludwigshafen am Rhein haben die Pflege-Fachkräfte in einem Pflege-Bereich „Junge Pflege / Wachkoma“ in der schwerst geschädigte Menschen gepflegt werden, die Schwangerschaft im fünften Monat einer 40-jährigen Frau und schwer geschädigten Patientin festgestellt, die nach einem Unfall als Wachkoma-Patientin mit schwersten Schädigungen nach einem Schädel-Hirn-Trauma gilt. Ein Missbrauch oder eine Vergewaltigung der Frau könne nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungs-Behörden in Ludwigshafen am Rhein und in Frankenthal in der Pfalz können zur Zeit eine ganze Vielzahl von möglichen Szenarien nicht ausschließen.

Die Pflege-Einrichtung habe bei Bekanntwerden des Verdachts und die Bestätigung der Schwangerschaft der Patientin durch einen Gynäkologen eine Strafanzeige gegen einen bislang unbekannten Täter erstattet.

Vorsorglich habe die kirchliche Pflege-Einrichtung alle männlichen Pflege-Kräfte von der Station in andere Arbeits-Bereiche der Pflege versetzt. „Das Haus sei ein sehr offenes Haus. Die Tat ist unfassbar und wir können keine Möglichkeit mehr ausschließen.“, sagte ein Kirchen-Sprecher in einem Fernseh-Interview mit dem Fernseh-Sender SWR.

Anders als in den Berichten über Missbrauchs-Fälle in staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen, über die seit mehreren Wochen in Deutschland berichtet wird, ist zur Zeit nicht sicher, ob es sich um einen weiteren „Missbrauchs-Fall“ in einer Einrichtung handelt. Denkbar sind viele Möglichkeiten, etwa auch Täter aus dem nächsten Umfeld. Rein theoretisch können sogar männliche Patienten der Einrichtung in den Verdacht geraten, zum Kreis des Täters zu zählen oder auch Anwohner im Umfeld der Pflege-Einrichtung.

Die Staatsanwaltschaft in Frankenthal müsse in alle Richtungen umfassend ermitteln, erklärte der leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft in Frankenthal, Lothar Liebig. „In Betracht kommen unterschiedlichste Geschehens-Abläufe. Bei den Ermittlungen spielen natürlich auch die entsprechenden und inzwischen üblichen DNA-Überprüfungen eine wesentliche Rolle“, ergänzte der leitende Oberstaatsanwalt Lothar Liebig in einem Fernseh-Interview.

Bei den Ermittlungen ist natürlich auch die aktuelle Befindlichkeit, der durch einen Unfall schwer geschädigten Patientin wichtig und das Einfühlungs-Vermögen der Ermittler und Ermittlerinnen, die jetzt versuchen müssen einen Weg zu finden, mit der Patientin zu kommunizieren, um möglichst viele Informationen zusammen zutragen.

Die 40jährige Frau könne sich nur eingeschränkt zu den möglichen Ereignissen äußern. Die Pflege-Einrichtung werde als eine „offene Einrichtung“ geführt, in der es keine festen Besuchs-Zeiten gibt.

Eine mögliche Vergewaltigung oder ein möglicher Missbrauch könne vorliegen. Denkbar sind dennoch auch weitere Szenarien, an die Beobachter ohne die entsprechenden psychologischen und Pflege-Fachkenntnisse zunächst vielleicht nicht denken. Zur Zeit kann noch nicht einmal eine bislang nicht bekannte Beziehung der schwer geschädigten Patientin zu einem anderen männlichen Patienten innerhalb der Pflege-Einrichtung sicher ausgeschlossen werden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Täter aus dem direkten Umfeld stammen könne.

Unklar ist noch, was mit dem Kind geschehen soll. Denkbar wäre, wenn die Ärzte eine Gefahr für die werdende Mutter und Patientin und für das Baby ausschließen können, dass das Baby in rund vier Monaten vielleicht für eine Adoption freigegeben wird. Gesetzlich wäre auch noch ein Schwangerschafts-Abbruch möglich, sollten Ärzte eine Gefahr für Leib und Leben für die Patientin und für das Baby bestätigen.

Dank der modernen und technischen Mittel von Medizin und Wissenschaft ist es denkbar, dass die beteiligten Fachärztinnen und Fachärzte die schwangere Patientin und das Baby sicher in der Schwangerschaft begleiten und eine Geburt ohne ernste Gefahren für Patienten und Kind möglich machen. Sicher wäre eine Lebens-bejahende Entscheidung für die Patientin und für das Kind und eine spätere Adoption besser und vermutlich auch im Sinne einer Lebens-bejahenden und kirchlichen Einrichtung. Dazu müssten die Ärzte jedoch eine Gefährdung für die 40jährige Wachkoma-Patientin und das Baby so weit wie möglich ausschließen können, da sonst die Gefahr besteht, dass die werdende Mutter und das Baby zu weiterem Schäden oder gar in Gefahr für Leib und Leben kommen könnten. Diese schwere Entscheidung muss die Mutter der 40jährigen Wachkoma-Patientin treffen. Die Mutter der geschädigten Frau und Patientin ist der gesetzliche Vormund der schwangeren Patientin in der Pflege-Einrichtung.

Denkbar ist auch, dass die Mutter sich dazu entscheidet, wenn keine Gefahr für die Unfall-traumatisierte, Langzeit-geschädigte Tochter besteht, das Kind zu behalten und die Mutter der Patientin die Pflege des Kindes in Begleitung von Helfern und Helferinnen übernimmt. Aus Heil-therapeutischer Sicht wäre es sogar möglich, dass das Baby, sofern dieses von der schwer durch einen Unfall geschädigten Patientin nicht abgelehnt wird , positiv zum einem weiteren Heilungs-Prozeß und zu einem besseren Lebens-Gefühl für die schwer geschädigte Patientin beitragen könnte mit der Unterstützung durch deren Mutter als Vormund der schwangeren Patientin.

Schwangerschaften von schwerst behinderten oder auch Langzeit-geschädigten Frauen sind in nicht ganz so selten, wie es jetzt vielleicht auch in unterschiedlichen Medien dargestellt wird.

Zur Zeit ist noch nicht einmal ausgeschlossen, dass sich der werdende Vater seiner künftigen Verantwortung doch noch bewusst wird und bei der Polizei , bei einem Seelsorger der Kirchen-Gemeinde oder bei der Pflege-Einrichtung meldet und die Verantwortung für sein Handeln übernimmt, rein theoretisch für die Situation, dass es vielleicht eine bislang nicht bekannte Beziehung zwischen einer schwer geschädigten Patientin in einer Pflege-Einrichtung und einem Mann geben sollte. Liebe ist bekanntlich dazu in der Lage viele Wunden zu heilen. Vielleicht sogar in einem weiteren Horizont betrachtet, auch die Wunden und die Schädigungen, die die 40jährige Wachkoma-Patientin am Tag des Unfalls erlitten hat, als ein Teil des Lebens der Frau zerstört wurde.

Dieses kleine Baby, so ungewöhnlich diese Geschichte auch sein mag, könnte der geschädigten Frau vielleicht sogar einen Teil des verlorenen Lebens zurückgeben. Denn mit dem Unfall der Frau wurden vielleicht die Hoffnungen auf eine glückliche Hochzeit, ein Teil des jungen Lebens einer einst sehr glücklichen Frau auf tragische Weise zerstört und vielleicht auch ein Wunsch für Kinder genommen. Durch bislang kaum zu verstehende Umstände, könnte dennoch jetzt etwas möglich werden, das bislang in der Pfalz als nicht möglich betrachtet wurde. Denkbar wäre sogar, dass die Bürger, Bürgerinnen und Kirchen-Gemeinde-Mitglieder der kleinen Gemeinde Limburgerhof in der Pfalz und die Kirchen in der Pfalz eine „Patenschaft“ für das Kind übernehmen. In Afrika und Asien sind Kinder-Patenschaften üblich und damit können Kinder am Leben erhalten werden. In nicht wenigen Fällen können sogar ganze Familien mittels einer „Kinder-Patenschaft“ am Leben erhalten werden.

Was im fernen Afrika und Asien möglich ist, weshalb sollte eine Kinder-Patenschaft nicht auch das Leben einer Unfall-traumatisierten Patientin und deren Baby in Deutschland retten können, das möglicherweise bereits in vier Monaten das Licht der Welt erblicken könnte, vielleicht sogar kerngesund. Die Schlagzeilen von heute müssten dann vermutlich als „Wunder von Limburgerhof: „Schwerst geschädigte Patientin bringt kerngesundes Baby zur Welt“ geschrieben werden – wenn sich der Vater noch finden sollte, könnte die Geschichte, die zunächst möglicherweise so traurig begonnen hat und klingt, vielleicht sogar noch einen guten Anfang für den Start in ein spannendes Leben finden. Es wäre ein echtes Wunder und in den kommenden Tagen gedenken die Menschen eines der größten Wunder zu den „Hohen Feiertagen“, die in Deutschland und in der Welt celebriert werden.

Dienstag, 9. März 2010

Sozialer Staat und Gesellschaft: Gibt es Alternativen für Einkommen durch Erwerbs-Arbeit ?

Sozialer Staat und Gesellschaft:

Gibt es Alternativen für Einkommen durch Erwerbs-Arbeit ?

Der hohe Preis von Industrialisierung, Automatisierung und Technisierung – Ideen und Konzept für die Zukunft – Serie Zukunfts-Perspektiven in Deutschland – Heute: Grundeinkommen und das Bandbreiten-Modell – Mögliche Wege aus der Krise


Von Andreas Klamm Sabaot

Berlin. 9. März 2010. Die fünf großen Parteien, CDU, CSU, FDP, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke suchen nach Konzepten und Antworten um die soziale und wirtschaftliche Krise in Deutschland zu überwinden. Die SPD-Spitzen-Kandidatin Hannelore Kraft meinte es am 8. März 2010 zum Welt-Frauentag sicher gut und wollte Menschen mit ehrenamtlicher Arbeit Perspektiven für eine Arbeitsbeschaffungs-Massnahme in Deutschland schenken. Kritiker der Pläne von Hannelore Kraft (SPD) befürchten allerdings eine Verdrängung der noch verbleibenden wenigen sozialversicherungs-pflichtigen Erwerbs-Einkommens-Arbeitsplätze, die für eine Minderheit von Menschen ein Menschen-würdiges Mindest-Einkommen ermöglichen können.

Dabei hat allerdings die Hannelore Kraft nicht berücksichtigt, dass für mächtige Wirtschafts-Lobbyisten der soziale und demokratiche Bundesstaat Deutschand in Fragen sozialer und demokratischer Verantwortung oft nicht System-relevant ist. In der Betriebswirtschaft gilt der bekannte Leit-Satz „…mit einem Minimum an Einsatz von Mitteln, das Maximum an Gewinn zu erwirtschaften.“. Maschinen, Automaten, Roboter, Computer, Arbeitnehmer und Arbeitnehmmerinnen sind für Groß-Konzerne und Wirtschafts-Lobbyisten oft nur Betriebs-Mittel zur Erreichung des Ziels innerhalb kürzerster Zeit und mit einem Minimum an Einsatz von Resourcen das größt mögliche Kapital-Vermögen erwirtschaften zu können. Werden Betriebsmittel „überflüssig“, seien es Maschinen, Roboter, Automaten, Computer oder auch Menschen, die ihre Arbeits-Kraft und Zeit zur Verfügung zu stellen, um Kaptial und Profite zu erwirtschaften, werden die Betriebs-Mittel „abgeschrieben“ oder auch abgewrackt. Bei Maschinen, Automaten, Robotern und Computern ist es möglich eine Abschreibung oder das Abwracken zu tolerieren.

Doch eine „Abschreibung“ oder „Abwrackung“ von Menschen, die in Fabriken oder automatisierten Dienstleistungs-Zentren nicht mehr als Arbeits-Kraft gebraucht ist mit dem Grundgesetz des sozialen und demokratischen Bundesstaats Deutschland und mit der universell gültigen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert 1948 von den Vereinten Nationen nicht vereinbar. Auf den sozialen und demokratischen Bundesstaat Deutschland wird bereits in der Präambel des Grundgesetzes (GG) Bezug genommen, was die vorrangige Bedeutung eines sozialen und demokratischen Deutschlands für alle Menschen mit gleichen Grundrechten bekräftigt.

Auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert allen Menschen ohne Ausnahme und ohne Einschränkung soziale Sicherheit, die Grundlage und Garantie auch für den – sozialen – Frieden innerhalb eines Landes oder Staates bilden, die Diskriminierung und Benachteilung und nicht zuletzt auch einen Aufstand der Menschen gegen eine Tyrannei verhindern sollen (vergleiche Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm ).

Die Frage nach einer Schuld, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran Schuld oder sind es wirtschaftliche und politische Eliten ist mehr kontra-produktiv als produktiv und wird auch nicht einfach zu beantworten oder zu lösen sein. Statt nach möglichen Schuldigen in Politik und Wirtschaft oder in der Masse der Menschen der „Arbeiterklasse“ oder Arbeitnehmerschaft zu suchen, macht es viel mehr Sinn nach Antworten zu suchen, die Menschen ein Menschen-würdiges Einkommen garantieren, das deren Teilhabe an Wirtschaft, Kultur, Bildung und am Leben ohne allzu große Einschränkung möglich macht. Das Erkennen der Ursachen, die zur Krise führten ist ohne Zweifel auch wichtig. Gleichzeitig muss es dennoch die Antworten geben, die soziale und demokratische Gerechtigkeit für alle Menschen in Deutschland möglich machen.

Tragfähig gute Konzepte, gute Antworten und Ideen können hierbei auch als Rettungs-Pakete für mittelständige Unternehmen und Groß-Konzerne in Deutschland ganz ohne Übertreibung angesehen werden. Wer in einem 1 Euro-Job oder ehrenamtlich in einem 0 Euro-Job arbeitet, der arbeitet zwar, doch solche beschäftigten Menschen können keine Teilhabe an Kultur, Bildung und Wirtschaft haben. Damit sägen Wirtschafts-Konzerne am eigenen Ast auf dem auch die Unternehmen sitzen. Fast ist es so als würden die Flüsse die zur Zuleitung für Wasserkraftwerke dienen ausgetrocknet werden. Folge: Das Wasserkraft-Werk würde nicht mehr betriebsfähig sein. Wer kein Geld hat kann logischerweise auch keine Investionen in die Wirtschaft tätigen. Folge: Der Wirtschafts-Kreislauf wird unterbrochen und Groß-Konzern wie Quelle, Opel und zahlreiche andere Unternehmen geraten in die Gefahr der Existenz-Vernichtung.

Kein Mensch würde auf die Idee kommen, dass Menschen auch ohne Herz-Kreislauf-System leben können. Das ist nicht möglich. Denn sollte es nach einem Herzkreislauf-Stillstand nicht zur rechtzeitigen Reanimation (Wiederbelebung) kommen, droht der Tod des Patienten. Nicht anders ist es beim Patienten Wirtschaft in Deutschland. Werden die elementare Wirtschafts-Kreisläufe nicht wiederbelebt, dann droht nach dem Massen-Sterben der Klein-Unternehmen auch das Aus für alle mittelständigen Unternehmen und auch für die Groß-Konzerne. Eine Ursache für die Probleme könnte möglichweise daran liegen, dass es die Vertreter aus Politik und Wirtschaft, doch die Gemeinschaft aller Menschen versäumt haben, ihre Weltanschauungen und Lebens-Philosophie auf eine Zeit anzupassen, in der durch fortschreitende Technisierung, Automatisierung und Industrialisierung die Arbeitskraft von Millionen von Menschen in Deutschland nicht mehr in der gewohnten Weise gebraucht wird, wie dies noch im 18. und 19. Jahrhundert das Geschehen war.

Mit der Suche nach einer Antwort auf dieses ernste Probleme beschäftigen sich sehr viele Menschen seit Jahren und es gibt inzwischen mehrere Antworten, die gemeinsam haben, dass allen Menschen ohne Ausnahme ein Grundeinkommen oder Basis-Einkommen losgelöst von Erwerbs-Arbeit in Fabriken und Unternehmen zur Verfügung stehen muss, damit für alle Menschen ohne Ausnahmen eine Teilhabe an Bildung, Kultur, Wirtschaft und Leben möglich ist, da auch eine Super-Koalition (wäre nach dem Grundgesetz nicht möglich) von CDU, CSU, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke, nicht die erforderliche Anzahl von Millionen von Erwerbs-Arbeitsplätzen schaffen können, die erforderlich sind, um möglichst viele Erwerbs-Arbeitsfähige Menschen in entsprechende Erwerbs-Arbeit vermitteln zu können. Das Problem besteht nicht darin neue Arbeit schaffen zu müssen, denn einen Mangel an Arbeit gibt es in Deutschland nicht. In Deutschland gibt es Arbeit im Überfluss. Es gibt lediglich Probleme an der Verteilung der Finanzmittel zur Finanzierung geleisteter Arbeit. Jeder Mensch, der lebt, leistet täglich Arbeit. Allerdings werden bespielsweise Frauen im Haushalt und Männer im Ehrenamt für die erbrachte Leistung und Arbeit nicht bezahlt.

Einige mögliche Antworten und Konzepte zu Wegen aus der Krise um den sozialen und demokratischen Bundesstaat will ich Ihnen gerne in einer kleinen Reihe „Zukunfts-Perspektiven in Deutschland“ vorstellen.

Konzept und Antwort No. 1:

BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN


Im Netzwerk Grundeinkommen engagieren sich Menschen aus allen Schichten der Gesellschaft auch Groß-Untenehmer für die Einführung des von der klassischen Erwerbs-Arbeit losgelösten, „bedingungslosen“ Grundeinkommens für alle Menschen ohne Ausnahme.

Die Idee zum Grundeinkommen ist einfach, übersichtlich und vor allem auch innerhalb kürzester Zeit realisierbar.

Das Netzwerk Grundeinkommen beschreibt die Idee in folgender Weise:

Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das bedingungslos jedem Mitglied einer politischen Gemeinschaft gewährt wird. Es soll die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen, ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden und keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.

Das Grundeinkommen stellt somit eine Form von Mindest-Einkommenssicherung dar, die sich von den zur Zeit in fast allen Industrienationen existierenden Systemen der Grundsicherung wesentlich unterscheidet. Das Grundeinkommen wird erstens an Individuen anstelle von Haushalten gezahlt, zweitens steht es jedem Individuum unabhängig von sonstigen Einkommen zu, und drittens wird es gezahlt, ohne dass Arbeitsleistung oder Arbeitsbereitschaft verlangt wird.

Mit dem Grundeinkommen, so das Netzwerk, soll die Autonomie von Menschen, Bürgern und Bürgerinnen erreicht werden. Unternehmer könnten von der hohen Verantwortung als Arbeit-Geber „befreit“ werden. Mehr Autonomie wäre auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen möglich mit der grundsätzlichen Verfügbarkeit der der Möglichkeit der Nicht-Erwerbs-Tätigkeit einer anderen sinnerfüllenden Tätigkeit ausserhalb der bislang klassischen Arbeits-Modelle in Dienstleistungs-Unternehmen, Fabriken oder Groß-Konzernen nachzugehen. Mit dem Grundeinkommen wäre die Verteilungs-Gerechtigkeit erfüllbar, Eltern könnten eine größere Unabhängigkeit von dem Einkommen durch klassische Erwerbs-Arbeit erreichen. Eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und die Wahrung der Würde aller Menschen wäre möglich. Menschen, die es wünschen, können sich ehrenamtlich in der Gemeinschaft aller Menschen engagieren ohne dabei infolge fehlenden Einkommens zu „Bettlern“ oder Bitt-Stellern werden zu müssen. Deutschland könnte die Entwicklung von Muse und Kreativität erleben und Menschen könnten möglicherweise bislang nicht geahnte Talente und Fähigkeit entdecken und diese einer Gruppe oder der Gemeinschaft aller Menschen zur Verfügung stellen.

Die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens ist kurzfristig, theoretisch und auch in der Praxis noch im Jahr 2010 in Deutschland möglich. Ein bedingungsloses Grundeinkommen könnte sogar zu einem „Rettungs-Paket“ für Unternehmen unterschiedlichster Größe werden. Denn wer ein Grundeinkommen hat, kann auch wieder Geld beim Einkaufen ausgeben, Unternehmen können Steuern und Abgaben bezahlen, die für Staat und die staatliche Gemeinschaft aller Menschen erneute Vorteile möglich machen. Über die Höhe des Grundeinkommens wird diskutiert. Es gibt Menschen, die glauben ein Grundeinkommen von 1.000 bis 1.500 Euro monatlich könne ausreichend sein. Kritiker geben zu bedenken, dass für die Situation besonderer Lebens-Umstände, etwa komplexer und aufwendiger Pflege-Bedürftigkeit das Grundeinkommen finanziell zusätzlich ergänzt werden müsse. Weitere Informationen sind bei www.grundeinkommen.de zu finden.

Konzept und Antwort No. 2

DAS BANDBREITEN-MODELL


Das Modell wurde in der Arbeit der Deutschen Demokratischen Partei Deutschland erarbeitet, die im Jahr 1918 gegründet wurde. Zum Gründerkreis der Deutschen Demokratischen Partei Deutschland zählt Albert Einstein.

Die Deutsche Demokratische Partei erklärt das Bandbreitenmodell, als ein Modell das die Mechanismen der Marktwirtschaft nutzt, um Unternehmen dazu zu motivieren, neben dem Wettbewerb um Kunden, Produkte, Standorte und Technologie, Preise, in einen weiteren Wettbewerb einzureten. In einen Wettbewerb um möglichst viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, ungeacht der Qualifikation, des Alter oder anderer bisheriger Hemmnisse zur Einstellung der neuen Mitarbeiter.

Die Entwickler glauben daran dass es möglich ist die Erwerbslosigkeit zu beseitigen und Löhne oder Gehälter zu steigern. Dazu müsse lediglich bei der Arbeit Angebot und Nachfrage ausgegelichen werden. Die Politik müsse Rahmen-Bedingungen schaffen, die die Arbeitgeber dazu motivieren, möglichst so viele Arbeitsplätze zu besetzen wie menschliche Arbeits-Kräfte vorhanden sind. Gleichzeitig muss jeder Arbeitsplatz mit einem hohen Mindestlohn bezahlt werden.

Wie ist ein solches Ziel zu erreichen ?


Die Antworten im Bandbreiten-Modell:

Die zusätzlichen Mitarbeiter müssen für die Unternehmen existentiell wichtig sein.


1.Was ist für Unternehmen existentiell wichtig? Ein möglichst hoher Umsatz/Marktanteil.
2.Wie erzielen Unternehmen einen möglichst hohen Umsatz/Marktanteil? Vor allem durch möglichst niedrige Verkaufspreise.
3.Wie kann der Gesetzgeber Einfluss auf die Verkaufspreise nehmen? Durch den Satz der Umsatzsteuer. Je niedriger der Satz, desto niedriger sind die Verkaufspreise der Produkte.
4.Wie kann der Gesetzgeber also Einfluss auf die Zahl der Beschäftigten nehmen? Indem er Unternehmen mit hoher Beschäftigungsintensität mit niedrigen Umsatzsteuer-Sätzen belohnt. („Arbeitsplatz-Prämien“). Je mehr Inlands-Mitarbeiter im Verhältnis zum Inlands-Umsatz ein Unternehmen beschäftigt, desto niedriger wird der Inlands-Gesamtpreis (Bruttopreis inkl. Umsatzsteuer) der Produkte des Unternehmen.

Im Bandenbreiten-Modell sind auch Zahlungen für „abwesende Arbeitsplätze“ mit bis zu 2.000 Euro im Monat geplant. Mit „abwesenden Arbeitsplätzen“ werden beispielsweise auch Leben-Situationen wie Renten, Kindergeld, bezahlte Hausarbeit, bedingungsloses Grundeinkommen, bezahltes Studium und bezahlte Weiterbildung definiert, die zum Empfang für Leistungen für „abwesende Arbeitplätze“ berechtigen könnten.

Ausführliche Informationen zum Bandenbreiten-Modell und zum Engagement der Deutschen Demokratischen Partei (ddp) sind zu finden bei www.bandbreitenmodell.de und www.ddp-partei.de .

Die Antworten und Konzepte „bedingungslose Grundeinkommen“ und das „Bandbreiten-Modell“ sind stark verkürzt dargestellt. Ausführliche Informationen sind bei den zuvor genannten Präsentations-Adressen im Internet zu finden.

Es gibt weitere Konzepte und Ideen, die aus den Krisen von Massen-Arbeitslosigkeit und dem Abstellgleis Hartz 4 führen können. Alles was es jetzt noch braucht sind mutige Menschen, die weiter denken auch an die Zukunft und mutige und couragierte Politiker und Politikerinnen, sei es Hannelore Kraft, Sigmar Gabriel, Jürgen Trittin oder Dr. Angela Merkel und viele andere, die sich und allen weiteren Menschen eingestehen, es ist die Zeit „Ja zu sagen, zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland“.

Ob die Wahl in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai 2010 helfen kann „Ja, zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens“ in Deutschland zu sagen, bleibt abzuwarten.

Eine wichtige öffentliche Debatte über die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland könnte 82 Millionen Menschen in Deutschland helfen, die universell garantierten Grundrechte und Menschenrechte in der Praxis-Anwendung zu erleben. Diese elementaren Grundrechte und Menschenrechte könnten mit Leben in der Tat, Wahrheit und Praxis erfüllt werden.

Welche sozialen Grund- und Menschenrechte haben alle Menschen in Deutschland ohne Ausnahmen?


Die Antworten sind zu finden in der Resolution 217 A aus dem Jahr 1948 proklamiert durch die Vereinten Nationen in New York City. Die Resolution 217 wird auch als Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bezeichnet:

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25


1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26


1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Die vollständige Veröffentlchung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist bei www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm zu finden. Die vollständige Fassung des Grundgesetzes (GG) ist bei www.dejure.org/gesetze/GG zu finden.

Sonntag, 28. Februar 2010

Würdigung der Leistungen von Margot Käßman beantragt

Würdigung der Leistungen von Margot Käßman beantragt

Petition beim Bundespräsident eingereicht – Kanzlerin informiert
Antrag: http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html

Von Andreas Klamm Sabaot

Ludwigshafen am Rhein / Hannover. 26. Februar 2010. Die internationale jüdisch-christliche John Baptist Mission of Togo ( Johannes der Täufer Mission von Togo ) hat bereits am 25. Februar 2010 beim Bundespräsidenten Prof. Dr. Horst Köhler in Berlin eine Würdigung und Anerkennung der Verdienste und Leistungen der bisherigen Landes-Bischöfin und EKD-Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Pastorin Dr. Margot Käßmann, für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rolle von Frauen in Deutschland und für den Frieden in Deutschland und in der Welt beantragt. Diese Informationen bestätigte ein Sprecher der Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde über den eingereichten Antrag gestern schriftlich mittels email informiert. Margot Käßmann habe in dem Ehrenamt als Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nicht nur gute, sondern excellente Arbeit unter schwierigsten Bedingungen geleistet. Arbeit, Leistung und ein über das übliche Maß hinaus erbrachtes Engagement müsse auch öffentlich gewürdigt und anerkannt werden.

Frau Dr. Margot Käßmann habe zwar ohne Zweifel mit einer Fahrt mit dem Auto unter Alkohol-Einfluss in der Fastenzeit einen Fehler gemacht, doch dieser Fehler sei menschlich und vor allem auch von Menschen, die in der Tat und Wahrheit im Glauben an Gott leben, zu vergeben. Das mehr als 12-jährige Engagement der bisherigen Landes-Bischöfin, der Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Pastorin Dr. Margot Käßmann überwiege ganz deutlich im Guten.

Soweit bekannt befände sich auf der Erde zur Zeit kein unfehlbarer Mensch, nicht ein einziger Mensch könne den Anspruch für sich erheben frei ohne Sünde und frei ohne Fehler zu sein. Man hoffe, dass es gelingt, dass Margot Käßmann Ruhe und neue Kraft finden kann, um ihr wichtiges Wirken und Arbeiten für soziale Gerechtigkeit, für die Stärkung der Rolle der Frauen in Deutschland und für den Frieden in der Welt und in Deutschland, auch künftig gut zu Gehör bringen zu können und veröffentlichen zu können. Vor allem Deutschland , das zweimal innerhalb von 70 Jahren den kompletten Verlust jeglicher Form von Demokratie durch mindestens zwei Terror-Dikaturen erlitten habe, brauche die kritischen Stimmen engagierter Frauen, Männer und Kinder.

Der Antrag auf die Würdigung und Auszeichnung der Verdienste der Pastorin und Frau, Margot Käßmann wurde am 25. Februar 2010 an den Bundespräsidenten nach Berlin gesendet. Bislang liegt, nach Angaben des Sprechers, keine Information über eine Antwort des Bundespräsidenten vor.

Der Antrag und die Petition für die Würdigung und Auszeichnung der Verdienste der ehemaligen Landesbischöfin, EKD-Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland und Pastorin Frau Dr. Margot Käßmann kann bei http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html mitunterzeichnet und unterstützt werden

„Natürlich sind wir uns bewusst dessen, dass bei den Waffen-Lobbyisten, Waffen-Exporteuren in Deutschland und der Freunde von Krieg ein Engagement für soziale Gerechtigkeit und für Frieden in Deutschland und in der Welt in der Regel nicht gerne gesehen wird. Immerhin verdienen Waffen-Exporteure mit dem Geschäft am Tod von Millionen von Kindern, Frauen und Männern mehrere Millionen Euro Jahr für Jahr. Dennoch garantiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, proklamiert durch die Vereinten Nationen und das Grundgesetz (GG) für Deutschland, dass Frauen, Männer und Kinder sich zumindest für Frieden in Deutschland und in der Welt engagieren dürfen und darüber auch öffentlich in Deutschland und in der Welt sprechen dürfen.“ ergänzte ein Sprecher der internationalen Mission.

Schon dieses Engagement der Pastorin Dr. Margot Käßmann habe eine Würdigung und Anerkennung der Arbeit und des Wirkens der bisherigen Landes-Bischöfin und Vorsitzenden des Evangelischen Rates in Deutschland verdient. Sie habe als Frau den Mut gefunden, sich öffentlich für den Frieden auszusprechen – das erfordert sehr, sehr viel Mut in Deutschland, einem Land, das vor rund vier Monaten von Bischof Dr. Dr. h.c. Wolfgang Huber noch als „Waffen-Export-Weltmeister Deutschland“ bezeichnet wurde. Der Theologe war von 2003 bis zum Jahr 2009 der Rats-Vorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland und trat aus Altergründen in den Ruhestand. Nachfolgerin wurde die vierfache Mutter, Landes-Bischöfin und Pastorin Dr. Margot Käßmann, die erst vor kurzem eine schwere Erkrankung an Krebs überstanden hat.

Der genaue Wortlaut der Petition an Bundespräsident Prof. Dr. Host Köhler lautet:

Antrag auf Auszeichnung mit dem BUNDESVERDIENST-KREUZ für die bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland Dr. Margot Käßmann, Pastorin

Gründe:

1.Herausragende, beispielhafte Verdienste und Arbeit dem Frieden in der Welt zu dienen gemäß dem im Grundgesetz gestellten Auftrag
2.Herausragende und beispielhafte Verdienst und Arbeit für die soziale Gerechtigkeit im sozialen und demokratischen Bundesstaat Deutschland
3.Beispielhafte und besonders zu würdigende Arbeit als Landesbischöfin zur Stärkung der Rolle und Gleichberechtigung von Frauen in Deutschland und in Europa

Sehr geehrte Excellenz Herr Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler !

Hiermit wird ANTRAG gestellt zur Verleihung und Würdigung mit dem BUNDESVERDIENST-KREUZ an die

bisherige Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und Pastorin, Frau Dr. Margot Käßmann

Begründung:

Frau Dr. Margot Käßmann hat am vergangenen Wochenende als Mensch und Frau einen schweren Fehler begangen. Dies hat die bisherige Landes-Bischöfin und Rats-Vorsitzende der Evangelischen Kirche auch öffentlich eingestanden. Den rechtlichen Konsequenzen hat sie sich gestellt oder wird sie sich stellen. Es war ein Fehler – doch das Gute aus mehr als 10 Jahren besonderer Arbeit und Wirken als Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland für weit mehr als 25 Millionen Menschen in Deutschland überwiegt deutlich ! Im Rahmen der öffentlichen Vorverurteilungen vor dem Stattfinden und eines Termines eines ordentlichen und öffentlichen Gerichts-Verfahren, eine Vorverurteilung, die so nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen nicht hätte stattfinden dürfen, wurde wenig über die besonderen, beispielhaften und herausragenden Verdienste von Dr. Margot Käßmann berichet und informiert.

Die Biographie und auch besonderen Lebens-Umständen von Frau Dr. Margot Käßmann ist Ihnen vermutlich gut bekannt.

Frau Dr. Margot Käßmann hat sich ganz ohne Zweifel in folgenden Dingen besonders, über das übliche und gewöhnliche Maß hinaus engagiert und es ist Recht und würdig, die engagierte und couragierte Frau. Dr. Margot Käßmann für ihre 10jährigen, oft auch sehr schweren Arbeiten, Wirken und Handeln zu ehren und zu würdigen, selbstversändlich zu Leb-Zeiten:

a) Herausragende, beispielhafte Verdienste und Arbeit dem Frieden in der Welt zu dienen gemäß dem im Grundgesetz gestellten Auftrag
b) Herausragende und beispielhafte Verdienst und Arbeit für die soziale Gerechtigkeit im sozialen und demokratischen Bundesstaat Deutschland
c) Beispielhafte und besonders zu würdigende Arbeit als Landesbischöfin zur Stärkung der Rolle und Gleichberechtigung von Frauen in Deutschland und in Europa

Wie Ihnen bekannt, haben auch namhafte Spitzen-Politiker den Rücktritt von Frau Dr. Käßmann bedauert. Wie Ihnen bekannt, hat Frau Dr. Margot Käßmann erst vor wenigen Tagen ihre Stimme für den FRIEDEN in dieser Welt erhoben.

Wir glauben dass die Auszeichnung und Würdigung mit dem Bundesverdienst-Kreuz und weiteren angemessenen Auszeichnungen und Würdigungen recht und würdig für die engagierte und couragierte Frau Dr. Margot Käßmann ist, die ohne Zweifel ihres gleichen in ihrem Engagement für FRIEDEN in der Welt, für die Gleichberechtigung von Frauen und für soziale Gerechtigkeit in Deutschland sucht.

Die Pastorin und vor allem eben auch die bisherige Landes-Bischöfin Dr. Margot Käßmann hat in besonderer Weise gewirkt und gearbeitet und vielleicht könnte auch eine hohe oder die höchste Auszeichnung der engagierten und couragierten Frau und Pastorin helfen, weiterhin für Millionen von Menschen, Kindern, Frauen und den FRIEDEN in Deutschland und in dieser Welt zu wirken.

Die internationale Jüdisch – Christliche John Baptist Mission of Togo wirkt international und überkonfessionell und wir unterstützen katholische, evangelische, freikirchliche oder auch die Vielzahl anderer Glaubens-Gemeinschaften soweit möglich. Einige Träger des Bundesverdienst-Kreuz kenne ich bereits aus meiner Arbeit als Journalist, da ich die Portraits über diese Menschen geschrieben habe für Tageszeitungen.

Daher glaube ich einschätzen zu können, dass ganz ohne Zweifel sich Frau Dr. Margot Käßmann für diese besondere und eine der höchsten Auszeichnungen in Deutschland verdient gemacht hat.

Das mutige und öffentliche appellative Bekenntnis zum FRIEDEN in der Welt wurde, wie Ihnen bekannt, angegriffen.

Vielleicht können Sie helfen, daran zu erinnern, dass die VERPFLICHTUNG dem FRIEDEN in der Welt zu dienen bereits in der Präambel des Grundgesetzes (GG) und im Grundgesetz sehr deutlich geschrieben steht.

Die mit über 50 Preisen ausgezeichnete amerikanisch-jüdische Journalistin Amy Goodman von Democracy NOW! ( www.democracynow.org ) sagte beispielsweise in einem MSNBC – Interview in New York „There is got to be another answer than war…“

Die Übersetzung bedeutet etwa soviel wie: „Es muss eine andere Antwort als Krieg geben…“ – das meint intelligente und diplomatische Verhandlungen für den FRIEDEN, damit deutsche Soldaten oder auch andere Soldaten, Männer, Kinder und Frauen nicht in verhinderbaren Kriegen ihr Leben verlieren.

Die Gemeinschaft der Menschen in aller Welt wäre wahrlich mehr nützlich damit beschäftigt, sich den Herausforderungen von Wasser-Wieder-Aufbereitung, Klima- Umwelt- und Natur-Schutz, Linderung des großen Leids durch die globale Welt-Hungersnot und Linderung des großen Leids durch die globale Welt-Finanz-Krise zu stellen anstatt Milliarden von Euros und U.S. Dollar in Kanonen-Rohren zu „verpulvern“ oder gar zu „verbrennen“.

Seit der Katatrophe von Haiti ist öffentlich bekannt, dass auch mehr für den Erdbeben-Schutz und Zivil-Schutz auch in Deutschland gehandelt werden muss – nicht nur dort, das steht außer Frage.

Frau Dr. Margot Käßmann hat sich in vielfacher und besonderer Weise für eine der höchsten Auszeichnungen und Würdigungen mit ihrer Arbeit und mit ihrem Wirken empfohlen.

Wenn nicht sie als Frau, vierfache Mutter, Landes-Bischöfin und Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland – wer dann ?

Der vollständige Antrag und der Brief an den Bundespräsidenten in Deutschland kann bei

http://www.scribd.com/doc/27486588/Antrag-Bundesverdienstkreuz-Margot-Kaessmann

gelesen werden.

Zur Petition: http://www.PetitionOnline.com/mjb20101/petition.html

Dienstag, 9. Februar 2010

Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“

Oberste Verfassungs-Richter: „Anspruch auf Menschen-würdiges Sozialgeld“

Graf: „Entscheidung des Bundesverfassungs-Gericht ist eine herausragende Leistung“

Mit dem Urteil: Unmut der Verfassungshüter über Untergrabung menschlicher Würde zu spüren


Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Karlsruhe / Berlin. 10. Februar 2010. In ihrem Urteil zu den Hartz 4 – Regelleistungs-Sätzen gelangen die obersten Verfassungs-Richter in Deutschland zur Überzeugung, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzesbuches (SGB II), die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den Verfassungs-rechtlichten Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums aus Artikel1, Absatz 1, des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erfüllen und Verfassungs-widrig sind. In einem Interview mit dem internationalen Medien-Projekt für Menschenrechte „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ bezeichnete der in Nürnberg lebende Autor des Buches „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“, Hans-Jürgen Graf, das Urteil der obersten Verfassungshüter in Karlsruhe als eine „eine herausragende Leistung“, die auch den Unmut der Verfassungs-Richter über den „stümperhaften“ Versuch der Untergrabung menschlicher Würde in Deutschland wahrnehmen lasse.



Hans-Jürgen Graf: „Bedingungsloses Grundeinkommen wird nötig und es wird kommen.“, Fotos: 3mnewswire.org

Hans-Jürgen Graf, Sie waren Vorsitzender der IG PFLEGE und GLAUBE in Nürnberg, engagieren sich sozial seit vielen Jahren für kranke und arme Menschen und sind Gesundheits-Experte als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger. Zudem sind Sie Autor des Buches “Abstellgleis – Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation”.

Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz4- Regelleistungen?

Hans Jürgen Graf: „Ich kann es nur aus laienhafter Sicht interpretieren. Insgeheim hoffte eigentlich wahrscheinlich fast jeder Leistungsempfänger, dass der Regierung und den verantwortlichen Politikern ein Denkzettel verpasst wird, der sich wohl in Nachzahlungen für die vergangenen Zeiträume kleiden sollte. Allerdings verwechseln hier die Meisten zwei verschiedene Betrachtungsweisen. Dieser Denkzettel wäre eine aus betroffener Sicht, menschlich gerechte Vorgehensweise; doch vor einem Gerichtssenat wird Recht gesprochen und selten Gerechtigkeit.

Insofern sehe ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sogar als eine herausragende Entscheidung, in der auch der Unmut der Verfassungshüter zu spüren ist, dass hier ein eigentlich doch sehr stümperhafter Versuch der Untergrabung menschlicher Würde getätigt wurde. Es ist geklärt, dass die Bestimmung von Regelsätzen im Sozialrecht durchschaubar und verständlich sein muss und dies in Verbindung mit der Menschenwürde. Damit müssen eigentlich alle verstummen, die eine Absenkung der Regelsätze fordern. Allerdings würde diese Reaktion Intelligenz erfordern.“

Aus ihren umfangreichen langjährigen Erfahrungen, welche Vorteile und vor allem auch Verbesserungen in Anbetracht eines Menschen-würdigen Existenzsicherungs-Minimums entstehen mit dem am 9. Februar 2010 vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Urteil?


Hans-Jürgen Graf: „Bei tatsächlich fähigen, ja kompetenten Interessen-Vertretern für die große Zahl der Hilfeempfänger in der Folgezeit dürfte es eigentlich nun ein Einfaches sein, den Gesetzgeber zur Berechnung tragfähiger Regelsätze im SGB II und SGB XII zu bewegen und zur Anerkennung von Sonder- und Mehr-’Bedarfen im Einzelfall. Allerdings fand ich unter denen, die in solchen Angelegenheiten immer vom Gesetzgeber befragt werden, wie z. B. die Sozialverbände und ähnliche, bisher nur einzelne Vertreter von denen ich mich als Betroffener tatsächlich kompetent vertreten sah.

Den starken Einfluss von Lobbyisten der Wirtschaft dürfen wir natürlich auch nicht vergessen, der nicht nur in Berlin sehr groß ist. Hier habe ich halt wenig Hoffnung. Es müssten sich tatsächlich die Betroffenen selbst organisieren und nun den entsprechenden Druck nach Berlin aufbauen. Doch auch hier sehe ich, aus eigener Erfahrung, wenig Licht am Horizont. Manchmal erschien es mir bei Betroffenen, wie z. B. bei nicht wenigen Usern in Foren wie dem ELO usw., dass man zuhause sitzt und wartet dass Robin Hood vom Himmel fällt.“

Wie sollte, Ihrer Einschätzung nach, jetzt politisch verantwortliches Handeln gestaltet werden ?

Hans-Jürgen Graf: „Handeln in Verbundenheit mit den Betroffenen und Erhebung ihrer tatsächlichen Bedürfnisse.“

Wie hoch müssten Ihrer Schätzung nach die realen Einkommens-Sätze für Sozialgeld-Bezieher, das meint heute noch Hartz 4 – Transferleistungs-Empfänger genannt, in Nürnberg sein, um ein Menschen-würdiges Exsitenzssicherungs-Minimum zu erreichen.

Hans-Jürgen Graf: „Das kann ich nicht sagen, da ich kein Wirtschaftsexperte bin. Allerdings aus eigener Erfahrung würde ich einen Regelsatz in Höhe von 500 Euro sehr begrüßen.“

Seitens politischer und wirtschaftlicher Spitzen-Vertreter wird den Erwerbs-Arbeit-suchenden Menschen immer vorgehalten, “Leute, ihr müsst Euch Arbeit suchen…” – doch die vielen neuen Millionen Erwerbs-Arbeitsplätze gibt es in Deutschland nicht. Wie denken Sie über das BEDINGUNGSLOSE GRUNDEINKOMMEN ?

Hans-Jürgen Graf: „Dieses ständige Palaver um den Menschen zu suggerieren, dass es noch ausreichend Arbeitsplätze in Deutschland gäbe, ist schon schier unerträglich geworden.

Es gibt sie nicht mehr, die Arbeitsplätze um alle erwerbsfähigen Menschen in bedarfsdeckenden Lohn und ausreichend Brot zu bringen. Wir werden auf Dauer nicht um das bedingungslose Grundeinkommen hinweg kommen. Es wird nötig werden und wir werden es bekommen.

Hierzu ist natürlich die Umverteilung von Vermögen notwendig, doch gibt es nicht wenige von reichen Menschen, die es tatsächlich auch tun würden um den Menschen in ihrem Land zu helfen. Allerdings werden diese Vorschläge von Seiten der Politik überhört. Ich erinnere hier an die Vorschläge des Hamburger Reeders und derer, die seinen Appell an die Regierung Merkel unterzeichnet haben. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist bestimmt finanzierbar, wenn ich die Umsatz- und Gewinnsteigerungen der Unternehmen der letzten Jahre ansehe. Allerdings ist es nicht gewollt von denen, die ihren Rachen scheinbar noch nicht voll genug haben und deren Einfluss in Berlin, so denke ich, ist groß.“

Vielen Dank für das Interview.

Mit dem Urteil haben die Bundesverfassungs-Richter unter anderem festgelegt:


Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.

In der Begründung des Richterspruchs in Karlsruhe, das von dem Die Linke- Politiker Gregor Gysi als „historisches Urteil“ bezeichnet wird, heißt es auch: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruher Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.

Das Buch „Abstellgleis Hartz 4 – die Unberührbaren der Nation“ (ISBN 978-3-8334-9136-8, Paperback, 112 Seiten) erschienen beim BOD Verlag in Norderstedt ( www.bod.de ) ist in allen Buch-Handlungen erhältlich.

Weiterführende Informationen zum bedingungslosen Grundeinkommen sind unter anderem bei www.grundeinkommen.de zu finden.

Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.

Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Hartz 4 – Regelleistungen sind verfassungswidrig

Nach dem Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe: Bündnis 90 / Die Grüne fordern jetzt 420 Euro monatlich – Gregor Gysi, Die Linke: „Hartz 4 ist Angriff auf den Sozial-Staat / 500 Euro Mindest-Sicherung, Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden“ – Manuela Schwesig (SPD): „Bundesregierung muss Mindestlohn einführen“ – Christian Lindner (FDP) „Neustart mit dem Bürgergeld“


Von Andreas Klamm Sabaot, Journalist und Nachrichten-Korrespondent

Karlsruhe / Berlin. 9. Februar 2010. Zu den intensiv diskutierten Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches, die die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder betreffen und zum sogenannten Hartz 4 – Regelsatz hat der erste Senat des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. Februar entschieden, dass die Vorschriften des Zweiten Sozialgesetzbuches ( SGB II ) , die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenzminimums aus Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, des Grundgesetzes (GG) erfüllen.

Die bisherigen Vorschriften bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer Pressemitteilung mit.

Das Bundesverfassungsgericht verkündete, der Gesetzgeber hat bei der Neureglung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs für die nach dem Paragraphen 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) für Leistungs-Berechtigte vorzusehen. Dies gilt wenn, ein solcher Anspruch von den Leistungen nach den Paragraphen 20 und folgende im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht erfasst wird, zur Gewährleistung eines Menschen-würdigen Existenz-Minimums, der jedoch „zwingend zu decken sei“.

Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber ordnete das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe an, dass ein solcher Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe, unmittelbar aus Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 20, Absatz 1, zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.

Folge des Urteils des Bundesverfassungs-Gerichts: Die Hartz 4 – Regelsätze müssen neu berechnet werden, weil diese Verfassungs-widrig sind.

Die Richter des höchsten deutschen Gerichtes haben sehr umfangreiche und wichtige Aspekte zur Erarbeitung ihres am 9. Februar 2010 verkündeten Urteils in Erwägung gezogen.

In der Begründung zum überraschenden Urteil heißt es unter anderem: „Die Regelleistung von 345 Euro ist nicht in Verfassungs-gemäßer Weise ermittelt worden, weil von den Strukturprinzipien des Statistikmodells ohne sachliche Rechtfertigung abgewichen worden ist.

Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von 207 Euro genügt nicht den Verfassungs-rechtlichen Vorgaben, weil es von der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.”

Die Richter gelangten zur Überzeugung: „Der in Paragraph 2 Absatz 2 Regelsatzverordnung 2005 festgesetzte regelsatz- und damit zugleich regelleistungsrelevante Verbrauch beruht nicht auf einer tragfähigen Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Denn bei einzelnen Ausgabepositionen wurden prozentuale Abschläge für nicht regelleistungsrelevante Güter und Dienstleistungen (zum Beispiel Pelze, Maßkleidung und Segelflugzeuge) vorgenommen, ohne dass feststand, ob die Vergleichsgruppe (unterstes Quintil) überhaupt solche Ausgaben getätigt hat.

Bei anderen Ausgabepositionen wurden Kürzungen vorgenommen, die dem Grunde nach vertretbar, in der Höhe jedoch empirisch nicht belegt waren (zum Beispiel Kürzung um 15% bei der Position Strom). Andere Ausgabepositionen, zum Beispiel die Abteilung 10 (Bildungswesen), blieben völlig unberücksichtigt, ohne dass dies begründet worden wäre.

Zudem stelle die Hochrechnung der für 1998 ermittelten Beträge auf das Jahr 2005 anhand der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts einen sachwidrigen Maßstabswechsel dar. Während die statistische Ermittlungsmethode auf Netto-Einkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten abstellt, knüpfe die Fortschreibung nach dem aktuellen Rentenwert an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter, den Beitragssatz zur allgemeinen Renten-Versicherung und an einen Nachhaltigkeitsfaktor an. Diese Faktoren weisen aber keinen Bezug zum Existenzminimum auf, bemängelten die Karlsruhe Richter.

Die Ermittlung der Regelleistung in Höhe von 311 Euro für in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebende Partner genüge nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil sich die Mängel bei der Ermittlung der Regelleistung für Alleinstehende hier fortsetzen, denn sie wurde auf der Basis jener Regelleistung ermittelt, stellten die Richter unter anderem fest.


Politische Reaktionen auf das Urteils für Menschen-würdige Existenssicherung


Ulrike Höfken, rheinland-pfälzische Bundestags-Abgeordnete und Sprecherin für Ernährungs-Politik und der Landesvorstands-Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen in Rheinland-Pfalz, Daniel Köbler, erklärten nach Bekanntwerden des Urteils vom Bundesverfassungsgericht, wonach die Regelsätze nach der Hartz 4 – Regelsatz-Verordnung verfassungswidrig sind:

„Die Bundesregierung muss nicht nur Antwort auf die Frage nach einer angemessenen Regelsatz-Höhe für die 1,7 Millionen betroffenen Kinder geben. Auch die über 5 Millionen erwachsenen Empfänger benötigen eine Anhebung ihres Hartz IV-Satzes auf 420€. Schwarz-Gelb muss hier sofort Abhilfe schaffen!“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei überfällig und bestätige die Kritik der der GRÜNEN. Schon lange weisen die Sozialverbände oder das Dortmunder Forschungsinstitut für Kinder-Ernährung darauf hin, dass die bisherigen Sätze für Kinder für ein Menschen-würdiges Existenz-Minimum und eine gesunde Ernährung nicht ausreichen.

„Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, nicht nur die Berechnung der Regelsätze transparenter zu gestalten. Wir fordern weiterhin eine Anhebung der Regelsätze für Kinder auf 330€ und perspektivisch eine Kindergrundsicherung für alle Familien.“, ergänzte Daniel Köbler.

Die Bundesregierung mache nichts für die Bekämpfung der Kinderarmut. Kinder hätten von der Erhöhung des Kinder-Geldes nichts, „da es vom Regelsatz wieder abgezogen wird“, bemängelte die Grünen-Politikerin Höfken.

Die Partei forderte jetzt sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dazu habe die Partei einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Die 10 Milliarden Euro aus den „unveranwortlichen Steuersenkungs-Aktivitäten von FDP und CDU werden für die Schaffung sozialer Gerechtigkeit gebraucht“, ergänzten die Grünen-Politiker.

Der Generalsekretär der CDU Deutschlands, Hermann Gröhe, erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil im Interesse der betroffenen Kinder – das ist gut und richtig! Denn sie sind diejenigen, die unter der Arbeitslosigkeit der Eltern besonders leiden.

In ihrem Sinne muss die Politik jetzt handeln und Lösungen finden. Was wir brauchen sind dabei zunächst nachvollziehbare Berechnungs-Verfahren, die der jeweiligen Lebenssituation in den Familien besser gerecht werden.

Zugleich ist klar: Es geht um mehr als die Höhe der finanziellen Mittel. Kinder brauchen Zuwendung im umfassenden Sinne. Dazu gehört Teilhabe an guter Bildung, Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe, Qualifizierungs-Maßnahmen und die ausreichende Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten- von der Tagesmutter bis zum Kitaplatz.“

Das erhöhe für die Eltern die Chance, eine Arbeit anzunehmen und so aus Hartz IV herauszukommen.

Hermann Grühe: „Wir werden auch diejenigen Familien im Blick behalten, die trotz harter Arbeit mit einem niedrigen Einkommen zurechtkommen müssen. Insofern muss der Regelsatz für Kinder, der Kinder-Zuschlag und das Kindergeld stets gemeinsam betrachtet werden. Für die CDU stellt die Situation der unter Armut leidenden und von Armut bedrohten Kinder eine besondere Herausforderung dar, der wir uns mit aller Kraft stellen wollen.“

Gysi: „Hartz 4“ – Angriff auf den Sozial-Staat


“Das Bundesverfassungsgericht hat über SPD und Grüne, aber auch über Union und FDP ein vernichtendes Urteil gefällt”, erklärte Gregor Gysi, Partei Die Linke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

“Hartz IV ist ein Angriff auf den Sozialstaat und Armut per Gesetz. Die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder bei Hartz IV sind verfassungswidrig und nicht Existenz-sichernd. Damit ist neben der Organisation auch der wesentliche Inhalt von Hartz IV für verfassungswidrig erklärt worden. DIE LINKE sieht sich in ihrer grundlegenden Kritik an den Hartz-Gesetzen bestätigt.”

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE sagte weiter: „”Es ist ein historisches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat erstmalig in der deutschen Geschichte höchstrichterlich festgestellt, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands mit den von ihr initiierten und beschlossenen Hartz IV-Gesetzen die Menschenwürde verletzt und gegen das Sozialstaats-Gebot des Grundgesetzes verstoßen hat. Bei SPD und Grünen, insbesondere bei der SPD, muss nun eine Debatte über die Agenda-Politik der Regierung Schröder / Fischer, über den eigenen Standort und die eigene Strategie beginnen.

Die Richterinnen und Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, binnen kurzer Frist zu klären, was ein Mensch zum Leben braucht. Sonder- und Mehrbedarfe müssen sofort gewährt werden. Hartz IV ist endgültig gescheitert. Mit dem Karlsruher Urteil wird das gesamte Konstrukt der Demütigung, Repression und des massiven Drucks auf die Löhne grundlegend gerügt.

Das Urteil muss nun genutzt werden, um in dieser Legislaturperiode ein menschenwürdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung und fairer Löhne zu entwickeln. DIE LINKE wird eine bedarfsdeckende Mindestsicherung in Höhe von 500 Euro als Regelleistung für Erwachsene, eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro einfordern. Wir werden für die Überwindung von prekärer Beschäftigung und Niedriglohn und für Steuergerechtigkeit kämpfen.”

Der FDP-General-Sekretär, Christian Lindner erklärte zum Urteil der Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe: „Das heutige Urteil entlarvt das Hartz-System erneut als bürokratisch, willkürlich und insgesamt verkorkst. Das Image von Hartz IV ist berechtigterweise schlecht. Mit dem Bürgergeld hat die christlich-liberale Koalition den Neustart für eine aktivierende Grundsicherung im Programm. Dieser Prüfauftrag sollte bald mit Leben gefüllt werden.“

SPD-Politikerin fordert Mindestlohn

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und forderte die Bundesregierung auf, unverzüglich eigenständige Regelsätze für Kinder und Einmal-Leistungen zu schaffen.

Die Politik habe den unmissverständlichen Auftrag bekommen, mehr für Kinder und Jugendliche im Land zu tun. Die SPD, kündigte Schwesig an, werde sich auf allen Ebenen dafür stark machen: “Wir wollen, dass alle Kinder gute Lebenschancen haben und gesund aufwachsen.”

Die SPD-Politikerin forderte die Bundesregierung auf, „eigenständige Regel-Sätze für Kinder und kinderspezifische Einmal-Leistungen zu schaffen. “Denn Kinder”, so Schwesig, “sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben kinderspezifische Bedürfnisse”. Dafür bräuchten sie auch eine angemessene finanzielle Unterstützung.

Manuela Schwesig fordert von der Bundesregierung die umgehende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Begründung: „Denn gute Arbeit für die Eltern sei die “beste Waffe gegen Kinder-Armut”. Hungerlöhne für hart arbeitende Eltern, die ihr Einkommen durch Hartz IV aufstocken müssen, dürften nicht länger hingenommen werden.

Weitere und ausführliche Informationen folgen in der Sonder-Reihe „XXL-info. Pflege und Soziales“, bei Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters und in weiteren Berichten und bei weiteren Medien-Partnern.