Sonntag, 19. Februar 2017

20.02.2017 - Welttag der Sozialen Gerechtigkeit

Bündnis "Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle!" will soziale 

Gerechtigkeit zum Wahlkampfthema machen

Berlin, 19.02.2017. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bündnisses "Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle!" vom 19. Februar 2017, teilt das Bündnis mit, den Welttag der Sozialen Gerichtigkeit zum Wahlkampf-Thema machen zu wollen.


Eine steuerpolitische Kehrtwende zur Finanzierung von mehr sozialer Sicherheit und notwendigen Investitionen in das Gemeinwesen fordert das Bündnis "Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle" anlässlich des Welttags der Sozialen Gerechtigkeit am kommenden Montag. 

"Es ist Zeit für soziale Gerechtigkeit", sagt der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske. "Dafür brauchen wir eine Kehrtwende in der Steuerpolitik, die den Reichtum im Lande so umverteilt, dass die Beschäftigten davon mehr profitieren und einen Kurswechsel in der Rentenpolitik, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Würde von ihrer Rente leben können", so Bsirske. Gerade im Wahljahr 2017 sei es
wichtig, die Politik dafür in die Pflicht zu nehmen.

"Unser Bündnis wird dafür sorgen, dass sich alle Parteien in diesem Wahlkampf zum Thema Vermögens-, Erbschafts- und Einkommensteuer verhalten müssen. Ein guter Sozialstaat braucht zwingend eine solidarische und nachhaltige Finanzierung. Davon sind wir in Deutschland weit entfernt", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführerdes Paritätischen Gesamtverbandes.

"Die starken sozialen Ungleichheiten in Deutschland zeigen sich in den vielen Kommunen, welche von Haushaltsproblemen und zunehmender öffentlicher Armut geprägt sind. Diese unhaltbare Situation lässt sich effektiv nur durch eine gerechte Umverteilungspolitik von ganz oben nach unten bekämpfen, denn Geld ist genug da - es muss nur gerechter verteilt werden!", so Ingo Meyer, vom Netzwerk Umverteilen in Nordrhein-Westfalen.

Seit dem Auftakt im Januar 2017 haben sich inzwischen über 30 bundesweit aktive Organisationen und Initiativen dem Bündnis "Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle!" angeschlossen. Soziale Gerechtigkeit zum zentralen Thema im Bundestagswahljahr 2017 zu machen, ist das erklärte gemeinsame Ziel. Das Bündnis setzt auf die Bündelung der individuellen Stärken und Aktivitäten der beteiligten Organisationen: Umverteilung für mehr soziale Gerechtigkeit wird beispielsweise auch ein Schwerpunkt des diesjährigen Armutskongresses sein, der auf Initiative des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des DGB und der Nationalen Armutskonferenz am 27. und 28. Juni in Berlin stattfindet. Wie 
internationale Steuergerechtigkeit zum Abbau sozialer Ungleichheit beitragen kann, verdeutlicht eine aktuelle Kampagne von Oxfam. Weitere Kampagnen und Veranstaltungen der einzelnen Bündnispartner zum Thema sind in Planung.

Über die Bündnisplattform unter www.reichtum-umverteilen.de

www.reichtum-umverteilen.de
Aufruf: Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle! Wir können ein besseres und gerechtes Land für alle schaffen, die hier leben. In Deutschland gibt es so ...

 unterstreichen die Bündnispartner den inneren Zusammenhang ihrer Kampagnen und Aktionen in diesem Wahljahr. Ein gemeinsamer Veranstaltungskalender, eine Sammlung von relevanten Fachinformationen sowie ein Blog bündeln die Expertise. Geplant sind gemeinsame Presse- und Lobbyaktivitäten und unter anderem die 
Veröffentlichung eines Comics. Zudem will das Bündnis offensiv den Kontakt mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl suchen, um für seine Forderungen zu werben.


Auch lokal und regional gründen sich immer mehr Umverteilen-Bündnisse. Bereits am 6. April wird ein NRW-weites Bündnis eine Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf durchführen. Für Samstag, den 6. Mai, werden im Rahmen eines dezentralen Aktionstages in verschiedenen Städten Aktionen und Veranstaltungen stattfinden.



Mehr Informationen: www.reichtum-umverteilen.de
www.reichtum-umverteilen.de
Aufruf: Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle! Wir können ein besseres und gerechtes Land für alle schaffen, die hier leben. In Deutschland gibt es so ...



Zum Trägerkreis des Bündnisses gehören:
Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. (AABF) - attac - AWO 
Bundesverband - Bundesjugendwerk der AWO - Bundesverband NEMO 
Netzwerke von Migrantenorganisationen - Bundesvereinigung 
Soziokultureller Zentren e.V. - Der Paritätische Gesamtverband - 
Deutscher Kinderschutzbund (DKSB) - Deutscher Mieterbund (DMB) - DIDF
- Die Tafeln Bundesverband - Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale 
Menschenrechte und Partizipation - FÖS - Forum Ökologisch-Soziale 
Marktwirtschaft - Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) - Gewerkschaft 
Erziehung und Wissenschaft (GEW) - Institut Solidarische Moderne - 
Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) - Kirchlicher Dienst in der 
Arbeitswelt (KDA) - Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher 
Arbeitslosengruppen - Nationale Armutskonferenz (nak) - NaturFreunde 
Deutschlands - Netzwerk Steuergerechtigkeit - OWUS Dachverband e.V. -
OXFAM Deutschland - SoVD Sozialverband Deutschland - Sozialistische 
Jugend Deutschlands - Die Falken - ver.di - Vereinte 
Dienstleistungsgewerkschaft - Volkssolidarität Bundesverband - Weed -
Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung


Samstag, 18. Februar 2017

Ein gutes, gesundes, glückliches Neues Jahr 2017

Redaktion, Autoren und Verlag wünschen allen Lesern ein gutes Neues Jahr 2017 erfüllt mit Gesundheit, Liebe, Glück, Freude und Frieden.

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British Newsflash Magazine

Radio TV IBS Liberty

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IBS Independent Broascasting Service Liberty

IFN International Family Network d734

MJB Mission News, ISSN 1999-8414

RPF Rundfunk- und Programmarbeitsgemeinschaft für Film, Funk und Fernsehen

Vorderpfalz aktuell – Magazin seit 1984

Stadtmagazin Ludwigshafen – Magazin seit 1984

radiotvinfo.org – Mediennetzwerk


Ludwigshafen am Rhein, 18. Februar 2017


Dienstag, 10. November 2015

Petition für Änderung und Neufassung des Artikel 16a Recht auf Asyl veröffentlicht

Petition für Änderung und Neufassung des Artikels 16 a Recht auf Asyl veröffentlicht

Berlin / Ludwigshafen am Rhein. 10. November 2015. (oterapro). Aufgrund der aktuellen Probleme bei der Aufnahme und Versorgung von Menschen in Not und auf der Flucht vor Krieg, Terror, Gewalt, aus politischen Gründen und möglicherweise weiteren Fluchtgründen wurde am Samstag, 31. Oktober 2015 eine öffentliche Petition für die Änderung und Neufassung des Artikel 16 a, Recht auf Asyl des Grundgesetzes (Deutschland) veröffentlicht. 

Die Petition kann öffentlich eingesehen und mitgezeichnet werden bei folgender web-Adresse im Internet: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deutschland
Die öffentliche Petition ist an den Deutschen Bundestag in Berlin adressiert.

Der Text der Petition lautet, wie folgt:

Der Deutsche Bundestag (Berlin, Deutschland) möge bitte die rechtliche Grundlagen schaffen und den Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz,  neu fassen in nachfolgendem, neuem Entwurf und Text-Vorschlag für eine neue Fassung des Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, in Deutschland.

Vorschlag für den Text und Entwurf für die Neufassung von Artikel 16 a, wie folgt:
Ergänzung des Grundgesetzes 

Die neue Fassung des Artikels 16 a soll lauten (neuer Text und Ergänzung, Abschnitt 1 bis 4 / Abschnitt 5 bis 8 Übernahme des bestehenden Textes im Grundgesetz)

Artikel 16 a, Recht auf Asyl

(1) Menschen, die aus Gründen politischer Verfolgung, unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung und Behandlung sowie aufgrund von Krieg, Terrorismus, Gewalt, Seuchen, schweren Natur- und Umwelt-Katastrophen und sonstigen Katastrophen-Ereignissen flüchten, genießen in Deutschland das Recht auf permanentes Asyl oder zur Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit  das Recht auf ein zeitlich befristetes Asyl in Deutschland. Bei einem zu erwartenden Wegfall der Gründe für eine Flucht aus einem anderen Land, ist es den zuständigen Behörden des Bundes möglich einen zeitlichen befristeten Aufenthalt oder ein zeitliches befristetes Asyl in Deutschland zu gewähren. Beim Wegfall der Gründe, die zur berechtigten Flucht eines Menschen aus einem anderen Land führten, kann eine Rückreise in das Land der Herkunft von den zuständigen Behörden gefordert, durchgeführt und veranlasst werden, sofern keine Genehmigung für ein permanentes Asyl in Deutschland erfolgt ist. Bei einer drohenden Gefahr des Zusammenbruchs der öffentlichen und inneren Ordnung und Sicherheit in Deutschland in der Folge einer zu hohen Anzahl von Menschen die Asyl in Deutschland suchen, können die Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine Gesamtanzahl und Obergrenze der sicher aufzunehmenden Asyl suchenden Menschen in Deutschland festlegen und öffentlich proklamieren. Beim Erreichen der von den Abgeordneten des Deutschen Bundestags festgelegten und beschlossenen Obergrenze und der Gesamtanzahl der Asyl suchenden Menschen in Deutschland kann ein beauftragter Sprecher des Deutschen Bundestags oder ein beauftragter Bundesminister der Bundesregierung den öffentlichen Aufnahme-Stopp für Asyl-suchende Menschen in Deutschland deklarieren um eine Gefährdung  und Eigen-Gefährdung durch Überlastung für die Menschen in Deutschland abzuwenden.


(2) Menschen, die aus Gründen schwerer humanitärer, sozialer und medizinischen Notfällen zur Rettung von Gesundheit und Leben flüchten können einen Antrag auf Asyl oder einen zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland für eine Nothilfe- und Hilfe-Leistung stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 2 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.


(3) Menschen, die aus rein wirtschaftlichen Gründen wünschen nach Deutschland einzureisen und einen zeitlich befristeten oder permanenten Aufenthalt in Deutschland begehren, können einen Antrag auf einen zeitlich befristeten oder permanenten Aufenthalt in Deutschland stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 3 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.


(4) Menschen, die zur Aufnahme eines Studiums an Hochschulen und Fachhochschulen einen Aufenthalt in Deutschland begehren, können einen Antrag auf einen zeitlich befristeten Aufenthalt rein zum Zwecke der Aufnahme eines Studiums und eines Studiums an einer Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland stellen. Ein Antrag nach Artikel 16 a, Abschnitt 4 wird von den zuständigen Bundesbehörden im Einzelfall für eine mögliche Genehmigung geprüft.


(5) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.


(6) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.


(7) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 6 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.


(8) Die Absätze 1 bis 7 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.


Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)


Begründung:
Deutschland verpflichtet sich bereits in der Präambel des Grundgesetzes dem Frieden in der Welt zu dienen und aufgrund weiterer nationaler und internationaler Abkommen und Konventionen für Menschen, die Asyl und Schutz in Deutschland suchen, auch humanitäre Hilfe zu leisten, unter anderem auch auf der Grundlage des „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“, welches umgangssprachlich auch als Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)  vom 28. Juli 1951 bezeichnet wird.


In der zur Zeit gültigen Fassung und des Textes des Artikels 16 a des Grundgesetzes wird ein Schwerpunkt auf Asyl suchende Menschen gelegt, die aus politischen Gründen oder aus Gründen unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung und Behandlung aus ihrem Land flüchten.
Die aktuelle und gegenwärtige Flüchtlingskrise beweist jedoch, dass es neben der rein politischen Verfolgung als Grund für die Flucht bzw. auch erniedrigende und unmenschliche Bestrafung und Behandlung weitere wichtige Gründe gibt, in denen Menschen keine andere Wahl bleibt, als aus ihrem Land zu flüchten um Leben und Gesundheit zu schützen.

Die weiteren Gründe, die Menschen zwingen können aus ihrem Land zu flüchten werden in dem Entwurf und Text für die Neufassung des Artikels 16 a  des Grundgesetzes beschrieben. Die aktuelle Flüchtlingskrise zeigt jedoch auch in der öffentlichen Diskussion, dass Deutschland sehr wohl prüfen sollte, wie weit eine Hilfe-Leistung und Nothilfe-Leistung für Asyl-suchende Menschen in Deutschland möglich ist, ohne dabei die innere Ordnung und Sicherheit oder gar die Gesamtheit aller Menschen in Deutschland zu gefährden. Bei dem Wunsch und Bestreben der Menschen in Deutschland möglichst vielen Menschen, die Schutz, Schelter und Asyl in Deutschland suchen zu helfen, gilt es auch zu bedenken, dass eine Eigen-Gefährdung und Gefährdung von Menschen Deutschland zu vermeiden ist. Sofern im Bedarfs-Fall bei extrem vielen Anträgen auf Asyl eine Obergrenze und Gesamtanzahl von Menschen festgelegt werden sollte, die in Deutschland sicher und gut in Asyl versorgt werden können, bleibt meiner Überzeugung nach bei Anzeichen für eine Gefährdung von Deutschland nur die Option, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Gesamtanzahl und Obergrenze der sicher zu versorgenden Asyl-suchenden Menschen beschließen, festlegen und bei Bedarf wenn ein Aufnahme-Stopp verhängt werden müsste, auch öffentlich einen Aufnahme-Stopp und die Gesamtanzahl der sicher in Deutschland zu versorgenden Asyl-suchenden Menschen, proklamieren.

Der Entwurf und Textvorschlag für eine Neufassung des Artikel 16 a Recht auf Asyl, Grundgesetz berücksichtigt auch, die Umstände, dass es auch Menschen gibt, die Asyl aus rein wirtschaftlichen Gründen in Deutschland begehren. Wissenschaft, Bildung, Studium Hochschulen und Fachhochschulen, der internationale Austausch und die globale Vernetzung in Deutschland und in der Welt sind sehr wichtig. In Abschnitt 4 des Entwurfes und des Textvorschlags für eine Neufassung von Artikel 16 a des Grundgesetzes wird die besondere Situation von Menschen und Studenten berücksichtigt, die meist nur einen zeitlich befristeten Aufenthalt in Deutschland aufgrund eines Studiums in Deutschland begehren. In einer globalen vernetzten Welt sollte der Zugang von Menschen aus aller Welt auch an Fachhochschulen und Hochschulen in Deutschland bereits im Grundgesetz verankert sein und vereinfacht werden.


(Autor des Teils der Petition eines neuen Entwurfes für einen neuen Text und Neufassung, Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz: Andreas Klamm  Sabaot, Journalist, 31. Oktober 2015, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, Abschnitt 1 bis 4 neuer Text, Fassung und Entwurf / Abschnitt 5 bis 8 Übernahme des bestehenden Textes des Artikel 16a Recht auf Asyl aus dem Grundgesetz)


Hintergrund und Information: Artikel 16 a, Recht auf Asyl, Grundgesetz, Deutschland in der derzeit gültigen Fassung im Grundgesetz / Grundreche / Deutschland. Link: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Pressetext zur Petition, Änderung und Neufassung, Artikel 16 a, Grundgesetz, Deutschland vom 31. Oktober 2015,
Pressetext_1_Neufassung_Artikel16a_311020151
Direkter Link, PDF, Pressetext vom 31. Oktober 2015, https://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2015/10/pressetext_1_neufassung_artikel16a_3110201512.pdf



Direkter Link zur öffentlichen Petition, Änderung und Neufassung, Artikel 16  a, Grundgesetz, Deutschland vom 31. Oktober 2015, https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-berlin-deutschland-%C3%A4nderung-des-artikel-16-a-recht-auf-asyl-grundgesetz-deutschland

Offenes Konzept für Hilfe und Nothilfe für Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen in Deutschland

Offenes Konzept für Hilfe und Nothilfe für Flüchtlinge und Asyl-suchende Menschen in Deutschland und in allen weiteren Ländern der Welt
Konzept für die Einführung des Assistenz- und Hilfe-Systems
rara Refugee Assistance Registration App (lication)

Ludwigshafen am Rhein / Deutschland, 3. November 2015
Sehr geehrte Damen und Herren !

Mit Smartphones, Internet und Web-Seiten Flüchtlingen, Menschen und Behörden in Deutschland helfen.

Da wäre ein ganz einfaches Hilfe-Mittel verfügbar. Konzept für eine duale, mehrgleisige Hilfe- und Nothilfe für Flüchtlinge, Menschen die Asyl in Deutschland suchen und für Menschen in Deutschland. Idee und Konzept: Andreas Klamm.

Die sofortige oder zumindest schnellst mögliche Einführung der Online-Registrierung für Menschen die Asyl suchen in Deutschland und für Flüchtlinge. Deutschland ist technisch betrachtet ein High Tech Land ! Viele der Menschen, die Asyl suchen und viele Flüchtlinge haben ein Smartphone – richtig !!! – Smartphones werden bereits seit mehreren Jahren als Fingerabdruck-Scanner mit Erfolg genutzt.

Über jedes Smartphone kann ein Fingerabdruck gescannt werden. Es dürfte für das Bundesministerium des Auswärtigen , Auswärtiges Amt und für das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz und für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wohl kaum ein Problem sein, die Web-Seiten für eine Online-Registrierung für Asyl suchende Menschen und Flüchtlinge noch in dieser Woche freizuschalten !

Die Menschen, die Asyl in Deutschland suchen, können sich im Irak, Syrien, Türkei und von jedem anderen Ort in der Welt bereits online vorab registrieren bei den deutschen Behörden und sogar via Smartphone ein vorläufiges Passfoto für eine International Refugee ID Card und Registrierung in Deutschland senden.

Die Ausgabe einer International Refugee ID Card dürfte wohl auch kaum ein Problem für Deutschland sein. Technische Voraussetzungen, wären: 1. stabile mobile Internet-Verbindungen, 2. stabile stationäre Internet-Verbindungen, mehrsprachige Web-Seiten (Arabisch, Englisch, Spanisch, Türkisch, ect.) bei den deutschen Bundesministerien, 3. Entwicklung einer Smartphone App, 4. Bundesdruckerei oder andere Druckerei die die Refugee ID Cards druckt, 5. Smartphone (ist schon bei vielen Flüchtlingen vorhanden), und soweit nicht vorhanden, kann UNHCR The UN Refguee Agency sicher auch die Smartphones als Willkommens-Geschenk und Hilfe, Nothilfe verteilen, vielleicht noch der Einsatz von Satelliten um alle Gebiete in Syrien, Afrika, Asien mit stabilen Internet-Verbindungen zu versorgen.

Die wichtigsten Bundes-politischen Entscheidungs-Träger in Deutschland können mit einer zustimmenden Entscheidung zu einem derartigen Konzept helfen, damit Menschen und Flüchtlingen schnell und effektiv geholfen werden kann, die Asyl in Deutschland suchen und die Flüchtlinge auch warnen vor Sprengfallen auf den Flucht-Routen und vor dem kalten Winter in Deutschland und Europa und die Mitarbeiter von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Verfassungsschutz, Staatsschutz, Polizei, Zoll, sonstige Bundes- und Landesbehörden wären dankbar, denn sie könnten schon einmal prüfen (bevor die Flüchtlinge in das Land Deutschland einreisen), wer nach Deutschland einreisen will und Schutz, Hilfe und Asyl in Deutschland suchen will.
Es wäre eine doppelte, duale oder sogar mehrgleisige Hilfe und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies für Deutschland ein Problem sein sollte. Vielleicht prüfen Sie mein Konzept für eine duale und mehrgleisige Hilfeleistung für Menschen und Flüchtlingen, die Asyl in Deutschland suchen und für die Menschen in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen, Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter. 3. November 2015

irscglobal International Refugee Support Community
https://irscglobal.wordpress.com
Facebook Groups, https://www.facebook.com/groups/irscglobal
Facebook Pages, https://www.facebook.com/Irscglobal-1624000391206837
web link: https://irscglobal.wordpress.com/offenes-konzept-fur-hilfe-und-nothilfe-fur-fluchtlinge-und-asyl-suchende-menschen-in-deutschland-und-in-anderen-landern

Donnerstag, 14. Februar 2013

BREAKING NEWS: Global campaign Vday and BREAK THE CHAIN has been launched

BREAKING NEWS: Global campaign Vday and BREAK THE CHAIN has been launched It is time to stike back: No more oppression and violence against women and childrend – We stike back for a better world filled with love, justice and peace – Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters is joining international and global operation to end violence against women and children – 7 children in MADAGASCAR in DANGER, 3 children NEED URGEND MEDICAL AND SOCIAL ATTENTION AND HELP in MADAGASCAR Link: https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=fL5N8rSy4CU Link: http://youtu.be/fL5N8rSy4CU By Andreas Klamm – Sabaot London / Berlin / Paris. February, 14, 2013. Today the global campaign against violence, oppression and abuse has been launched by onebillionrising.org and Vday to engage against oppression, violence and abuse and for love, peace and a better world. "Break the Chain" aims to raise awareness around the world about V-Day's fastest escalating global campaign to date, ONE BILLION RISING. The ONE BILLION RISING campaign began as a call to action based on the staggering statistic that 1 in 3 women on the planet will be beaten or raped during her lifetime. With the world population at 7 billion, this adds up to more than ONE BILLION WOMEN AND GIRLS. On 14 February 2013, V-Day's 15th anniversary, activists, writers, thinkers, celebrities and women and men across the world will come together to express their outrage, strike, dance, and RISE in defiance of the injustices women suffer, demanding an end at last to violence against women. Find out more at www.onebillionrising.org Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters has joined the international and global operation to end violence against women in this world. We are asking in CASE OF EMERGENCY FOR URGENT MEDICAL SUPPORT, RELIEF, AID AND SUPPORT FOR 7 children in NEED and in DANGER in MADAGASCAR OF THE MICHAEL KRIEGER FAMILY. 7 children are in DANGER and 3 children will NEED URGENT MEDICAL ATTENTION AND NEED ALL OF OUR SUPPORT TO SAVE THEIR LIFES. Find out more http://madagascarfamilycare.wordpress.com Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters for human rights and diginity, love, peace and justice. Find out more at www.libertyandpeacenow.org V-Day Until Violence Stops, https://www.youtube.com/user/vdayorg?feature=watch One Billing Rising, http://onebillionrising.org One_Billion_Rising_20131 Libety-And-Peace-Now-19 Grundeinkommen-jetzt-1 Regionalhilfe-de3 Familien-Kinder-Baby-Schutz-1 [youtube http://www.youtube.com/watch?v=YuzhecUtmuo&w=560&h=315] Link: https://www.youtube.com/watch?v=YuzhecUtmuo

Montag, 7. Januar 2013

Mehrfacher Familien-Vater in Not sucht dringend Rechtsanwalt in Deutschland und edle Lebensretter

Mehrfacher Familien-Vater in Not sucht dringend Rechtsanwalt in Deutschland und edle Lebensretter Sieben Kinder in Madagascar in Gefahr, zwei Kinder einer Großfamilie bereits erkrankt – Familienvater fleht um Hilfe für Reise nach Konstanz und sucht Rechtsanwalt Von Andreas Klamm, Journalist Berlin. 7. Januar 2013. Michael K. (59) aus Paderborn ist ein insgesamt 18facher Familien-Vater, der vor rund 20 Jahren Deutschland verlassen hat. Bis vor wenigen Monaten ging es dem Familien-Vater mit seinen sieben Kindern in Madagascar und seiner Ehefrau unter bescheidenen Verhältnissen einigermassen gut. Doch jetzt setzt ein sehr großer Chemie-Konzern einmal in der Woche hochgiftige Ammoniak-Gase im Zusammenhang von Nickel-Auswaschsungen frei. In der Folge der hochgiftigen Ammoniak-Gas-Belastungen sind der mehrfache Familien-Vater mit umstritteem Ruf, sieben minderjährige Kinder und seine Ehefrau iunverschuldet n schwerste Not geraten. Die Familie ist nicht für die Handlungsweisen eines großen Chemie-Konzernes in Madagascar verantworltich. Anfang Dezember 2012 hat der Familienvater mit sieben Kindern und Ehefrau in Not die Deutsche Botschaft in Madagascar und das Auswärtige Amt dringend um Hilfe gebeten, da zwei Kinder der sieben Kinder bereits erkrankt sind. Michael K. Sucht verzweifelt um Hilfe. Man mache ihm sehr schwere, ungeheuerliche Vorwürfe und der Herz-kranke Mann (ärztliches Attest) liegt der Redaktiion von Regionalhilfe.de / ISMOT Internatonal Social And Medical Outreach Team vor, sucht verzweifelt nach einem Rechtsanwalt für Strafrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht. Die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft und des Auswärtigen Amtes in Berlin prüfen nun immerhin schon seit knapp fünf Wochen in Berlin und in Madagascar wie einer unverschuldet in Not geratenen Familie unbürokratisch, angemessen schnell und menschlich geholfen werden kann, um die Familie mit sieben minderjährigen Kindern sicher aus der Gefahrenzone in Madagascar zu bringen und eine sichere Reise nach Deutschland nach Konstanz zu ermöglichen. Bei der Stadt Konstanz bein den Meldebehörden, Einwohnermeldeamt, beim Oberbürgermeister und bei der Polizei wurde ein Eil-Gnadenantrag zur Anmeldung des künftigen ersten Wohnsitzes bereits am 23. Dezember 2012 im Auftrag des mehrfachen in Not geratenen Familienvaters mnittels Fax-Schreiben beantragt und gesendet. Der Familienvater der Großfamilie scheiterte mit einem Unternehmen vor einigen Jahren im Osten von Deutschland. Durch das Scheitern des Unternehmens ist ein Verlust von mehreren Millionen entstanden. Die Lebenshaltungskosten in Madagascar seien zwar günstiger, doch gäbe es im drittärmsten Land der Welt kein soziales Sicherungs-System wie in Deutschland, informiert der Familienvater mit sieben Kinder in schwerster Not. Michael K. Ist deutscher Staatsbürger und seine sieben Kinder haben damit einen begründeten Rechtsanspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Diese Information bestätigte heute Vormittag in einer telefonischen Anfrage auch ein Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamtes in Berlin. Das Auswärtige Amt in Berlin prüft weiter, teile eine Mitarbeiterin des Auswärtigen Amtes in einem E-mail-Schreiben mit. Doch die Zeit für die Rettungsmassnahmen für eine Familie mit sieben Kindern in Not durchzuführen wird knapp: Zwei Kinder der sieben minderjährigen Kinder sind bereits erkrankt. Eine dringende Reise des Familien-Vaterrs nach Konstanz in Deutschland ist wichtig, damit der Mann persönlich bei der Stadtverwaltung und beim dem für ihn zuständigen Jobcenter vorsprechen kann. Die gute Nachricht, so schreibt der Vater der sieben Kinder, sei, dass er einen Arbeitsplatz mit Bezahlung in Konstanz in Aussicht habe. Vielleicht könnte es ihm dann gelingen zumindest für den Unterhalt eines Teils seiner insgesamt 18 Kinder aufzukommen oder zumindest doch seine sieben Kinder zu versorgen, die derzeit noch in Madagascar in schwerer Notlage sind. Der insgesamt 18fache Familien-Vater hat kaum noch eine ruhige Minute: „Ich habe Angst, dass meinen sieben Kindern etwas zustösst, ein Teil meiner Familie die Notlage nicht überlebt.“, schreibt er verzweifelt in seinen E-mails in denen er seit fünf Wochen um Hilfe nahezu auf Knien fleht und bittet. Polizei, Staatsanwaltschaft, Deutsche Botschaft, Auswätiges Amt und zahlreiche weitere Hilfe-Einrichtungen wurden bereits in Kenntnis gesetzt Am 7. Dezember 2012 erreichte ein verzweifelter Hilfe-Ruf des Familien-Vaters in Not die Redaktion von Regionalhilfe.de, (http://www.regionalhilfe.de) . Seither versuchen wir Hilfe zu leisten. Aufgrund des schwerwiegenden Notfalls einer gesamten Familie, behindertem Ehemann und mehrfachem Familien-Vater, sieben Kinder in schwerer Notlage und der Ehefrau in Gefahr und in Not, wurde nach einer weiteren Notruf SMS, unverzüglich und sofort die Polizei, Staatsanwaltschaft, berits zuvor die Deutsche Botschaft in Madagascar, das Auswärtige Amt in Berlin und einige weitere Hilfe-Einrichtungen über die bestehende schwere Notlage einer ganzen Familie in Gefahr durch Ammoniak Gas-Freisetzungen und finanzieller Mittellosigkeit informiert. Zur Zeit prüfen die Behörden seit knapp fünf Wochen, obgleich eine Prüfung sicher auch in Konstanz in Deutschland ohne weitere Gefahren für die Groß-Familie in Not möglich wäre. Der Familien-Vater erklärte, dass er mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten wolle, um seine sieben Kinder, seine Ehefrau und sich selbst aus der Gefahrenzone in Madagascar nach Konstanz in Deutschland reisen zu lassen. Dringend Rechtsanwalt gesucht Obgleich zunächst auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die sogenannte Unschulds-Vermutung gilt, sucht der mehrfache Familien-Vater dringend und sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht, der auch bei finanzieller Mittllosigkeit der Familie der Familie in Not helfen kann. Dringend Helfer und edle Spender als Lebensrtter gesucht Der Familienvater sucht zur Finanzierung edle Spender, die dem Mann, vielmehr seiner Ehefrau via WESTERN UNION bereit sind, die Flug- und Reise-Kosten in Höhe von geschätzt cirka 700,-- Euro zu spenden. Wer helfen will oder kann, wird gebeten, Tag und Nacht mit der Redaktion von Regionalhilfe.de via email: newsreporter247@googlemail.com oder email: andreasklamm@hotmail.com Kontakt aufzunehmen. Die Daten zur Hilfe-Leistungen werden via E-mail gesendet. Telefonische Anfragen sind wegen der schwere der Notlage rund um die Uhr 24 Stunden möglich bei Mobil Tel. 01701486728, Mobil Tel. 01788172114 ode Telefon 06236416802, Tel. 06236489044, Fax 06236 4890449 – rund um die Uhr, Tag und Nacht, 24 Stunden am Tag. Weitere und ausführliche Informationen zu Regionalhilfe.de finden Sie unter anderem bei www.regionalhilfe.de und Informationen zu ISMOT Internatonal Social And Medical Outreach Team finden Sie bei http://ismotnetwork.wordpress.com . Bleibt zu hoffen, dass den sieben Kindern, zwei Kinder sind bereits erkrankt, kein weiterer ernstllicher Gesundheits-Schaden entsteht. Bei der Stadt Konstanz wurde bereits gebeten sofort die Familie-Hilfe zu verständigen, damit der Großfamilie professionell möglichst bald in Konstanz in Deutschland geholfen werden kann. Vermutlich wird es eine Herausforderung sein für eine Großfamilie mit sieben Kinder auch eine geeignete Sozial-Wohnung zu finden. Hinweise können unsere Leser und Leserinnen jederzeit gerne auch via email an unsere Redaktion senden. Vielleicht gelingt es vielen Menschen in Deutschland gemeinsam eine Großfamilie in schwerer Notlage mit gemeinsamen verantwortlichen Handeln aus tiefster Not und Verzweifelung zu befreien.

Freitag, 4. Januar 2013

Merry Christmas ! And A Happy New Year 2013 !

Merry Christmas ! And A Happy New Year 2013 ! Frohe Weihnachten ! Und ein gutes Neues Jahr 2013 ! Frohe Fest- und Feiertage ! Und ein gutes Neues Jahr 2013 ! Joyeux Noël! Et Bonne Année 2013! Andreas Klamm, Journalist, Redaktionsleitung Radio TV IBS Liberty, Regionalhilfe.de, British Newsflash Magazine, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, ISMOT International Social And Medical Outreach Team, radiotvinfo.org – Media Network, oterapro.org Radio Fernsehen Nachrichten, GHL Sozialmission, IFN International Family Network d734, Grace MedCare Ltd. London, United Kingdo, 4. Januar 2013, Neuhofen bei Speyer am Rhein, Pfalz