Mittwoch, 29. September 2010

Richtigstellung: Renommierter Jurist ist nicht Rechtsanwalt

Richtigstellung: Renommierter Jurist ist nicht Rechtsanwalt

Loveparade-Bericht: Hilfe für die Angehörigen – Angehörige wirken gemeinsam in der Aufarbeitung der Katastrophe in der Folge einer Massenpanik


Von Andreas Klamm-Sabaot

Duisburg. 29. September 2010. In einem Bericht „Wer hilft den Geschädigten und Angehörigen ? „ zur Katastrophe der Loveparade in Duisburg in deren Folge 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen verletzt wurden, wurde der renommierte Jurist und Opfer-Beistand Thomas Kämmer versehentlich und fälschlicherweise im Beitrag als Opfer-Rechte-Anwalt bezeichnet.

In dem Beitrag vom 26. Juli 2010 wurde über einen Teil möglicher Hilfen für Angehörige und Opfer der Loveparade berichtet. Fälschlicherweise, der Fehler ist vermutlich bei den Recherchen innerhalb der Redaktion des Journalisten-Büros Andreas Klamm – Sabaot entstanden, wurde der renommierte Jurist und Rechtsbeistand Thomas Kämmer als Opfer-Rechte-Anwalt in dem Bericht in verschiedenen Medien bezeichnet. Diese Bezeichnung oder auch Berufsbezeichnung für den Juristen und Opfer-Beistand ist nicht richtig und korrekt dargestellt. Richtig ist, dass der renommierte Opfer-Rechte-Experte ein vielseitig tätiger Jurist und Opfer-Beistand ist, der auf dem Gebiet der Hilfe für Opfer von Katastrophen als Experte bezeichnet werden darf. Thomas Kämmer ist als Jurist und Opfer-Beistand tätig. Wir bitten die fälschlicherweise berichtete falsche Berufsbezeichnung als Opfer-Rechte-Anwalt, was nicht auf Informationen des Juristen Thomas Kämmer beruht, zu entschuldigen.

Aufgrund des vielseitigen und sehr umfangreichen Wirkens und Arbeiten des Juristen und Opferbeistandes, Thomas Kämmer, hatte ich vermutlich automatisch gedanklich assoziiert, dass der angesehene Jurist und Opferbeistand auch ein Rechtsanwalt ist, was jedoch nicht immer der Fall sein muss. In dieser Situation ist es nicht der Fall, Thomas Kämmer ist ohne Zweifel ein vielseitiger und erfahrener Jurist und Opfer-Beistand mit Erfahrungen und einem Lebenslauf der sicher seines Gleichen sucht, doch kein Rechtsanwalt mit der allgemein bekannten Rechtsanwalts-Zulassung, wie dies in vielen weiteren Situationen zutreffend sein kann.

Ausführliche Informationen zum umfangreichen Wirken, den Tätigkeiten und Arbeiten auch als Autor des Juristen Thomas Kämmer und Opfer-Beistandes sind bei http://www.rechtsbuero24.de/html/thomas_kammer.html detailliert zu finden. Es lohnt sich die Biografie des engagierten Juristen mit Arbeitsort am Standort Ostseeheilbad Graal-Müritz zu lesen. Der Jurist hat Erfahrung im Bereich der Opferrechts-Politik, insbesondere auch im Bereich der Opfer des NS-Regimes in den Jahren 1933 bis 1945. Von Oktober 1986 bis Dezember 1992 befand sich Thomas Kämmer in einem Jurastudium in Regensburg und bei Frankfurt am Main.

Die korrekte Berufsbezeichnung von Thomas Kämmer lautet Jurist und Opfer-Beistand.


Auf den Fehler in dem Bericht einer versehentlichen falschen Berufsbezeichnung des Juristen Thomas Kämmer wurde das Journalisten-Büro Andreas Klamm – Sabaot leider erst am 29. September 2010 durch einen freundlichen Hinweis aufmerksam gemacht. An dieser Stelle danken wir den Hinweis-Gebern. An der im Bericht genannten falschen Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ oder „Opfer-Recht-Anwalt“ statt der richtigen Berufsbezeichnung Jurist und Opfer-Beistand trifft den Juristen Thomas Kämmer keine Schuld. Dieser Fehler ist vermutlich durch eine falsche Assoziation bei den Recherchen entstanden, die dazu führte dass der Jurist auch ein Rechtsanwalt ist, was nicht immer zwingend nach den Vorgaben des deutschen Rechts und der Anwaltskammern so ist.

Gemeinsam verantwortliches Handeln


Nach etwas mehr als zwei Monaten geht die Trauer- und Bewältigungs-Arbeit für die Opfer der Loveparade-Katastrophe weiter.

Wie bereits berichtet haben betroffene Angehörige eine Initiative der Vernetzung und Kooperation realisiert, um die Interessen der Opfer gemeinsam wahrnehmen lassen zu können. Jürgen Hagemann ist betroffener Vater, der gemeinsam mit seiner Ehefrau Evelyn der als Initiator die Aktion www.loveparade-sammelverfahren.de bereits kurze Zeit nach der Loveparade in das Leben gerufen hat. Die 16jährige Tochter der Eltern wurde in der Folge der Loveparade-Katastrophe verletzt. Die Initiative bietet Erfahrungsaustausch auch virtuell in einem Forum im Internet, Teilnahme an gemeinsamen Treffen und gegenseitige Hilfe und Unterstützung.

Hilfe im juristischen Sinne und im Fachbereich leistet auch der Opfer-Anwalt und ehemalige Bundesinnenminister a. D. Gerhart R. Baum von der Sozietät Baum, Reiter und Collegen. Der frühere Bundesinnenminister mit einer hervorragenden Reputation habe wichtige Weichen gestellt, informiert die Initiative. Gerhart R. Baum half als Opferanwalt bereits den Opfern nach der Katastrophe in der Folge eines Unglücks bei einer Flugschau in Ramstein und den Opfern des Flugzeug-Absturzes in der Folge der Concorde Katastrophe. Ausführliche und detaillierte Informationen zu den Projekten sind bei der Initiative von Jürgen Hagemann bei www.loveparade-sammelverfahren.de erhältlich.

Die Aufarbeitung von schwersten auch psychologischen Traumata wie diese nach Katastrophen wie bei der Loveparade in Duisburg und schweren Unfällen entstehen können, kann mehrere Monate bis Jahre dauern. In der Regel reagieren Menschen unterschiedlichst auf enorme und außergewöhnliche Belastungen. Eines ist sicher, die Opfer der Loveparade und deren Angehörigen bedürfen der Hilfe und Unterstützung zur Aufarbeitung der seelischen, psychischen und körperlichen Traumata einerseits und andererseits auch zur Durchsetzung berechtigter Interessen der finanziellen Hilfe. Nicht zu vergessen sind die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Notfall-Seelsorge-Teams, die in der Folge von Hilfe-Einsätzen auch traumatisiert sein können.

Donnerstag, 19. August 2010

Deutsche Kirchen appellieren: „Helft Pakistan !“

Deutsche Kirchen appellieren: „Helft Pakistan !“

Deutschland stockt Hilfe für Menschen in Pakistan auf 25 Millionen Euro auf – Pakistanischer Außenminister Mahmood Qureshi dankt den Menschen in Deutschland – Kirchen motivieren zur Hilfe: „Spendet schnell, helft schnell!“


Von Andreas Klamm-Sabaot

Berlin / Islamabad (Pakistan). 19. August 2010. Der Wettlauf gegen die Zeit geht nach der Flut in Pakistan weiter. Noch immer können viele der von der Flut überschwemmten Krisenregionen in Pakistan nur mit der Hilfe amerikanischer Hubschrauber erreicht werden. Die internationale Hilfe-Organisation Ärzte ohne Grenzen e.V. baute bereits gestern eine Wasser-Wiederaufbereitungs-Anlage auf und seither können zumindest einige der 20 Millionen obdachlosen Kinder, Frauen und Menschen in einer Region von Pakistan wieder sauberes Wasser trinken. Die schwere Not der Menschen in Pakistan ist für Menschen in Deutschland kaum vorstellbar. „Ganze Dörfer und Städte wurden weggespült. Die Angst der Menschen vor Seuchen in den überfluteten Gebieten wächst.“, berichtet eine junge Mutter in Pakistan.

Nach Informationen der Vereinten Nationen (UN) haben bis zu 6 Millionen Kinder durch die Fluten ihre Eltern verloren und sind jetzt Halb- oder Vollwaisen. Die Evangelische und Katholische Kirche in Deutschland haben daher in einem gemeinsamen Appell die Menschen in Deutschland zur Hilfe für die Menschen in Pakistan aufgerufen. Seit fast zwei Wochen sind die Menschen in Pakistan von einer Flutkatastrophe ungeheuren Ausmaßes betroffen. Kaum vorstellbar: Eine Fläche halb so groß wie Deutschland steht unter Wasser. Die Not der Menschen schreit zum Himmel.

Viele Organisationen aus aller Welt versuchen zu helfen, so gut es geht. In den vergangenen Tagen mussten wir aber erkennen, dass das Spendenaufkommen in Deutschland nicht so groß ist wie bei anderen Katastrophen.

Heute, am Internationalen Tag der humanitären Hilfe, „möchten wir besonders eindringlich bitten: „Helft Pakistan! Helft den vielen Opfern der Flut!“, teilten die katholische Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland mit.

Wichtig sei: Die Hilfsbereitschaft der Deutschen sollte nicht durch Vorbehalte gegen ein Land und eine Region vermindert werden, in denen schwierige politische Verhältnisse herrschen. Es ist vielmehr ein schlichtes Gebot der Nächstenliebe, dass den vielen Menschen, die akut an Leib und Leben gefährdet sind und deren Zukunftschancen in den Fluten zu versinken drohen, umfassend und schnell geholfen wird: „Wer schnell hilft, der hilft doppelt.“

Unsere kirchlichen Hilfsorganisationen sind dazu in der Lage, teilten die Kirchen in Deutschland mit. Sie sind bereits mit großem Einsatz tätig. Aber das Maß ihrer Hilfe hängt auch an der Opferbereitschaft der Deutschen. Deshalb appellieren wir an die Christinnen und Christen und an alle Menschen in Deutschland: „Helft den Flutopfern in Pakistan! Öffnet Eure Herzen, seid großzügig! Helft jetzt und zögert nicht!“

Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (katholisch) und Präses Nikolaus Schneider, Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland ergänzten: „Lasst uns gemeinsam für die hilfsbedürftigen Menschen beten und um Gottes besonderen Schutz und Segen in dieser bedrohlichen Situation bitten.“

Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle (FDP) und ein Sprecher der Bundesregierung bestätigten die Informationen, dass Deutschland die finanzielle Hilfe für die Menschen in Pakistan im Rahmen der bilateralen Hilfe jetzt auf insgesamt 25 Millionen Euro erhöht hat.

Westerwelle sagte: „Das Ausmaß der Überschwemmungen in Pakistan ist weitaus größer als ursprünglich angenommen. Wir müssen inzwischen mit bis zu 20 Millionen betroffenen Menschen rechnen. Bundesminister Dirk Niebel und ich haben deshalb entschieden, die humanitäre Hilfe der Bundesregierung für Pakistan um weitere 10 Millionen Euro aufzustocken. Mit Unterstützung unserer Partner-Organisationen tragen wir dafür Sorge, dass diese Hilfe schnell dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.

Ich appelliere in diesem Zusammenhang an die Spendenbereitschaft der Deutschen. Mit Ihrer Spende können Sie entscheidend dazu beitragen, die Not der Menschen in Pakistan zu lindern.“ Der Außenminister von Pakistan, Mahmood Qureshi, dankte in einem Telefongespräch gestern den Menschen in Deutschland für deren Hilfe und finanziellen Spenden. Pakistan sei angesichts des Ausmaßes der Schäden dringend auf internationale Hilfe angewiesen.

Angesichts der humanitären Katastrophe drückte Guido Westerwelle dem pakistanischen Volk sein tiefes Mitgefühl aus und sicherte deutsche Hilfe und Unterstützung zu. Deutschland stehe in diesen schweren Tagen fest an der Seite Pakistans.

Eine kleine Auswahl von Hilfsorganisationen und deren Spenden-Konten:

Ärzte ohne Grenzen
Konto 97 0 97
BLZ 370 205 00
Bank für Sozialwirtschaft

Kennwort: Pakistan und andere Krisen
Caritas International
Spendenkonto 202,
BLZ 660 205 00.
Bank für Sozialwirtschaft
Kennwort: Pakistan

Deutsches Rotes Kreuz
Konto 4141
BLZ 370 205 00
Bank für Sozialwirtschaft
Kennwort: Pakistan.

BILD hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“
Spendenkonto 067 67 67
BLZ 200 700 00
Stichwort: „Kinder von Pakistan“

Die Aktion Deutschland Hilft ist ein Bündnis renommierter deutscher Hilfsorganisationen. „Gemeinsam helfen wir den Opfern der Flut in Pakistan“, so das Motto der Organisation.
Spendenkonto: 102030
BLZ 37020500
Sozialbank Köln
Spenden-Hotline: 0900 55 10 20 30 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)

Diakonie Katastrophenhilfe
Spendenkonto 502 707
Postbank Stuttgart,
Bankleitzahl (BLZ) 600 100 70
Kennwort: Pakistan

Die UNO-Flüchtlingshilfe bittet: “Helfen Sie den Flutopfern in Pakistan”:
UNO-Flüchtlingshilfe
Spendenkonto 2000 8850
Sparkasse Köln-Bonn – BLZ 370 501 98
Stichwort: Nothilfe Pakistan
Spenden online und weitere Infos unter: www.uno-fluechtlingshilfe.de

Loveparade: Drohen Bloggern, Autoren und Journalisten 250.000-Euro-Strafen ?

Loveparade: Drohen Bloggern, Autoren und Journalisten 250.000-Euro-Strafen ?

Ist eine Aufklärung der Ursachen der Loveparade-Katastrophen in Duisburg erwünscht ? Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt möglicherweise auch gegen Journalisten, Autoren und Blogger wegen Berichten zur Loveparade-Katastrophe – Sind es Verletzungen des Urheberrechtes ? – Ist die Freiheit der Presse in Deutschland noch in der Praxis möglich ? – Können Blogger, Autoren und Journalisten im Angesicht drohender, extrem hoher Geldstrafen oder ersatzweise möglicherweise mehrjährige Haftstrafen im Gefängnis noch frei berichten ?


Von Andreas Klamm-Sabaot

Duisburg / Berlin. 19. August 2010. Nur drei Wochen nach der Loveparade-Katastrophe und einer Massenpanik in Duisburg in deren Folge 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, demonstriert der CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland (55) jetzt uneingeschränkte und nahezu grenzenlose Macht und Stärke. Gegen Journalisten, Autoren und Blogger, die zu den Ereignissen der Loveparade berichten, ermitteln jetzt möglicherweise auch die Staatsanwaltschaft und ein Landgericht. Den Journalisten, Autoren und Bloggern könnten in Deutschland Geld-Strafen im Rahmen eines verhängten Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro oder mehrjährige Haftstrafen in Gefängnissen in Deutschland drohen. Die Veröffentlichung von Dokumenten zur Loveparade wurde jetzt gerichtlich auf Veranlassung der Stadt Duisburg verboten. Mehreren Medien-Berichten und nach Informationen der Tageszeitung TAZ und Die Zeit sowie dem Nachrichten-Sender n-tv wurden im Internet unter anderem von Xtranews am Mittwoch Anhänge eines von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachtens veröffentlicht.

Das Landgericht Köln hat die Veröffentlichung der Dokumente verboten. Das regionale Nachrichten-Portal Xstranews teilte mit, dass es um einen Streitwert in der Höhe von 50.000 Euro und um die Verteidigung der Pressefreiheit in der Sache gehe. Die Stadt Duisburg sieht in der Veröffentlichung der Dokumente möglicherweise einen Verstoß gegen das Urheberschutzrecht. Blogger, Autoren und Journalisten wurden abgemahnt. Diesen droht jetzt eine Strafe in Form eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro ersatzweise eine mehrjährige Gefängnis-Strafe. Xtranews habe die Dokumente nach der Abmahnung aus dem Internet genommen. Die Stadt Duisburg hat zuvor eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes in Köln erwirkt um die Verbreitung der Dokumente zu stoppen.

In einer Gegendarstellung der Xtranews-Redaktion, die der Redaktion der Zeitung der Rheinischen Post gesendet wurde heißt es unter anderem : „Die Stadt Duisburg hat zunächst versucht, eine Einstweilige Verfügung in Sachen Datenschutz zu erwirken – mit dem Versuch, diesen unter dem Presserecht zu subsumieren. Da dies scheinbar nicht gelungen ist, hat man in einem zweiten Schritt ein Konstrukt entwickelt, welches einen Verstoß gegen das “Urheberrecht”darstellen sollte.“

Oberbürgermeister Adolf Sauerland (55, CDU) demonstriert drei Wochen nach der Katastrophe bei der Loveparade uneingeschränkte und grenzenlose Macht. Mit allen Mitteln und aller Härte wolle er, so bewerten es Menschenrechts- und Presse-Beobachter, gegen Autoren, Journalisten und Blogger vorgehen, die mit der Veröffentlichung der Dokumente aus dem Gutachten über die Ereignisse der Loveparade-Katastrophe in Duisburg berichten und mit diesem außergewöhnlichen redaktionellen und journalistischen Mittel zur Aufklärung der Umstände beitragen wollten, die zum Tod von 21 jungen Menschen in Duisburg und mehr als 500 zum Teil schwer verletzten Menschen am 24. Juli 2010 führten. Drei Wochen nach dem Tod von 21 jungen Menschen in Duisburg stehen mehrere Autoren, Blogger und Journalisten möglicherweise selbst vor dem drohenden wirtschaftlichen Tod und Aus in Duisburg, das meint genauer der wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung, da in Zeiten der Weltwirtschafts-Krise, Redaktionen, Journalisten, Autoren, Blogger und kleine Verlag in der Regel nicht über 250.000 Euro in bar in der Porto-Kasse oder auf Konten verfügen. „Ist der Tod in Duisburg zuhause ?“, fragen besorgte Menschen, die die Ereignisse in der Stadt weltweit beobachten.

Die Autoren der Tageszeitung TAZ.de (www.taz.de ) fragen: „Will Oberbürgermeister Adolf Sauerland Aufklärung oder nicht?“ Wirklich ernst nehme nach Spekulationen der TAZ der Oberbürgermeister von Duisburg die Aufklärung der Loveparade-Katastrophe nicht. Zwar habe die Stadt Duisburg auch Teile des Gutachtens auf der Web-Seite der Stadt veröffentlicht, doch dort fehlen die Anhänge zum Gutachten. Bei den Dokumenten gehe es um 300 Seiten Anhang zu einem Gutachten, um ausführliche Protokolle von Sitzungen, Planungs-Konzepte und Hintergründe zum Gutachten. Nach Ansicht von Autoren, Bloggern und Journalisten sehe die Stadt Duisburg und der Oberbürgermeister in der Frage der Zuständigkeiten „nicht immer gut aus.“

Die Stadt Duisburg begründet das Verbot der Veröffentlichung, laut Medien-Berichten, unter anderem mit folgenden Gründen: Die Schriftstücke und Anlagen enthalten nicht geschwärzte, Personen-bezogene Daten. Es könnte um Datenschutz und um Urheberrechtsschutz gehen, vermuten weitere Journalisten und Medien. Der Betreiber von Xtranews, Thomas Rodenbücher, machte sich eine Entscheidung, so weitere Medienberichte, über die Veröffentlichung der Dokumente nicht einfach. Man habe eine Abwägung zwischen Urheberschutzrecht und öffentlicher Aufklärung treffen müsse. Bei dieser Prüfung seien Autoren, Journalisten und Blogger zur Überzeugung gelangt, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe, die Dokumente zu sehen.

Weiteren Medien-Berichten zufolge, stammen die brisanten Daten von einer CD, die aus dem Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen zugespielt worden sein soll. Nach dem Bekanntwerden der Inhalte der Dokumente seien jede Menge neue Fragen entstanden auch bei einigen Ratsmitglieder in der Stadt Duisburg, die über die Inhalte der Schriftstücke teilweise möglicherweise keine Kenntnisse hatten. Die Dokumente und Anhänge zum Gutachten, das von der Stadt Duisburg in Auftrag gegeben wurde, haben sich inzwischen jedoch weltweit so sehr verbreitet dass eine Umsetzung des Verbots des Landgerichtes und der Stadt der Veröffentlichung praktisch trotz Androhung hoher Geldstrafen in Höhe von 250.000 Euro und einstweiliger Verfügung des Landgerichtes nicht mehr praktisch möglich war.

Daher wolle die Stadt Duisburg jetzt „nicht mehr juristisch gegen die Autoren, Journalisten und Blogger vorgehen, die über die Ereignisse der Loveparade in Duisburg auch kritisch berichtet haben.“, schreiben weitere Zeitungen. Inzwischen seien die Dokumente in vollem Umfang beim Online-Portal Indymedia zu finden und auch bei Wikileaks werde über eine Veröffentlichung der Dokumente diskutiert zum Zwecke der Hilfe für Aufklärung. Es sei kaum noch möglich die Dokumente aus dem Internet verschwinden zu lassen. Das Nachrichten-Portal „Der Westen“ berichtet unterdessen: „Die Stadt Duisburg und ihr Oberbürgermeister Adolf Sauerland wollen die Veröffentlichung von Verwaltungs-Unterlagen zur Loveparade-Planung im Internet gerichtlich verhindern.“

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV, www.djv.de ) habe sich ebenso eingeschaltet: „Statt Informationsblockaden sollte die Stadt Transparenz herstellen“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Der Journalisten-Verband ist enttäuscht über die „restriktive Informations-Politik“. Die Stadt solle auf juristische Mittel verzichten und eine partnerschaftliche Presse- und Öffentlichkeits-Arbeit pflegen. “Das ist sie den Journalisten, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Die umfassende Information über die Duisburger Vorkommnisse ist eine Kernaufgabe der Medien ” ergänzte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken in einer Erklärung auf der Web-Seite des DJV.

Ein Sprecher des internationalen Medien-Projektes für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org ) erklärte in London „…mit der Androhung von 250.000 Euro – Strafen, Ordnungs-Geldern oder mehrjährigen Gefängnis-Strafen stehen auch Journalisten, Autoren und Blogger sowie kleine Medien-Unternehmen und Verlage in Deutschland in der tödlichen Gefahr der ganz realen wirtschaftlichen Existenz-Vernichtung und das könne dann auch eine tödliche Gefahr vor allem auch für behinderte Journalisten, Autoren, Blogger, kleine Medien-Unternehmen oder Verlagen bedeuten.“ Es bleibe zu hoffen, dass die Restriktionen der Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit, die nach europäischen, nationalen und internationalen Gesetzen und Menschenrechten garantiert sind, in Deutschland nicht weiter ausgeführt werden, weil sonst eine freie Berichterstattung, die dem obersten Gebot der Presse der Verpflichtung zur Wahrheit und das Recht der Öffentlichkeit auf Information zu gewährleisten, nicht mehr in Deutschland möglich wäre.

Artikel 5 Grundgesetz, Deutschland

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

AUSZUG aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, proklamiert von den Vereinten Nationen im Jahr 1948:

Artikel 19


Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Mittwoch, 18. August 2010

Katastrophe in Pakistan: „Wir müssen schnell Hilfe für die Menschen in Pakistan leisten“

Katastrophe in Pakistan: „Wir müssen schnell Hilfe für die Menschen in Pakistan leisten“

Journalisten für Frieden appellieren an internationale Welt-Gemeinschaft – Iftikhar Chaudri: „Wohlhabende Staaten sollen helfen eine weitere Katastrophe in Pakistan zu verhindern und NGO´s die Verteilung der Hilfsgüter und Spenden überwachen“

1600 Menschen nach Flut in Pakistan getötet – 20 Millionen Menschen obdachlos – Gefahr von Seuchen – Präsident von JIP bittet weitere Katastrophe in Pakistan zu verhindern


Von Andreas Klamm-Sabaot

Berlin / Islamabad (Pakistan). 18. August 2010. In einem Interview mit dem britischen Sender BBC hat der Präsident der internationale Organisation „Journalists for international Peace (JIP)“ Iftikhar Claudri, an die internationale Welt-Gemeinschaft appelliert schnellst möglichst Hilfe für die von der Flut betroffenen Menschen in Pakistan zu leisten.

„Wenn es Probleme bei einzelnen Personen oder Gruppen in Bezug zur Glaubwürdigkeit und Transparenz mit der Regierung in Pakistan bestünden, sollten wohlhabende Staaten, die internationale Weltgemeinschaft und Nichtregierungs-Organisationen (NGO´s) die Verteilung von Hilfsgütern und Spender-Geldern überwachen, um eine Katastrophe kaum vorstellbaren Ausmaßes in der modernen Geschichte für die Menschen in Pakistan zu vermeiden.“, sagte Iftikhar Claudri in Islamabad in Pakistan in einem Interview mit BBC.

Mehr als 20 Millionen Menschen sind von den Folgen der Flutkatastrophe in Pakistan betroffen. Die Zahl mit 1600 Todes-Opfer sei im Vergleich mit anderen großen Naturkatastrophen „gering“, doch die Zahl der betroffenen Menschen in Pakistan sei „außerordentlich hoch“. Nach Angaben der UN (Vereinte Nationen) wurden mehr als 1600 Menschen getötet und fast 300.000 Häuser beschädigt oder komplett zerstört.

„Wenn wir nicht schnell genug handeln, könnten viel mehr Menschen an den Folgen von Seuchen, Krankheiten und Nahrungsmangel in Pakistan sterben.“, warnte Iftikhar Claudri.

Das bislang bereit gestellte Geld solle die Mindestanforderungen für eine akute Nothilfe in den kommenden drei Monaten erfüllen. Die finanziellen Mitteln umfassen nicht die Kosten für den Wiederaufbau der Infrastruktur in der von den Fluten zerstörten Islamischen Republik Pakistan.
Internationale Finanz-Experten rechnen mit Kosten in Höhe von 15 Milliarden Euro, die für den Wiederaufbau der Infrastruktur in Pakistan benötigt werden.

Mindestens 18 Millionen Hektar Ackerland wurden in Punjab zerstört. Die Region gelte als die Kornkammer von Pakistan, nach Angaben der Vereinten Nationen. Felder in den Auen des Nordwestens wurden ebenfalls verwüstet durch die Fluten der Flüsse, die über die Ufer getreten sind. Nach der Flut seien in Pakistan die Preise für Getreide und Nahrungsmittel „explosionsartig“ gestiegen.

Der Präsident von Journalist for international Peace (JIP) sprach sich dafür aus, dass in „zuverlässigen Kontakten oder mit der Hilfe von NGO´s (Nichtregierungsorganisationen) die Verteilung von Hilfsgütern und Spenden für die humanitäre Hilfe für die Menschen in Pakistan durch die internationale Weltgemeinschaft überwacht werden könne, um Hilfsaktionen für die Menschen in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten zu beschleunigen oder zu verbessern.“

Die Gruppe Journalisten für den internationalen Frieden betreibt bei Facebook eine Gruppen-Seite mit der Adresse: http://www.facebook.com/group.php?gid=35094596824 . Die Organisation ist im Internet bei www.j4ip.org zu finden. Für Telefon-Interviews steht der Präsident der Organisation Journalisten für den internationalen Frieden (JIP), Iftikhar Chaudri, bei Telefon 0092-321-9567531 in Islamabad in Pakistan zur Verfügung.

Zahlreiche Hilfsorganisationen versuchen den Menschen in Pakistan zu helfen. Eine kleine Auswahl von Hilfsorganisationen und deren Spenden-Konten:


Ärzte ohne Grenzen
Konto 97 0 97,
BLZ 370 205 00
Bank für Sozialwirtschaft,
Kennwort: Pakistan und andere Krisen
Caritas International
Spendenkonto 202,
BLZ 660 205 00.
Bank für Sozialwirtschaft
Kennwort: Pakistan

Deutsches Rotes Kreuz
Konto 4141
BLZ 370 205 00
Bank für Sozialwirtschaft
Kennwort: Pakistan.

BILD hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“
Spendenkonto 067 67 67
BLZ 200 700 00
Stichwort: „Kinder von Pakistan“

Die Aktion Deutschland Hilft ist ein Bündnis renommierter deutscher Hilfsorganisationen. „Gemeinsam helfen wir den Opfern der Flut in Pakistan“, so das Motto der Organisation.
Spendenkonto: 102030
BLZ 37020500
Sozialbank Köln
Spenden-Hotline: 0900 55 10 20 30 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)

Die UNO-Flüchtlingshilfe bittet: “Helfen Sie den Flutopfern in Pakistan”:
UNO-Flüchtlingshilfe
Spendenkonto 2000 8850
Sparkasse Köln-Bonn – BLZ 370 501 98
Stichwort: Nothilfe Pakistan
Spenden online und weitere Infos unter: www.uno-fluechtlingshilfe.de

Flut-Katastrophe in Pakistan: Weltbank stellt 900 Millionen Dollar zur Verfügung

Flut-Katastrophe in Pakistan: Weltbank stellt 900 Millionen Dollar zur Verfügung

Scharfe Kritik von Guido Westerwelle, Steffen Seibert – Diakonie und Caritas sind enttäuscht über die Deutschen: „Zu wenig Spenden aus Deutschland !“


Von Andreas Klamm-Sabaot

New York / Berlin / Islamabad. 18. August 2010. Nach der Flut-Katastrophe in Pakistan sind rund 20 Millionen Menschen in schwerster Not, obdachlos und von Seuchen und Hungernot bedroht. Aus Pakistan werden die ersten toten Kinder und Frauen gemeldet, die verhungert sind. Eine Sprecherin erklärte, dass das Ausmaß der Flut-Katastrophe in Pakistan schlimmer als die Verwüstungen durch die Tsunami-Flutkatastrophe im Jahr 2004 sei. Nahezu 1600 Menschen wurden in der Folge der Flut in Pakistan getötet.

Die Menschen in Pakistan leiden unter schlechtesten hygienischen Bedingungen, unter Hitze am Tag, einer drohenden Seuchengefahr und Hungersnot. Beobachter befürchten es könnten neue Fluten in der Krisen-erschütterten Heiligen Islamischen Republik in Pakistan drohen. Weiterhin sind viele Menschen von jeder Hilfe abgeschnitten. Ein Botschafter aus Pakistan erklärte, „eine Fläche so groß wie England ist in der Folge der Flut in Pakistan überschwemmt.“

In Anbetracht der katastrophalen Folgen des Hochwassers in Pakistan hat die Weltbank einen Million-Kredit in Höhe von 900 Millionen U.S Dollar, das entspricht umgerechnet etwa 702 Millionen Euro zugesichert. Die Regierung der Islamischen Republik hatte zuvor um ein Darlehen in der Höhe von 900 Millionen U.S. Dollar gebeten. Die Weltbank wolle das Geld möglich schnellstmöglich bereitstellen. Andere Programme würden deshalb umgestellt.

UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon besuchte die Islamische Republik Pakistan am vergangenen Wochenende und ist schockiert. Millionen Kinder und Frauen seien erkrankt oder obdachlos. Bis zu 723.000 Wohnhäuser seien zerstört oder beschädigt.

Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Durão Barroso, hat eine internationale Geber-Konferenz vorgeschlagen.

Die UNO beklagt die Situation von sechs Millionen Kindern, die in den vergangenen drei Wochen ihre Eltern verloren hätten und dennoch wurden erst 20 Prozent der finanziellen Mittel zugesagt. In der Islamischen Republik habe ein Wettlauf gegen den Tod begonnen.

Die Hilfsorganisationen Ärzte ohne Grenzen hat erste Wasser-Wiederaufbreitungs-Anlagen in Pakistan aufgebaut. Damit können zumindest einige wenige Menschen in den Krisen-Regionen wieder mit sauberen Wasser versorgt werden.

Scharfe Kritik an den Deutschen übten Bundesaußenminister und Vize-Bundeskanzler Guido Westerwelle (FDP), der neue Regierungs-Sprecher der Bundeskanzlerin Steffen Seibert, (CDU), die katholische Hilfsorganisation Caritas und die evangelische Hilfsorganisation Diakonie an den Menschen in Deutschland. Die Deutschen spenden zu wenig !

Die Tageszeitung Taz.de berichtet im Online-Portal der Zeitung: "Die Deutschen spenden zu wenig für die pakistanischen Flutopfer, viel weniger als nach dem Erdbeben auf Haiti oder nach dem Tsunami. Sagt Außenminister Guido Westerwelle (FDP). Sagt Regierungssprecher Steffen Seibert. Sagt die Diakonie. Sagt Caritas. Sagt so ziemlich jeder, der irgendwie damit befasst ist."

Zahlreiche Hilfsorganisationen versuchen den Menschen in Pakistan zu helfen. Eine kleine Auswahl von Spenden-Konten:

Ärzte ohne Grenzen
Konto 97 0 97,
BLZ 370 205 00
Bank für Sozialwirtschaft,
Kennwort: Pakistan und andere Krisen

Caritas International
Spendenkonto 202,
BLZ 660 205 00.
Bank für Sozialwirtschaft
Kennwort: Pakistan;

Deutsches Rotes Kreuz
Konto 4141
BLZ 370 205 00
Bank für Sozialwirtschaft
Kennwort: Pakistan.

BILD hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“
Spendenkonto 067 67 67
BLZ 200 700 00
Stichwort: „Kinder von Pakistan“

Die Aktion Deutschland Hilft ist ein Bündnis renommierter deutscher Hilfsorganisationen. Gemeinsam helfen wir den Opfern der Flut in Pakistan, so das Motto der Organisation.
Spendenkonto: 102030
BLZ 37020500
Sozialbank Köln
Spenden-Hotline: 0900 55 10 20 30 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)

Die UNO-Flüchtlingshilfe bittet: “Helfen Sie den Flutopfern in Pakistan”:
UNO-Flüchtlingshilfe
Spendenkonto 2000 8850
Sparkasse Köln-Bonn – BLZ 370 501 98
Stichwort: Nothilfe Pakistan
Spenden online und weitere Infos unter: www.uno-fluechtlingshilfe.de

Mittwoch, 11. August 2010

Bruno Schillinger: Wer hilft einem Menschen in Not ?

Bruno Schillinger: Wer hilft einem Menschen in Not ?

ARGE verweigert erneut Nachzahlungen von Arbeitslosengeld II – Schwer kranker Mann in Not schreibt dringenden Appell – Schillinger: “Die Verweigerung der Hilfe empfinde ich als Folter”


Von Andreas Klamm-Sabaot

Freiburg / March . 11. August 2010. Bereits am 6. August hat Bruno Schillinger und dessen Helferkreis einen dringenden öffentlichen Appell mit der Bitte für Hilfe an zahlreiche Einrichtungen und auch an örtliche Politiker und Politikerin versendet. Nach dem Bruno Schillinger bei einem Besuch der ARGE vor einigen Wochen zusammengebrochen war, hat er ein Hausverbot in der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) in Freiburg erhalten, noch während Polizisten die Ereignisse vor Ort aufgenommen haben und ein Notarzt den schwer kranken Mann in der ARGE versorgte. Jetzt ist Bruno Schillinger erneut in Not, ohne auf seine spezielle Bedürfnisse ausgerichtete Nahung, die er braucht da er an Diabetes mellitus und an einer schweren Licht-Allergie leidet, ähnlich wie Hannelore Kohl, die Ehefrau des früheren Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl. Der soziale Kampf für soziale Gerichtigkeit von Bruno Schillinger bei der ARGE in Freiburg wird bereits seit fünf Jahren geführt.


Bruno Schillinger wollte arbeiten, doch er durfte nicht. Jetzt ist er auf die Nachzahlungen des Arbeitslosengeld II / Hartz 4 der ARGE dringend angewiesen. Am 6. August haben Bruno Schillinger und sein Helferkreis in einem öffentlichen Appell um Hilfe gebeten. Foto: DigiSource TV Scotland

Bruno Schillinger und sein Helferkreis haben bereits vor mehreren Wochen einen Antrag auf Nachzahlungen von Arbeitslosengeld II / Hartz 4 Sozialzahlungen aus dem Vorjahr im April 2009 bis November 2009 gestellt. Aus nicht näher bekannten Gründen verweigert die ARGE die Nachzahlung. Die unmittelbare und direkte Folge: Bruno Schillinger wurde das Telefon abgestellt, das einzige Kommunikations-Mittel das ihm zur “Außenwelt” noch geblieben war, ihm fehlt das Essen und das Geld um die Schmerz-Therapien bei einem Facharzt wegen schwerer Erkrankungen und einer gebrochenen Rippe beim Hausarzt zu besuchen. Schon der Gang zur ARGE und zum Arzt könnte für Bruno Schillinger mit bedrohlichen und tödlichen Gefahren verbunden sein, denn durch die Licht-Allergie, darf er nur in Tages- und Sonnenlicht mit höchsten Lichtschutz-Faktoren einer Sonnenschutz-Creme, sonst ist er in der Gefahr schon nach wenigen Minuten schwerste Verbrennungen der Haut zu erleiden. Der ARGE und den kommunalen Verwaltungsbehörden sind die Probleme schon lange bekannt. Die beeinträchtigenden gesundheitlichen Störungen und schweren chronischen Erkrankungen sind den Mitarbeitern der ARGE und den Behörden des Landkreises in Freiburg sogar bestens bekannt, speziall nach dem der Notarzt in die ARGE kommen musste um Bruno Schillinger zu helfen.. Seit fünf Jahren führt Bruno Schillinger eine öffentliche Auseinandersetzung mit der ARGE auf seiner Web-Seite bei www.kassensturz-jetzt.de . Doch die Verwaltungs-Beamten interessiert die Not des Mannes nur wenig. Statt die beantragten finanziellen Sozialleistungen zu zahlen, die dem kranken Mann nach den Gesetzen und Sozialgesetzen in Deutschland ohne Zweifel zustehen, versuchte die ARGE und weitere Behörden bereits zweimal die Zwangs-Entmündigung und Zwangs-Psychiatrisierung von Bruno Schillinger zu veranlassen.

Die Betreuung wollen, nach Informationen von Bruno Schillinger und des Helferkreises, übrigens die Verwaltungs-Beamten und Mitarbeiter der ARGE übernehmen, die durch die Verweigerung der Zahlung von Sozialleistungen und Nachzahlung von Ansprüchen aus dem Jahr 2009 in den Monaten April bis November, den chronischen kranken und behinderten Mann, dazu führten, dass der Mann unverschuldet, wie er informierte, in Not geraten konnte. Die absolute Hilfe-Losigkeit, die Verweigerung gesetzlich zustehender finanzieller Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II / Hartz) empfindet Bruno Schillinger als Folter. Es ist wie eine Verdinglichung, das Zufügen von größmöglichen Schmerzen und Qualen bei vollem Aufrechterhalten des Bewusstseins des gequälten Menschen. Nach internationalem Standard und Definition entspricht dies der Folter und Bruno Schillinger empfindet es auch als Folter. Der komplette Verlust der Würde des Menschen, die Schmerzen, die Not, die Verdinglichung die Hilfe-Losigkeit, die Verweigerung der Hilfe, obgleich die Wahrung der Würde des Menschen sogar im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantiert wird.

Die Ereignisse erinnern an das Geschehen des Verhungerns des 20jährigen lernbehinderten André Kirch in Speyer am Rhein, der im Frühjahr 2007 in Speyer am Rhein verhungerte, weil er und seine Mutter keine Sozialleistungen erhalten haben. Der junge Mann war damals wegen der Lernbehinderungen und Depressionen nicht in der Lage die Anträge bei der ARGE in Speyer am Rhein zu stellen. Die Polizei und der Rettungsdienst konnten den jungen Mann nur noch verhungert, extrem stark abgemagert und tot aus der Wohnung in Speyer am Rhein bergen. Die Mutter des lernbehinderten jungen Mannes konnte in einem Krankenhaus noch gerettet werden. Das Verhungern eines lernbehinderten jungen Mannes in Deutschland wurde Gegenstand einer öffentlichen Debatte im Deutschen Bundestag.

Bei Bruno Schillinger in Freiburg im August des Jahr 2010 sieht die Situation dennoch anders aus. Er und sein Helferkreis haben die erforderlichen Anträge auf Nachzahlung gestellt, wie diese mehrfach schriftlich versichern und die Probleme bestünden nur deshalb weil die ARGE und weitere zuständige kommunale Träger die Zahlung der Sozialleistungen aus nicht näher bekannten Gründen verweigern.

Dieser Beitrag und vor allem der öffentliche Hilfe-Ruf bei der Durchsetzung berechtiger Sozial-Ansprüche wäre vermutlich nicht geschrieben worden, wenn die ARGE und die kommunalen Verwaltungsbeamten entsprechend der Sozialgesetze und Gesetze in Deutschland, etwa dem Sozialgesetzbuch mit Verantwortung gehandelt hätten und die beantragte Nachzahlung bewilligt hätten.

Die Not war im Vorfeld verhinderbar und wird durch die Verweigerung einer Nachzahlung von Sozialleistungen aus dem Jahr 2009 künstlich erzeugt. Die sonderbaren Vorgänge kosten übrigens auch Steuer- und Sozialversicherung viel mehr Geld, als wenn die Nachzahlung von Sozialleistungen zügig und zeitnah erfolgt wäre. Natürlich gibt es in Freiburg keine Schildbürger, sonst könnten einige der Leser an einen schlechten Schildbürger-Streich denken.

Die örtlichen Politiker und Politikerinnen der Parteien in Freiburg sind offenbar auch ratlos und wissen nicht wie zu reagieren sein könnte, so wirkt es jedenfalls, da Bruno Schillinger und sein Helfer-Kreis bereits eine Vielzahl von Politikern und Politikerinnen, doch eben auch Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung sowie der Agentur für Arbeit mehrfach schriftlich über die Not und Mißstände infomierten.

Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland garantieren die Sozialhilfe und Hilfe für chronische kranke und behinderte Menschen nicht nur etwa nach dem Gesetz über die Regelung des Arbeitslosengeld II, den Sozialgesetz-Bücher, dem Grundgesetz, sondern auch nach dem deutschen Strafrecht. Im Strafgesetzbuch, Besonderer Teil (§§ 80 – 358), 28. Abschnitt – Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 – 323c), Gliederung, Paragraph 323c, Unterlassene Hilfeleistung, wird geregelt: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“


Bruno Schillinger will jedoch keine Zwangs-Entmündigung, keine Zwangs-Psychiatrisierung und auch keine Gerichts-Verfahren wegen der möglicherweise unterlassenen Hilfe-Leistung von Mitarbeitern der ARGE, kommunaler Verwaltungs-Behörden oder der Agentur für Arbeit in Nürnberg.

Alles was der schwer kranke Mann in Not, ohne fachgerechte für Diabetiker geeignete Nahrung und ohne finanzielle Mittel will, ist die Nachzahlung der ihm nach den deutschen Gesetzen zustehenden Sozialleistungen, das meint das Arbeitslosengeld II, das ihm im Jahr 2009 vom April bis November 2009 aus nicht näher bekannten Gründen damals von der ARGE nicht gezahlt wurde. Der schwere kranke Mann, Bruno Schillinger sucht jetzt dringend Hilfe, auch möglicherweise die Hilfe eines Rechtsanwaltes, der helfen kann, damit die ARGE die beantragte Nachzahlung für die Monate April bis November 2009 möglichst zügig zur Zahlung anweist. Damit kann die Not-Situation des Mannes mit einfachsten Mitteln wirkungsvoll beendet werden. Vielleicht könnte sogar das Schreiben eines Rechtsanwaltes genügen um Bruno Schillinger aus einer entwürdigenden Situation im Streit um eine simple Nachzahlung von Sozialleistungen zu helfen.

Bruno Schillinger bittet, wer helfen will und kann wird gebeten direkt mit ihm Kontakt aufzunehmen. Noch ist er am Telefon zumindest anrufbar. Bruno Schillinger (Bachstr. 1. 79232 March, Telefon 0 76 65 930 450, email, bruno.schillinger@hotmail.com oder email helftbruno@hotmail.de. Weitere und ausführliche Informationen sind auf der Webseite von Bruno Schillinger bei www.kassensturz-jetzt.de zu finden.

Weitere und ausführliche Informationen:

1. Fernseh- & Radio-Interview mit Bruno Schillinger, Archiv, Radio TV IBS Liberty, im Jahr 2009, www.youtube.com/watch?v=Xv_OIjnxrBQ
2. Weitere Webseite von Bruno Schillinger zu Hartz 4, www.bruno-schillinger.de/hartz4
3. Beitrag Bürgerzeitung Oldenburg zur Situation von Bruno Schillinger, Archiv, Juli 2009, www.buerger-zeitung.de/…/bruno-schillinger-ein-leben-ohne-soziale-sicherheit-und-aerztliche-versorgung
4. Interview Soziales, mit Bruno Schillinger, MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
www.scribd.com/…/Interview-Soziales-Bruno-Schillinger-092
5. Linke Zeitung, Wieso darf Bruno Schillinger nicht arbeiten ? 5 Jahre Zwangs-Arbeitslosigkeit, http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=8432&Itemid=44
6. 5 Jahre Hartz 4 – Blog, http://5jahrehartz4.wordpress.com
7. Bruno Schillinger bei You Tube, http://www.youtube.com/watch?v=oDQUkwmJpZQ
8. Supoptimales, Dirk Grund, SPD-Kreisrätin bietet Gespräche an, http://suboptimales.wordpress.com/2009/05/28/spd-kreisratin-bruno-s/
9. Diskussionen und öffentliche Debatte zu Bruno Schillinger und dessen Vater beim EFD, Erwerbslosenforum, Deutschland, http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/30865-fragen-tod-vaters-unerwuenscht-drei-wochen-haft.html

Dienstag, 10. August 2010

Loveparade: Die Stadt erlaubt eine Trauer bis zu sechs Wochen

Loveparade: Die Stadt erlaubt eine Trauer bis zu sechs Wochen

Öffentliche Trauer und Beileids-Bekundungen am Tunnel sind nur noch bis 4. September möglich – Gedenk-Veranstaltung am 4. September

Von Andreas Klamm-Sabaot.

Duisburg. 11. August 2010. Die Stadt Duisburg erlaubt den trauernden Menschen in der Stadt nach der Katastrophe bei der Loveparade in deren Folge nach einer Massenpanik 21 Menschen getötet und mehr als 500 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden eine Trauer und Beileidsbekundungen in der Karl-Lehr-Straße am Tunnel, an dem das Unglück geschehen ist, nur noch bis 4. September 2010. Nach sechs Wochen soll dann, so die Planer der Stadt, Schluss mit der Trauer der Menschen am Ort des Unglücks sein.


Gesundheits-Experten und Psychologen wissen aus Erfahrung im Umgang mit trauernden Menschen, dass insbesondere nach schweren traumatischen Belastungen der Psyche und der Seele von Menschen die Zeit der Trauer von Menschen nicht mittels Verordnung zeitlich gesteuert werden kann. Die Trauer von Menschen, insbesondere von Menschen, deren Angehörigen getötet wurden kann Wochen bis Monate, meist sogar Jahre andauern. Das betrifft auch die zum Teil hoch traumatisierten Menschen, die zum Teil schwer verletzt wurden oder ein Beinahe-Todes-Erlebnis hatten, das meint Menschen, die dem Tod bei der Katastrophe nur knapp entkommen sind. Menschen, die an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) erkranken brauchen oft Jahre zur Bewältigung einer oder mehrerer traumatischen Krisen-Situationen im Leben oder können lebenslang nicht mehr geheilt werden.

Dennoch will die Stadt Duisburg den Tunnel nach sechs Wochen wieder für den Verkehr freigeben. Zur Zeit ist der Karl-Lehr-Tunnel noch für den Verkehr gesperrt.

Das Meer von Nachrichten, Bilder, Blumen, Engels-Figuren, Kerzen und sonstiger Trauer-Gaben spricht eine deutliche Sprache für sich. Viele Menschen brauchen einen Ort, an den diese gehen können und gemeinsam auch mit anderen Menschen trauern können, auch öffentlich am Tunnel.

Das wissen auch die Planer der Stadt Duisburg und so wird es künftig eine alternative Stätte der möglichen gemeinsam Trauer und Begegnung für die betroffenen, geschädigten und traumatisierten Menschen in Duisburg geben. In einem Glas-Kubus, der die Größe eines Containers hat, sollen die Trauer-Gaben der trauernden Menschen gesammelt werden. Der Trauer-Gaben-Kubus soll, so die Planungen, im Duisburger Innenhafen neben dem Kultur- und Stadthistorischen Museum aufgestellt werden. Dazu hat sich der „Bürgerkreis Gedenken“ entschlossen. Für den Verkehr wird der Tunnel am 4. September wieder freigegeben. Die offizielle Trauerzeit von sechs Wochen wird dann beendet sein.

Suche nach einem Ort für eine Gedenk-Stätte


Der Sprecher der der Stadt Duisburg, Frank Kopatscheck informierte darüber, dass der Trauer-Gaben-Kubus transparente Acryl-Wände habe mit einer Länge von ungefähr 6,50 und einer Höhe und Breite von jeweils rund 2,50 Meter.

Am 4. September wird es eine weitere Gedenk-Veranstaltung geben. Nach dieser Gedenk-Veranstaltung werden die Menschen gebeten, Kerzen, Engel-Figuren, Plüsch-Tiere, Briefe, Trauerschleifen und sonstige Trauer-Gaben selbst in den Glas-Kubus zu stellen. Unklar ist allerdings heute die Dauer, wie lange der Kubus neben dem Museum zu finden sein wird. Die Suche nach einer geeigneten Gedenk-Stätte für die 21 getöteten Menschen und mehr als 500 verletzten Menschen nach der Loveparade-Katastrophe dauert noch an.

Duisburg gedenkt der Opfer der Loveparade-Betroffenen


Nach der Gedenk-Veranstaltung am 4. September wird im Karl-Lehr-Tunnel eine Gedenk-Tafel installiert. Die Größe der Gedenk-Tafel sei mindestens 70 mal 100 Zentimeter, sagte der Stadt-Sprecher dem Westdeutschen Rundfunk (WDR). Der Text für die Inschrift lautet: „Duisburg gedenkt der Opfer der Loveparade“.

An der Einrichtung der geplanten Gedenk-Stätte sollen Künstler aus Duisburg beteiligt werden. Spätestens ein Jahr nach der Katastrophe am 24. Juli 2010 solle die Gedenk-Stätte eröffnet werden können. Um einen geeigneten Ort für die Gedenk-Stätte zu finden, plant die Initiative Spenden-Trauermarsch einen öffentlichen Wettbewerb auszuschreiben.