Donnerstag, 24. Dezember 2009

Französisch-deutscher Journalist und Mediengründer mit Grüßen zum Fest

Französisch-deutscher Journalist und Mediengründer mit Grüßen zum Fest

London / Berlin. 24. Dezember 2009. Der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor und Medien-Gründer, mehrerer internationaler und alternativer Medien, Andreas Klamm – Sabaot (41) hat an die Leser, Leserinnen und Hörer und Hörerinnen und Zuschauer und Zuschauerinnen eine Gruß-Botschaft zum Weihnachts-Fest geschrieben und veröffentlicht.


In seiner Gruß-Botschaft wünscht der Medien-Gründer, Redaktions-Leiter und Sende-Leiter,der unter anderem in Frankreich, Groß Britannien und Deutschland als Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor tätig ist und zudem neun Bücher veröffentlichte, allen Menschen, ein frohes und gesegnetes Fest, ein frohes Weihachts-Fest, einen guten Start in das Jahr 2010 und wünscht, dass das Jahr 2010 für viele Menschen ein besseres Jahr werden möge, insbesondere auch für die im September 2009 bei einem Segel-Törn in Nassau in Bahamas, unverschuldet in Not geratene, Natalie mit ihrem Baby, das m Oktober 2009 in Berlin geboren wurde und für die dreijährige Tochter Jennifer Jaqueline.

Vom Ehemann der in Not geratenen zweifachen Muter fehlt bislang jede Spur. Zuletzt soll sich der Mann in der Karibik aufgehalten haben.

Andreas Klamm – Sabaot, Sohn eines ehemaligen Feuerwehr-Obermanns bei der Städtischen Berufsfeuerwehr in Ludwigshafen am Rhein und ehemaligen Post-Beamten, Manfred Klamm (verstorben im Jahr 2000 nach einem Auto-Unfall) und Enkel-Sohn des seit 1945 vermissten, franäzösischen Offiziers und französischen Staatsbürgers, Haedi SABAOT ist seit 1984 als Journalist, Rundfunk-Journalist, Schriftsteller und Autor tätig und zudem Medien-Gründer mehrerer alternativer, internationaler und nicht kommerzieller Medien, die seit 1986 der internationalen Völkerverständigung dienen, unter anderem von IFN International Family Network d734 (1984), IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty, IBS TV Liberty, bekannt auch als Radio IBS Leeds, IBS TV Liberty (1986, Leeds, England und Speyer am Rhein), British Newsflash Magazine (Leeds, England und Speyer am Rhein), die Nachrichtenagentur, 3mnewswire.org (1984), Regionalhilfe.de, regionale Medien- und Hilfs-Projekte (2006, Ludwigshafen und Landau in der Pfalz), Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (2006, London, England, Berlin und Nürnberg, Deutschland), internatinonales Medien-Projekt für Menschenrechte und Mitbegründer des internationalen Nachrichten- und Missions-Magazines, MJB MISSION NEWS, das weltweit mit der ISSN 1999-8414 registriert ist und gemeinschaftlich mit dem Evangelisten Yawovi Nyonato von der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptitst Mission of Togo gegründet wurde und seit dem Jahr 2008 rund 190 nationale und internationale Ausgaben veröffentlicht hat.

Eine kommerzielle Nachrichten-Agentur, die der französisch-deutsche Journalist Andreas Klamm-Sabaot im Jahr 1996 gründete, die HRM News Horse-Rider Media Data in Ludwigshafen am Rhein, hatte leider kein Glück und musste die Dienste in der Folge einer Insolvenz einstellen. Die Nachrichten-Agentur war auf Nachrichten aus dem Reit- und Perde-Sport spezialisiert. Im Jahr 1996 zog sich der Journalist bei einem Reit-Unfall mit einem Pflege-Pferd in Mannheim, schwere Verletzungen zu und musste mehrere Wochen in der Chirugie der Universitäts-Klinik in Mannheim verbringen. Seit 1998 ist der Journalist, offiziell anerkannt behindert, chronisch krank und seit dem Jahr 2000 mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Insgesamt wurde er zudem fünfmal obdachlos und hatte mitten in der Not auch Fernseh-Sendungen auf der Strasse während einer Zeit in der Obdachlosigkeit in Ludwigshafen und Mannheim produziert, die unter anderem auch im Offenen Kanal Ludwigshafen am Rhein gesendet wurden.

Andreas Klamm – Sabaot wirkt und arbeitet, auch mit einigen gesundheitlichen Einschränkungen, international in Frankreich, Groß Britannien und Deutschland und betrachtet sich als kosmopolitisch denkener Welt-Bürger und als Europa-Bürger, der gerne auch einen Europäsichen Reisepass in der Hand halten möchte, wie er erst vor kurzem mitteilte. Als französisch-deutscher Journalist und Bürger betrachte er die Welt als sein „Zuhause“, nicht jedoch ein einzelnes Land.

Das Schreiben mit Grüßen zum Fest im vollen Wortlaut:

December 24, 2009

Fest-Grüße

Sehr geehrte Damen und Herren !
Sehr geehrte Leser und Leserinnen!
Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen !

Aufgrund mehrerer Nothilfe-Beteiligungen und auch aufgrund des Eintritts gesundheitlicher Probleme (in Bezug auf chronische Hepatitis C, Folgen von 3 Unfällen, Behinderung, chronischer Erkrankung) war es mir leider nicht möglich rechtzeitig Gruß-Schreiben zu den Feiertagen zu versenden.

Daher bitte ich um Ihr Verständnis und mögen Sie mir bitte verzeihen.

Zudem bestehen hohe Arbeits-Belastungen in meinem Hauptberuf als Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor. Wie einige von Ihnen wissen, arbeite ich seit 2006 in Groß Britannien, Frankreich und zeitweise auch in Deutschland.

In der Welt findet zur Zeit viel Bewegung statt und im Vergleich zu meinen Erfahrungen als Journalist in den 80er Jahren, dort gab es zu den Feiertagen noch Pausen, muss ich heute feststellen, dass auch Feiertage kein Grund mehr für Pausen sind.

Dennoch will ich Ihnen, die Sie jetzt vielleicht Brücken-Tage genommen haben, um etwas Ruhe, Urlaub und Erholung zu finden, die jeder Mensch im Arbeits-Leben braucht,

ein frohes, gesegnetes Fest,
frohe Weihnachten,

und gute Feiertage wünschen.

Zudem wünsche ich Ihnen allen einen guten Start in das Jahr 2010
und ein gutes Jahr 2010.


Für Sie, für mich und für viele andere Menschen, insbesondere auch für die junge Mutter Natalie, ihr Baby, geboren im Oktober, ihe 3jährige Tochter hoffe ich sehr, dass das Jahr 2010 ein gutes und besseres Jahr wird.

Zur von der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo (Johannes der Täufer Mission) und von mir gestarteten Hilfs-Gruppe "1984 Natalie und die Kinder" hier ein erster Zwischen-Bericht.

Die ersten Aufrufe wurden am 2. Dezember 2009 veröffentlicht, dass wir einer jungen Mutter, Natalie, ihrem Baby (geboren im Oktober 2009 in Berlin) und ihrer 3jährigen Tochter helfen wollen, nach dem diese UNVERSCHULDET bei einem Segel-Törn in Nassau in Bahamas in Not geraten sind und der Ehemann verschwunden ist.

Zwischen-Bericht:

Bislang gibt es NICHT einen Helfer oder Helferin, die bereit waren, Baby-Strampelanzug, Baby-Kleidung oder Kinder-Kleidung oder Spielsachen und zumindest kleine Geschenke an eine junge Mutter mit Kindern in Not zu senden, die sich in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Berlin befinden.

Päckchen mit Briefmarken und etwas Hilfe können gesendet werden an:

John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Postfach 11 13

D 67137 Neuhofen
Deutschland

Die Nachweise über die Weiterleitung der Hilfe-Päckchen werden im Internet veröffentlicht oder wahlweise mittels email an die Spender und Spenderinnen übersendet. Daher bitte wenn möglich auch die email-Anschrift angeben.

Aktuelle Informationen veröffentlichen wir unter anderem bei der Hilfe-Gruppe „1984 Natalie und die Kinder“

http://www.wer-kennt-wen.de/club/vu9xdx0o


Grüße zum Fest und einige Infos zur Situation von Natalie, Baby TJ und der 3jährigen Tochter Jennifer Jaqueline sind zu finden Sie auch in einem Fernseh-Beitrag von IBS TV Liberty bei:

http://www.youtube.com/watch?v=9GowsrP_vng

Buch-Lesungen

Wie einige von Ihnen bereits gelesen haben, plane ich im Frühjahr 2010 mehrere Buch-Lesungen in Berlin und nicht nur in Groß Britannien und in Frankreich.

Bei den Buchlesungen werde ich 3 der von mir 9 geschriebenen und veröffentlichten Büchern vorstellen.

Aus aktuellem Anlass werde ich besonderen Bezug zum Themen-Komplex "Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit" in Berlin nehmen und hoffe, dass auch einige bekannte politische Vertreter und Vertreterinnen zu geplanten öffentlichen Diskussionen kommen werden.

Leider liegen die Zusagen noch nicht vor. Sobald wie möglich werde ich dazu nähere Informationen mitteilen.

Besprechungs-Expemplare können bei Nachweis für die Arbeit für Medien als PDF-Datei KOSTENFREI angefordert werden. Da ich meine Bücher zum Teil überwiegend nur noch in der englischen Sprache schreibe, mit einigen Anteilen in deutscher und französischer Sprache isst es wichtig, mehrsprachige Kenntnisse zu haben.

Zu den Buch-Lesungen unter anderem auch in Berlin lade ich bereit heute herzlichst ein.

Einige Informationen zu meinen Büchern finden Sie bei:

1. http://andreasklamm.radiotvinfo.org
2. www.andreas-klamm-sabaot.de.be (im Dezember sind leider mehrer Termine wegen Erkrankung ausgefallen !)
3. www.andreas-klamm-books.de.be

Herzlichen Dank für besondere Hilfen auch für die junge Mutter Natalie mit Baby und Kind an meine Mutter, Hedwig Klamm aus Neuhofen, einer armen Wite, seit 2000 und an den Herausgeber und Autor, Hans-Jürgen Graf aus Nürnberg und an "unseren"
Musik-Produzenten WOLFGANG LENG aus Dortmund, der für Radio IBS Liberty und für ein Lied für die

Solidarität für Flüchtlinge und Menschen in Not

ohne zu zögern, sofort mehrere Musik-Titel gespendet hat und besonderen DANK auch an die Familie GOLDBERG aus Jersualem in Israel.

Tipp: Hören Sie die Musik von Wolfgang Leng, die ist richtig gut.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Klamm - Sabaot, französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist,
Sende-Leitung, Redaktions-Leitung und Gründer von

IBS TV Liberty
Radio IBS Liberty
IBS Independent Broadcasting Service Liberty (seit 1986)

British Newsflash Magazine (seit 1986)

3mnewswire.org - Nachrichtenagentur

IFN International Family Network d734 (seit 1984)

Regionalhilfe.de, Medien- und Hilfs-Projekte, seit 2006

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
internationales Medienprojekt für Menschenrechte
seit 2006

www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.radiotvinfo.org

Missionar, Nachrichten-Korrespondent und Missions-Leitung

Vertretung für Deutschland seit 2008
Vertretung für Groß Britannien seit 2008
internationale Jüdisch-Christliche
JOHN BAPTIST MISSION OF TOGO
gegründet 2004 von
Evangelist Yawovi Nyonato, Lome, Togo
www.missionjb.org
www.johnbaptistmission.org
www.johnbaptistmission.wordpress.com

Montag, 23. November 2009

Studenten-Proteste und Not: Infos zum bedingungslosen Grundeinkommen

Studenten-Proteste und Not:

Infos zum bedingungslosen Grundeinkommen


Von Andreas Klamm

Dresden. 23. November 2009. In der Technischen Universität Dresden werden die Proteste der Studenten bereits heute im besetzten Hörsaal genutzt, um über alternative soziale Sicherungs-Modelle für alle Menschen in Deutschland zu informieren.


„Das Bedingungsloses Grundeinkommen kann als eine emanzipatorische Forderung verstanden werden.“, infomierte ein Sprecher.

Heute um 17 Uhr wird daher an der Technischen Universität Dresden, im Gerhart-Potthoff-Bau, Hörsaal 81 (01069 Dresden, zwischen Fritz-Förster-Platz und Nürnberger Platz) der Film „Designing Society“, ein Film von Jördis Heizmann und Andreas Zgarja zum Thema Grundeinkommen zu sehen sein. Der Film hat eine Länge von 30 Minuten. Der Eintritt ist kostenfrei.

Im Anschluss an die Vorführung des Films von Jördis Heizmann (Designerin) und Andreas Zgarja (Kameramann) steht in einer Diskussions-Runde Katja Kipping, Mitglied des Bundestages (Die Linke) und Mitbegründerin des Netzwerkes Grundeinkommen und Geisela Walter und Ronald Blaschke für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Die Veranstaltung wird von den Studierenden als auch von der Initiative Grundeinkommen Dresden und Umgebung unterstützt. Ausführliche und weitere Informationen zum Film „Designing Society“ sind bei http://www.designing-society.de zu finden.

Ronald Blaschke, geboren 1950 studierte Philosophie und Erziehungswissenschaften, ist Mitbegründer des Netzwerkes Grundeinkommen und veröffentlichte als Autor zahlreiche Fach-Publikationen zu den Themen, Arbeit, Soziales, Gesellschaft und soziale Sicherheit. Ausführliche Informationen mit einer kleinen Übersicht von Werken des Autors sind bei http://www.archiv-grundeinkommen.de/blaschke zu finden.

In Fernseh-Interviews erklärte die Politikerin Katja Kipping die Idee die hinter der emanzipatorischen Sozial-Politik der bundesweiten Einführung des Grundeinkommens steht. Die Interviews sind zu sehen bei http://www.katja-kipping.de/article/66.texte-zum-grundeinkommen.html. Allgemeine Informationen zum Thema GRUNDEINKOMMEN sind auch beim Netzwerk GRUNDEINKOMMEN bei www.grundeinkommen.de abrufbar.

Dienstag, 27. Oktober 2009

Zeugen bestätigen Notlage: Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland

Zeugen bestätigen Notlage:

Schwangere Mutter mit Kind in Not ist zuhause in Deutschland

Spender machten Reise von Nassau in Bahamas nach Berlin für hochschwangere Mutter mit Kind möglich

Zweifel nach RTL Fernseh-Bericht und Angaben eines Zeugen – Drei Zeugen bestätigen Notlage der Mutter – Möglicherweise mehr als 100 weitere Zeugen in Nassau können die Notlage der jungen Frau bestätigen


Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas)/Trier/Berlin. 27. Oktober 2009. Verzweifelt versuchte die hochschwangere Mutter Natalie F. (24) in der 35. Schwangerschafts-Woche bei zahlreichen Hilfsorganisationen in Deutschland Hilfe zu finden. Nach dem ihr Ehemann seit 6. Juli 2009 vermisst werde, sei die schwangere Mutter Natalie F. (24) mit Tochter Jennifer (3) in Not geraten. Hilfsbereite Spender in Deutschland machten die Rückreise nach Deutschland möglich, denn die Mutter hatte, ihren Angaben zufolge kein Geld für die Rückreise nach Berlin, war krank und obdachlos im sonnigen Insel-Paradies in Nassau in Bahamas geworden.

Für die Mutter war das Paradies offenbar kein Paradies, vor allem in den vergangenen vier Wochen ihres Aufenthaltes. Vier Wochen habe sie in den Straßen von Nassau in Bahamas für sich und ihre Tochter um Nahrung und Geld bitten müssen um zu überleben. Bis Anfang September sei die Miete bezahlt gewesen, doch dann sei sie obdachlos geworden. Hilfe konnte die Frau, ihren Schilderungen zufolge, bei armen Fischern in Nassau finden und an Orten, an denen gutbürgerliche Menschen in Deutschland ganz sicher keine Hilfe erwarten würden. Arme Menschen, die selbst kaum etwas haben, hätten ihr geholfen, beschreibt dankbar die junge Mutter ihre Erlebnisse. Bei der Botschaft in Nassau konnte die schwangere Frau mit ihrer erkrankten 3jährigen Tochter zunächst keine Hilfe finden, obgleich ihr dort Hilfe nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG), nach dem Sozialgesetzbuch (12 und 2) und dem Konsular-Hilfe-Gesetz zusteht.

Am 13. Oktober 2009 gelang das kaum Vorstellbare. Die erschöpfte Mutter konnte mit ihrer Tochter mit der British Airways nach London fliegen und von London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen. Am 14. Oktober 2009 landete Natalie F. mit ihrer 3jährigen Tochter Flughafen in Berlin.

„Erschöpft und müde“ wirkte die Mutter und das Töchterchen. Doch beide sind glücklich wieder in Deutschland zu sein. Am Flughafen warten mehrere Journalisten einer großen Tageszeitung (Berliner Kurier), von zwei Fernseh-Stationen (RTL Fernsehen und IBS Television Liberty ) und eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter des Jugendamtes in Berlin.

Am 29. September 2009 traf der Notruf der Mutter auch bei der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und die Vertretung für Groß Britannien ein. Nach dem beim Auswärtigen Amt geprüft wurde, ob die Angaben stimmen, dort wurde mehrfach schriftlich die Notlage bestätigt, schaltete der internationale Missions-Dienst mehr als zwei Dutzend Hilfs- und Rettungs-Organisationen in Deutschland, in Bahamas, in Jamaika und in den Vereinigten Staaten von Amerika ein. Die Alarmmeldung: „Schwangere Mutter mit Kind in Not, 3jährige Tochter und Mutter krank.“

Da die Mutter ihren Ehemann als vermisst bei der Deutschen Botschaft meldete, erstattete am 30. September 2009 die internationale Mission eine Vermissten-Anzeige bei der Vermissten-Stelle des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin, der Polizei in Berlin und am 3. Oktober eine weitere Vermissten-Anzeige bei der Royal Bahamas Police (Königliche Polizei) in Nassau Bahamas.

Der Ehemann der Frau, wird jetzt wohl gesucht. Natalie F. befürchtet Schlimmes: „Vielleicht sah mein Mann keinen anderen Ausweg. Er war verzweifelt, vielleicht liegt er am Grund des Meeres, vielleicht haben ihn die Haie gefressen. Ich weiß es nicht.“

Nach dem am 14. Oktober 2009 zumindest Mutter und Kind in ein Mutter-und-Kind-Heim Sicherheit und die beiden staatliche Fürsorge der Gemeinschaft finden können, scheint ein kleines Wunder für Mutter und Kind wahr geworden zu sein.

Am Wochenende, Freitag 16. Oktober 2009 meldete sich ein angeblicher Zeuge David W., in Nassau in Bahamas in einem Gewerbe tätig, das umstritten ist und behauptet: „Natalie und Ehemann Hans lebten in einer sehr schönen Wohnanlage. Keine Notlage und wirft Natalie, der Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und der Missionsleitung beider Länder der Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission Betrug und eine frei erfundene Geschichte vor. 1.000 U.S. Dollar würde das Ehepaar dem angeblichen Vermieter schulden.“. Hans habe sich angeblich noch auf der Insel aufgehalten, während seine Frau in eine Notlage gerät, Mutter und Tochter krank werden.

Beim RTL-Fernseh-Magazin „Explosiv“ vermutet man auch einen „Schwindel“. Unklar ist ob und wie die schwangere Mutter beteiligt sein könnte. Der Ehemann ist laut Staatsanwalt Johannes Mocken von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bei den deutschen Behörden kein Unbekannter. Er werde in zwei gerichtlichen Haupt-Verfahren zu denen dieser nicht erschienen ist gesucht.

Am 19. Oktober 2009 melden sich die Zeugen Peter Lange, ein armer Fischer und seine Bekannten Chris O`Brein und Willi Maccoke Waite und erklärten in einer schriftlichen Erklärung: “Gott ist mein Zeuge, die schwangere Mutter Natalie war obdachlos und musste in den Straßen von Bahamas um Essen und für Geld betteln.” Ab und an habe er Natalie mit ihrer Tochter auf seinem Fischer-Boot “Sham Tame” schlafen lassen. Dem international MJB Education Media Network gegenüber erklären die Zeugen: “Sie dürfen unsere Namen weltweit in allen Medien veröffentlichen und in der Öffentlichkeit bekannt geben.”

Peter Lange erklärte: „Wir wissen, dass sich Hans in Canada (* = Ort wurde aus Sicherheitgründen von der Redaktion in einen anderen Ort geändert. Der echte Name des Ortes ist den Redaktionen und der Polizei in Berlin bekannt) befindet.

An den Angaben des Zeugen David W. aus Nassau in Bahamas entstehen Zweifel. Mehrfach erklärte er schriftlich: „Natalie und ihre Tochter haben sich am 8. Oktober von uns verabschiedet und sind dann nach Miami in die U.S.A. geflogen um vermutlich einen Tag später nach Deutschland zu fliegen.“

Doch noch am Wochenende am Freitag und Samstag drehte ein eigens aus New York City eingeflogenes Team von RTL TELEVISION New York Fernseh-Aufnahmen in Nassau in Bahamas und versuchte mehr zur Geschichte der Mutter in Not mit ihrer 3jährigen Tochter vor Ort zu recherchieren.

Gegen den Zeugen David W. hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien eine Strafanzeige wegen des Verdachts der „vorsätzlichen falschen Unterstellung von Betrug“ erstattet.

Ein Zeuge aus Nassau, David W., der die Angaben der schwangeren Mutter Natalie F. und ihrer 3jährigen Tochter in Frage stellt reicht dies aus, um einer schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter in Not einen „Schwindel“ zu unterstellen und den Versuch zu beschreiten die Helfer zu kriminalisieren?

Dem gegenüber stehen drei Zeugen, die die Angaben der Mutter in Not bestätigten und mehrere schriftliche Bestätigungen des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft. In der schriftlichen Zeugen-Aussage bestätigt der Zeuge Peter Lange: „Es gibt mehr als weitere 100 Menschen in den Docks (den Armen-Vierteln von Nassau), die gesehen haben, wie Mutter und Tochter in Not waren.“

Kurz vor dem Flug ist nicht mehr sicher ob die hochschwangere Natalie mit ihrer Tochter noch mit einem normalen Linien-Flug fliegen kann. Das RTL-Fernseh-Team bezahlte vor Ort in Nassau in Bahamas die Arzt-Rechnung für die Mutter, weil die Mutter kein Geld hatte. Ergebnis der Untersuchung mit Ultraschall: Das Baby wird ein Mädchen. Mutter und Baby sind gesund und befanden sich in der 35. Schwangerschafts-Woche zum Zeitpunkt der Untersuchung.

Bei der John Baptist Mission of Togo versicherte der Zeuge Peter Lange: „Wir sind arme Fischer, doch keine Lügner. Natalie und ihre 3jährige Tochter waren in Not.“

Die genauen Hintergründe, die zur schweren Notlage einer schwangeren Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter führten sind ganz sicher nicht einfach herauszufinden. Die Mutter und Zeugen machten sehr viele genaue Angaben, so dass in den Redaktionen des internationalen MJB Education Networks keine größeren Zweifel an den Angaben der Mutter bestehen.

Bereits Anfang Oktober wurde durch die internationale John Baptist Mission of Togo eine Strafanzeige gegen die Deutsche Botschaft, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium wegen des „Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung“ erstattet.

Vor wenigen Tagen wurde zudem in New York City beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon eine Beschwerde von der John Baptist Mission of Togo eingereicht und ein Antrag auf eine internationale Untersuchung der Ereignisse in Nassau in Bahamas gestellt.

Journalistische Grund-Prinzipien – Presse-Kodex für Journalisten:


“Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Offentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Presse- und Medien-Anfragen:


John Baptist Mission of Togo

Vertretung für Deutschland

Vertretung für Groß Britannien

International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)

Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters

international media project for Human Rights

internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte

MJB Mission News, ISSN 1999-8414,

internationales Nachrichten- und Mission-Magazin

Tel. 0 62 36 416 802

FAX 001 503 212 6883

email: kontakt@radiotvinfo.org

email: andreasklamm@hotmail.com

www.johnbaptistmission.org

http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission

www.radiotvinfo.org

www.menschenrechtsreporter.blogspot.com

Auszüge aus den Gesetzen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch

Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Sonderbarer Server-Ausfall bei Radio IBS Liberty und IBS Television Liberty

Sonderbarer Server-Ausfall bei Radio IBS Liberty und IBS Television Liberty

Angebote des internationalen Medienprojekts sind aus nicht bekannten Gründen nicht erreichbar


Berlin.(red). 21. Oktober 2009. Zu einem sonderbaren Server-Ausfall aus bislang nicht bekannten Gründen ist es bei Radio IBS Liberty und IBS Television Liberty bei www.ibstelevision.com und bei British Newsflash Magazine (www.britishnewsflash.net) gekommen.

Radio IBS Liberty, IBS Television Liberty, IBS Liberty und Independent Broadcasting Service Liberty dienen seit 1986 der internationalen Völkerverständigung. Es sind Berichte, Reportagen und Radio-Programme in deutscher und englischer Sprache zu hören.


Gegründet wurde das internationale Radio- und Fernseh-Medien-Projekt von dem deutsch-französischen Journalisten, Rundfunk-Journalisten und Autor von sieben Büchern, Andreas Klamm-Sabaot, dessen Großvater ein französischer Bürger ist.

Der Journalist gründet das internationale Medien-Projekt 1986 in Speyer am Rhein und in der englischen Stadt Leeds. Berichtet wird zu den Themen Menschenrechte, Politik, Soziales, internationale Völkerverständigung, Glaube und Kulturen

British Newsflash Magazine ist ein internationales Reise- und Nachrichten-Magazin, das erstmals im Jahr 1986 auch im STAMM-Verlags-Verzeichnis in Essen gelistet wurde. Verleger, Gründer und Herausgeber seit 1986 ist der französisch-deutsche Journalist, Rundfunk-Journalist und Autor Andreas Klamm – Sabaot.

Wir berichten weiter so bald nähere Informationen zu den sonderbaren Server-Ausfällen vorliegen.

Ein Sprecher des Medien-Projektes erklärte: “Wir hoffen, dass unsere Berichte über Folter nicht die Gründe für den überraschenden und sonderbaren Ausfall beider Server sein sollten, denn sonst wäre es eindeutig, dass Deutschland offenbar ein sehr große Problem in Bezug auf die Menschenrechte haben könnte, da beide Server bei einer deutschen Firma gemietet und bezahlt sind bei evanzo e-Commerce in Deutschland.” Zur Zeit versuche man die Firma evanzo e-Commerce zu erreichen, was offenbar schon erste Probleme bereitet.

Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not

Bahamas – Deutschland:

Beschwerde beim U.N. General-Sekretär zur schwangeren Mutter mit Kind in Not


Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas) – Berlin. Zu den misteriösen Vorgängen zur Situation einer schwangeren Mutter, Natalie F. (24), die mit Baby und Kind während eines Urlaubs-Aufenthaltes in Nassau in Bahamas in Not geraten sind und verzweifelt in vielen Teilen dieser Welt um Hilfe flehten, haben die internationale Leitung der Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Reverend Yawovi Nyonato und die Vertretungen für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien jetzt eine Beschwerde gegen Deutschland eingereicht und die Vereinten Nationen und den U.N. General-Sekretär Ban Ki-moon gebeten eine internationale Untersuchungs-Kommission mit den Ermittlungen zu den Ereignissen einzuberufen.

Natalie F., im siebten Monat schwanger und ihre 3jährige Tochter wurden nach Angaben der Mutter nach dem Verschwinden ihres Ehemannes und Vaters, obdachlos und mussten in den Straßen von Nassau in Bahamas um ihr Überleben kämpfen mittels Betteln.

Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft prüften für rund vier Wochen ob eine Notlage für das 3jährige Kind, Mutter und dem Baby vorliegt.

Eine Hilfe, etwa die Bereitstellung einer Not-Unterkunft, ärztlicher Versorgung und Nahrungsmittel wurde aus bislang nicht bekannten Gründen für die schwangere Mutter mit ihrer 3jährigen Tochter nicht gewährt.

In den Begründungen die zur Beschwerde beim U.N. Generalsekretär Ban Ki-moon führten, können „unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c“ und „Körperverletzung im Amt durch Angehörige der Botschaft, des Auswärtigen Amtes und des Bundesaußenministeriums“ nicht ausgeschlossen werden.

Daher halte man eine internationale Untersuchung für dringend erforderlich, so die Mitteilungen in einem internationalen Beobachter-Kreis.

Nach internationalem Recht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948, stehten einer schwangeren Frau mit Kind eindeutig Hilfe-Leistungen zu.

Im Artikel 25, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht wird garantiert:

1.Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2.Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.


Auch nach nationalem Recht der Mutter aus Berlin hätte Hilfe geleistet werden müssen, mit dem Bekanntwerden der Notlage. Das nationale Recht in Deutschland garantiert nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG)

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Im Artikel 323 c des Strafgesetzbuches in Deutschland wird geregelt:

㤠323c, Strafgesetz-Buch, Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Im Artikel 12 der Landesverfassung von Berlin wird garantiert:

Artikel 12


(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
(2) Andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften haben Anspruch aufSchutz vor Diskriminierung.
(3) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(4) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten
ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen.
(5) Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient
Förderung.
(6) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(7) Frauen und Männern ist es zu ermöglichen, Kindererziehung und häusliche
Pflegetätigkeit mit der Erwerbstätigkeit und der Teilnahme am öffentlichenLeben zu vereinbaren. Alleinerziehende Frauen und Männer, Frauen während
der Schwangerschaft und nach der Geburt haben Anspruch auf besonderen
Schutz im Arbeitsverhältnis.

Gerüchte über Nachrichten-Sperre können nicht bestätigt werden


„Wir können die Gerüchte über eine Nachrichten-Sperre seitens der Bundesregierung wonach Journalisten nicht über die Ereignisse der jungen in Not geratenen, schwangeren Mutter und ihrer 3jährigen Tochter in Deutschland nicht berichten dürfen, nicht bestätigen. Soweit uns bekannt ist Deutschland laut Grundgesetz ein so wörtlich und „sozialer demokratischer Bundesstaat“ und wir glauben nicht, dass es gut für Deutschland wäre die Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit komplett aufzuheben.“, erklärte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo.

Es sei allerdings zutreffend, dass bereits mehrere Drohungen und Mord-Drohungen gegenüber beteiligten Journalisten und Journalistinnen nicht nur in Deutschland gemacht wurden, wenn über brisante und sozialkritische Themen innerhalb des MJB Education Media Networks und des internationalen Medien-Projektes „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ aus Deutschland berichtet wird. Besonders unbeliebt seien offenbar Berichte zu Themen wie Menschenrechte.

„Man kann in der Regel davon ausgehen, dass kurze Zeit nach der Veröffentlichung von Berichten zu Menschenrechts-Verletzungen in Deutschland bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Redaktionen nicht nur in Deutschland in der Regel Drohungen und Mord-Drohungen eingehen. Deutschland ist hier offenbar doch sehr gut organisiert.“

Die Polizei kümmere solche Ereignisse nicht, auch dann nicht, wenn Mord-Anschläge verübt werden. Zwar habe der Staatsschutz und die Polizei ab und an ermittelt. In der Regel werden die Ermittlungen zu Mord-Anschlägen auf Journalisten jedoch durch die deutschen Behörden nach einer gewissen Zeit des Vergessen eingestellt.

Der Sprecher ergänzte: „Wir halten es wie unsere Kollegin die Journalistin und Politikerin Ulla Jelpe, die sehr oft Drohungen und Mord-Drohungen erhält und auch bereits mehrfach Opfer von Anschlägen wurde. Wir können uns durch Drohungen und Mord-Drohungen nicht einschüchtern lassen, schon im Sinne der Verfassung nicht, wonach Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit auch in Deutschland garantiert wird. Es mag stimmen, das Menschen jüdischen und christlichen Glaubens nicht beliebt sind. Doch auch hier müssen wir auf die bestehende Glaubens- Gewissens- und Religionsfreiheit hinweisen, die laut Verfassung in Deutschland besteht.“

Am 29. September 2009 hat die schwangere Mutter Natalie (24) mit ihrer 3jährigen Tochter einen Hilferuf an die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo zugesendet.

Wenige Stunden nach einer Prüfung bei der Deutschen Botschaft und beim Auswärtigen Amt in Berlin zu den Angaben der in Not geratenen Mutter mit Kind hat die internationale Mission in Deutschland, international, in Bahamas und in den Vereinigten Staaten von Amerika mehrere Hilfs-Organisationen schriftlich um Hilfeleistung gebeten und diese verständigt, damit diese für die Situation des Eintritts schwerwiegender Komplikationen sofort in das Einsatz-Gebiet nach Nassau in Bahamas reisen können um der schwangeren Mutter mit ihrem 3jährigen Kind aus Berlin die notwendige Hilfe zu leisten.

PRESSE- und MEDIEN-ANFRAGEN



MJB Education Media Network

John Baptist Mission of Togo
Vertretung für Deutschland
Vertretung für Groß Britannien
International Social And Medical Outreach Team (ISMOT)

Liberty and Peace Now ! Human Rights Reporters
international media project for Human Rights

internationales Medien-Projekt für die Menschenrechte

MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
internationales Nachrichten- und Mission-Magazin


Tel. 0 62 36 416 802
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Der Text der Beschwerde und der BITTE um internationale UNTERSUCHUNGEN an U.N.-General-Sekretär Ban Ki-moon im Original:

His Excellency Ban Ki-moon
Secretary-General
The United Nations
1 United Nations Plaza
New York, New York 10017-3515
Tel.(212) 963-6819/7319
Fax:(212) 963-1658

In Concern Of The Universal Valid DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS, proclaimed by the United Nations in 1948, New York City, United States of America

His Excellency Secretary-General Ban Ki-Moon !


Hereby our international faith based mission has to file a REPORT and COMPLAINT against GERMANY because of the possible Abuses And Violations Of The Human Rights.

On September 29, 2009 our international mission has received an request FOR HELP and a call by email in case of emergency of a young pregnant mother , a GERMAN citizen, Mrs. Natalie F******* from the city of Berlin which has being on a journey in Nassau in Bahamas with her 3years young daughter and her husband.

For yet known reasons her husband is missing since July 6, 2009.

The young pregnant woman in need got in trouble for yet not known reasons. She has been able to contact the German Embassy according to her statements on September 12, 2009.

Although the young woman filed a report with the German Embassy according to her information about her difficult and dangerous situation and special circumstances of life and her missing husband, she got

A) HOMELESS
B) SICK with her 3 years young child and the child got sick
C) In Serious Danger for her life and for the life of her 3 years young daugher, which is also a citizen of Germany and her not yet born baby.

The international mission has filed a report about the missing husband with the Landeskriminalamt (LKA, Criminal Investigation Department) Berlin, Vermissten-Stelle in the City of Berlin on September 30, 2009, with the German Police in Berlin and with also the Royal Bahamas Police on October 3, 2009.

For not yet known reasons it took about four weeks or even more time for the German Embassy, the Foreign Ministry of Germany and other German Authorities which have to provided social security, emergency shelter and all other required support and assistance for a young pregnant mother (in her 7th month) with a 3years young daughter.

According to the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS the young pregnant mother and 3years young child are under special protection by international and national laws, rules and regulations:

UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS

Article 25
1.Everyone has the right to a standard of living adequate for the health and well-being of himself and of his family, including food, clothing, housing and medical care and necessary social services, and the right to security in the event of unemployment, sickness, disability, widowhood, old age or other lack of livelihood in circumstances beyond his control.
2.Motherhood and childhood are entitled to special care and assistance. All children, whether born in or out of wedlock, shall enjoy the same social protection.

Article 1
All human beings are born free and equal in dignity and rights. They are endowed with reason and conscience and should act towards one another in a spirit of brotherhood.

Article 2
Everyone is entitled to all the rights and freedoms set forth in this Declaration, without distinction of any kind, such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status.

Furthermore, no distinction shall be made on the basis of the political, jurisdictional or international status of the country or territory to which a person belongs, whether it be independent, trust, non-self-governing or under any other limitation of sovereignty.

Article 3
Everyone has the right to life, liberty and security of person.
The young PREGNANT MOTHER with her unborn baby and 3 years young child which is entitled by national and international laws, rules and regulations for special PROTECTION, CARE AND ASSITANCE got while being homeless in the streets of Nassau in Bahamas according to her information which have been CROSS CHECKED by phone by John Baptist Mission of Togo, Branch for Germany and Branch for the United Kingdom, with the German Embassy and which has been confirmed by the German Embassy in written statements by emails in serious danger for her health and life, also her 3 years young daughter and the unborn baby.

Hereby we do CALL for an INTERNATIONAL and independent INVESTIGATION which reason might have caused in the first 4 weeks after the young pregnant woman file her report with the German Embassy the huge delay of the required support, assistance and aid for young pregnant mother, her baby and child, which brought the young mother, unborn baby and a 3years young child in serious danger.
Last week the young pregnant mother with baby and child have been able to travel under save conditions back to Germany and have found emergency shelter in a mother and child care center for mothers and children in need in the city of Berlin in Germany. At this time we are not able to check if the young pregnant mother, her baby and child are doing fine.

Our mission is seriously concerned about the possible ABUSES and VIOLATIONS through Germany.

Democracy, freedom and the UNIVERSAL DECLARATION OF THE HUMAN RIGHTS are an elementary and vital parts of a democracy as you may know in the basic law (Grundgesetz, GG) of Germany it is written that Germany is a “social and democratic federal state.”

Our mission needs to ask you to encourage in the public GERMANY to grant special care and assistance for young mothers with their children.
Our mission is asking therefore to monitor the situation and to investigate which reasons have caused the danger for a young pregnant mother with her baby and child although all of them are entitled to SPECIAL PROTECTION, special care and assistance and even social security.

Sincerely,
Andreas Klamm-Sabaot, French-German journalist, broadcast journalist, author, news correspondent, missionary and director
Reverend and Evangelist Yawovi Nyonato, Founder and President of John Baptist Mission of Togo, international Headquarters and Services

Sonntag, 4. Oktober 2009

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung: Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung:

Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium

Viele Fragen an Frank-Walter Steinmeier – War es vorsätzliche Körperverletzung im Amt gegen eine junge schwangere Frau und Mutter? – Vater Klaus Z. und Marlies Z. werden dringend gebeten sich mit der Mission in Verbindung zu setzen


Von Andreas Klamm-Sabaot

Nassau (Bahamas) / Berlin. 3. Oktober 2009. Gegen das Bundesaußenministerium vertreten durch den Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, das Auswärtige Amt in Berlin, die Deutsche Botschaft und das Konsulat von Deutschland in Bahamas wurde wegen der Dringlichkeit zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohls einer schwangeren Mutter mit einer dreijährigen Tochter durch die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission, Vertretung von Deutschland und Vertretung für Groß Britannien am 3. Oktober 2009 eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung nach Paragraph 323 c des Strafgesetzbuches, wegen des Verdachts auf Rechts-Bruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 25 (Vereinte Nationen) und wegen Verdachts auf Rechtsbruch des Grundgesetzes (GG), Artikel 6 erstattet um weitere Gefährdungen für Leben, Gesundheit und Wohl für eine 24jährige Mutter in schwerer Notlage und einem 3jährigen Kind abzuwenden.


Am 28. September 2009 schrieb die 24jährige Natalie F., die aus Berlin stammt mit ihrer dreijährigen Tochter Jennifer-Jacqueline einen Hilfe-Notruf an die internationale John Baptist Mission of Togo mit der Bitte um dringende Hilfeleistung. Die Frau berichtete, dass diese bereits seit 15. September aufgrund einer schweren eingetretenen Notlage und besonderen Lebensumständen versucht Hilfe vom deutschen Konsulat und der deutschen Botschaft in Nassau auf den Bahamas in der Karibik zu erhalten.

Der Ehemann, Mutter und Kind machten mit einem Segelboot einen Segeltörn nach Bahamas.

Vor rund zwei Monaten ist allerdings der Ehemann der schwangeren Frau, die sich vermutlich im siebten Schwangerschafts-Monat befindet verschwunden. Die 24jährige Mutter und ihre 3jährige Tochter blieben alleine in Bahamas zurück. Die Ehefrau meldete das Vermisstsein und Verschwinden ihres Ehemanns.

In einem Schreiben des Auswärtigen Amtes an die Mutter wies eine Mitarbeiterin daraufhin, dass man der Vermissten-Meldung keinen Glauben schenke und hat der Mutter empohlen sich mit der Rechtsanwältin ihres Ehegatten in Verbindung zu setzen.
Der inzwischen polizeilich vermisst gemeldete Ehemann solle, nach Vorstellung des Auswärtigen Amtes, Bargeld an die Mutter mit dem Finanz-Dienst Western Union schicken.

Obgleich die deutschen Behörden von der Mutter in Not informiert wurden, wurde weder von der deutschen Botschaft, dem Auswärtigen Amt, dem Honorar-Konsul oder dem Bundesaußenministerium eine Vermissten-Anzeige erstattet.

Daher erstattete die John Baptist Mission of Togo am 30. September 2009 beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin und bei der Polizei in Berlin eine Vermisstenanzeige. Ein Beamter des LKA meldete sich am 2. Oktober mit dem Hinweis, dass die Familie möglicherweise ihren Erst-Wohnsitz bereits im Jahr 2004 in Berlin abgemeldet habe.

Eine weitere Vermissten-Anzeige zum seit zwei Monaten vermissten Ehemann Hans-Jürgen Rolf F. hat die internationale Mission mit Hauptsitz in Togo in West-Afrika inzwischen auch bei der Royal Bahamas Police in Nassau erstattet. Dort gibt es auch ein Büro der internationalen Polizei-Organisation Interpol.

Über die bestehende Notlage der schwangeren Frau und Mutter mit einer 3jährigen Tochter im Ausland wurde wenige Stunden nach dem Erreichen des Not-Hilfe-Rufs das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Deutschland und das Internationale Rote Kreuz (IRCC) in Genf mit einem Hilfe-Ersuchen für eine schwangere Frau schriftlich mittels email informiert.

Mutter und Kind sind nach dem alle finanziellen Mittel zu Ende ging, obdachlos und müssen nach Schilderungen der Frau und jungen Mutter (24) unter der Brücke schlafen. Täglich müsse die Mutter aus Deutschland mit ihrem 3jährigen Kind für Nahrung und Wasser in den Straßen von Nassau in Bahamas bitten und betteln. Natalie F. und die dreijährige Tochter fürchten um ihr Leben: „Müssen wir jetzt im Stich gelassen im Ausland sterben?“, fragt immer wieder die erschöpfte Mutter.

Sie klagt über starke Kopf- und Glieder-Schmerzen und Fieber. „Ich essen jeden Tag viele Zitronen.“, ergänzte Natalie F. Doch es kommt noch schlimmer auch die kleine 3jährige Jennifer Jacqueline ist erkrankt hat Fieber und weint. Immer wenn meine Tochter ein Segelboot sieht dann weint sie und schreit: „Papa, Papa“.

Die Vertretungen der John Baptist Mission of Togo hat mehrere amerikanische und angesehene deutsche Hilfs-Organisationen um Hilfe gebeten. Allerdings stehen die Antworten noch aus. In einem Telefongespräch erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes: „Man müsse restriktive Entscheidungen tretten wegen der Steuergelder.“ Man dürfe Steuergelder nicht so einfach an Mütter und Kinder ausgeben. Mit einer Jüdischen-Christlichen Mission wolle man erst gar nicht sprechen. Der Missions-Leitung wurde unterstellt, sich für „Ämter und Funktionen“ auszugeben.

Die Mutter und das dreijährige Kind werden nicht mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und sind nicht vorbestraft.

Der Ehemann wird möglicherweise wegen eines Verdachts im Zusammenhang mit der vom ihm betriebenen Firma in Düsseldorf mittels internationalem Haftbefehl von der Polizei und von Internpol gesucht, informierte die Mutter. Er habe für die Regierung in Deutschland gearbeitet.

Umso unverständlicher erscheint es, dass mit der Vermissten-Meldung der Mutter, die deutsche Botschaft, das Konsulat in Bahamas, das Auswärtige Amt und das Bundesaußenministerium keine Vermissten-Anzeige bei der Polizei in Deutschland und in Nassau in Bahamas erstattet haben.

Die Mutter klagte: „Mir wurde damit gedroht, dass man mich wegen meines abgelaufenen Visa ins Abschiebe-Gefängnis stecke. Ich dürfe nicht in den Straßen von Nassau betteln, warnte die deutsche Botschaft, sonst droht das Gefängnis.“

Natalie F. und ihre 3jährige Tochter sind verzweifelt. Wenn man sie in das Abschiebe-Gefängnis gemeinsam mit an Tuberkulose erkrankten Menschen stecke, dann werde ihre Tochter möglicherweise noch kränker und könnte sich vielleicht auch mit der tödlichen Erkrankung Tuberkulose anstecken. Eine Ansteckung mit Tuberkulose würde auch für die Mutter und das noch nicht geborene Baby eine konkrete Lebensgefahr bedeuten.

In mehreren email-Schreiben bittet die Mutter: „Bitte suchen und verständigen Sie dringend meine Mutter Marlies Z. aus Landshut und meine Vater Klaus Z. aus Deggendorf, vermutlich zur Zeit in Bayern unterwegs.”

Nach einigem Schriftwechsel, die Mutter in Not suchte auch Hilfe bei bekannten großen Stiftungen, gab es am Freitag, 2 Oktober 2009 ein kleines Hoffnungszeichen. Der Honorar-Konsul hat die Mutter gegen 9.15 Uhr zu einem Gespräch in das Konsulat geladen.

Dafür nahm die hochschwangere Mutter im voraussichtlich siebten Schwangerschafts-Monat trotz Regen einen Fußmarsch von drei Stunden auf sich. Statt der erhofften Hilfe wurde Natalie F. Allerdings nur erneut gewarnt: „Sie müssen aufpassen, wenn Sie weiterhin in den Straßen in Nassau betteln werden Sie verhaftet und müssen mit ihrer Tochter in das Abschiebe-Gefängnis.“

Die Mutter Natalie F. und die kleine Jennifer Jacqueline sind im fernen Land in Bahamas verzweifelt. „Gibt es denn nicht einen Menschen der bereit ist einer Mutter und einem Kind in Not zu helfen? Was soll jetzt geschehen?“.

Um die sofortige Anweisung der der Mutter zustehenden Sozialhilfe zu erreichen stellte am Freitag, 2. Oktober 2009 die John Baptist Mission of Togo beim Sozialamt Berlin-Mitte in der Stadt Berlin mittels Fax und email einen „Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen und Nothilfe“.

Die erforderliche angemessen finanzielle, soziale und medizinische Hilfe wurde der erkrankten Mutter und dem erkrankten Kind nicht geleistet, obgleich nach nationalem Recht und internationalen Rechten, Gesetzen und Ordnungen „Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen“ – Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) für Deutschland.

Die Schutz-Erklärungen nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gehen noch weiter, im Absatz 4 des Artikel 6 des Grundgesetz wird garantiert. Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Die Sozialgesetzgebung in Deutschland, das Mutterschutz-Gesetz und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen Mütter und Kinder nicht nur national in Deutschland sondern auch international unter den höchsten Schutz internationale Rechte, Gesetze und Ordnungen.

„Seit vier Tagen versuchte die internationale John Baptist Mission of Togo, national in Deutschland und international in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Bahamas sofortige angemessene Hilfsmaßnahmen zu vermitteln, leider bislang ohne erforderlichen Erfolg. Daher blieb uns auch am heutigen Tag leider keine andere Wahl mehr als die sofortige Erstattung einer Strafanzeige gegen das Bundesaußenministerium, das Auswärtige Amt in Berlin, das Konsulat und die Botschaft in Bahamas um weitere ernste und bedrohliche Gefährdungen und unterlassene Hilfeleistung von einer hochschwangeren Frau im vermutlich siebten Monat der Schwangerschaft und einem 3jährigen Kind, beide sind bereits obdachlos und erkrankt mit sofortiger Wirkung schnellstmöglich abzuwenden. Ziel der Mission ist keineswegs eine Verfolgung, sondern Ziel ist die sofortige, erforderliche und angemessene Hilfeleistung für eine Mutter mit Kind in unverschuldeter Notlage, die unter höchsten nationalen und internationalen Schutz der Gesetze, Rechte und Ordnungen stehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden jetzt die erforderliche Hilfe, unbürokratisch, schnell und unkompliziert leisten.“ erklärte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.

Weitere ausführliche Berichterstattung folgt.

ELTERN VON NATALIE F. (Düsseldorf / BERLIN) BITTE DRINGEND MIT DER MISSION KONTAKT AUFNEHMEN


Die Eltern von Natalie F., Klaus Ziel… aus Deggendorf und Mutter Marlies Ziel… (Name von der Redaktion gekürzt). aus Landshut, vermutlich zur Zeit unterwegs in Bayern werden dringend gebeten sich mit dem International Social And Medical Outreach Team (ISMOT) der international Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo in Verbindung zu setzen.

Das Hilfe-Center der Vertretung der Mission in Deutschland ist Tag und Nacht bei Telefon 06236 416802 oder Tel. 0178 817 2114 oder mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org erreichbar.

Presse- und Medien-Anfragen:


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Gesetzliche Grundlagen:

§ 323c, Strafgesetz-Buch
Unterlassene Hilfeleistung


Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Auszug aus dem Strafgesetz-Buch

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Vereinte Nationen, universell gültig, proklamiert 1948

Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen:

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe -

Leistungen der Sozialhilfe

§24 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland


(1) Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten keine Leistungen. Hiervon kann im Einzelfall nur abgewichen werden, soweit dies wegen einer außergewöhnlichen Notlage unabweisbar ist und zugleich nachgewiesen wird, dass eine Rückkehr in das Inland aus folgenden Gründen nicht möglich ist:
1. Pflege und Erziehung eines Kindes, das aus rechtlichen Gründen im Ausland bleiben muss,
2. längerfristige stationäre Betreuung in einer Einrichtung oder Schwere der Pflegebedürftigkeit oder
3. hoheitliche Gewalt.
(2) Leistungen werden nicht erbracht, soweit sie von dem hierzu verpflichteten Aufenthaltsland oder von anderen erbracht werden oder zu erwarten sind.
(3) Art und Maß der Leistungserbringung sowie der Einsatz des Einkommens und des Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland.
(4) Die Leistungen sind abweichend von § 18 zu beantragen. Für die Leistungen zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich die antragstellende Person geboren ist. Liegt der Geburtsort im Ausland oder ist er nicht zu ermitteln, wird der örtlich zuständige Träger von einer Schiedsstelle bestimmt. § 108 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Leben Ehegatten oder Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte bei Einsetzen der Sozialhilfe zusammen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach der ältesten Person von ihnen, die im Inland geboren ist. Ist keine dieser Personen im Inland geboren, ist ein gemeinsamer örtlich zuständiger Träger nach Absatz 4 zu bestimmen. Die Zuständigkeit bleibt bestehen, solange eine der Personen nach Satz 1 der Sozialhilfe bedarf.
(6) Die Träger der Sozialhilfe arbeiten mit den deutschen Dienststellen im Ausland zusammen.]

Auszüge aus dem Grundgesetz (GG), wo nach Deutschland ein «sozialer und demokratischer Bundesstaat» ist.

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Donnerstag, 24. September 2009

Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland: Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Flüchtlinge aus dem Iran in Deutschland:

Mit Musik gegen die die drohende Abschiebung und gegen die Todesstrafe

Komponisten, Sänger und Sängerinnen, Unterstützer, Chöre, Gospel-Chöre gesucht – Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not


Von Andreas Klamm-Sabaot

Teheran (Iran) – Nürnberg / Berlin / Mannheim. 23. September 2009. Nach dem mehrere Menschen unter anderem zwei Christen aus dem Iran und ein Musiker Hilfe bei der internationalen Vertretung der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland suchten ist am 23. September 2009 die Initiative „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ entstanden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Ablehnungs-Bescheid den von der Todestrafe bedrohten Menschen, die den christlichen Glauben angenommen haben und einem Musiker empfohlen, der international Lieder gegen den Atom-Krieg und Lieder für den Frieden veröffentlichte empfohlen, die Schutz-suchenden Menschen sollten für ihr Engagement für Frieden und wegen der Annahme des christlichen Glaubens „…bei der Regierung im Iran um Entschulidgung bitten…“ (Die Dokumente des Bundesamtes liegen inzwischen den Redaktionen mehrerer Menschenrechts-Beobachter in Deutschland und in London vor.).

In einem Fernseh-Interview mit dem internationalen Medienprojekt „Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters“ und IBS TV Liberty bestätigten die Flüchtlinge aus dem Iran dass auf den „Abfall vom Islam“ in der Islamischen Republik vom Iran lebenslange Haftstrafen oder die Todesstrafe steht. Die Namen der Flüchtlinge können aus Sicherheitsgründen zur Zeit nicht öffentlich genannt werden.

Einer der betroffenen jungen Männer bestätigte in der Aufzeichnung des Fernseh-Interviews in Mannheim, dass er bereits im Iran zum christlichen Glauben konvertierte. Der Pastor der Kirche und eine weiteres Mitglied der Kirche wurden bereits im Iran ermordet. Die Kirche werde vom Iranischen Geheimdienst überwacht. Der Name der Kirche dürfe zur Zeit nicht bekannt werden, da sonst der Kirche im Iran die Schließung durch die Regierung im Iran drohe.

Der Musiker bestätigte seinen Wunsch, dass er gerne Musiker und Musikerin aus der Stadt Mannheim und Deutschland kennen lernen möchte. Er plant künftig in den Vereinigten Staaten von Amerika zu studieren, sollten die deutschen Abschiebe-Behörden nicht zuvor eine „Art Beihilfe zur Vollziehung von Tötung oder Mord, das meint konkret die Todesstrafe im Iran“ mit der Abschiebung leisten.

Die christliche Gemeinde, die die Christen in Mannheim gefunden haben, beschrieben die Christen aus dem Iran als sehr hilfsbereit und freundlich. Es handelt sich um eine Gemeinde in Mannheim der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Mit dem Hilfs-Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität mit Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not“, das von Mannheim aus um die gesamte Welt gehen soll, soll unbürokratisch, schnell und unkompliziert Flüchtlingen, Menschen und Kindern in Not geholfen werden.

Dazu sucht die internationale John Baptist Mission of Togo (Johannes, der Täufer Mission, gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Lome, Togo, West Afrika) , Komponisten, Schreiber von Lied-Texten in der deutschen, englischen, französischen und persischen Sprache.

Als der Musik-Produzent und Kunst-Maler Wolfgang Leng vom Hilfsprojekt „Ein Lied aus Mannheim für die Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ hörte stellte er sofort mehrere Produktionen seiner umfangreichen Musik-Produktionen zur Verfügung.

Jetzt werden Menschen aus Mannheim und Deutschland gesucht, die im Ehrenamt helfen, damit Text, Noten und Komposition entstehen und geplant Anfang November oder Mitte November 2009 das Lied von Solo-Sängern und Solo-Sängerinnen und Gospel- und Kirchen-Chören oder Chören und weiteren an Musik interessierten Menschen uraufgeführt werden kann.

Die Musik-Stücke „If The Life Tells You A History“ und „For The Children Of This Earth“ von Wolfgang Leng sind bei http://johnbaptistmission.org/?page_id=433 bzw. www.johnbaptistmission.org (Flüchtlinge IRAN (D) und bei www.ibstelevision.com bei Radio IBS Liberty (Programm in deutscher Sprache) zu hören.

Wer an der Entstehung der Lied-Texte in englischer, französischer, deutscher Sprache im Ehrenamt mitarbeiten möchte und wer als Chorleiter, Sänger oder Sängerin das neu entstehende Lied singen möchte, wird gebeten sich bei der internationalen Jüdischen Christlichen John Baptist Mission of Togo oder bei MJB Education Media Network, Tel. 0 62 36 416 802, in der Zeit von 10.00 bis 20.00 Uhr oder mittels email aktuelles@radiotvinfo.org zu melden.

Geplant ist auch die Produktion einer CD und eines Musik-Videos. Die ersten Aufnahmen für das Musik-Video sind bereits abgeschlossen. In den kommenden Wochen werden die Aufnahmen für das Musik-Video und das Projekt „Ein Lied aus Mannheim für Solidarität für Flüchtlinge, Kinder und Menschen in Not“ fortgesetzt.

Zur Unterstützung und Organisationen eines Bandes der Solidarität, gebildet von Menschen aus möglichst vielen Nationen werden Menschen, Partner und Organisationen für Flüchtlings-Hilfe, Menschenrechte und weitere Partner und Unterstützer gesucht. Es wird um Kontakt mittels email: aktuelles@radiotvinfo.org gebeten.

Der Musik-Produzent und Kunstmaler, Wolfgang Leng, der einen internationalen Ruf als „Multi-Talent“ genießt und zur Zeit einen internationalen Song Contest veranstaltet, begleitet das Musik-Hilfsprojekt gegen die Todesstrafe und für das Leben als fachlicher Berater für Musik.

Neben der kreativen Hilfe mit karitativer Musik hat die John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland bei Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler (Berlin), bei Deutschen Bundestag (Berlin), beim Landtag des Landtags in Baden-Württemberg (Stuttgart) und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Petition eingereicht, in der um einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Flüchtlinge aus dem Iran, ungeachtet ihrer Glaubens-Bekenntnisse, gebeten wird, zumindest solange bis die allgemeine Lage und Situation im Iran für die Menschen sicherer und besser einzuschätzen ist.

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl-Peter Bruch fordert ebenso einen Abschiebe-Stopp für Flüchtlinge aus dem Iran bereits am 4. September.

Über das Schicksal der beiden jungen Frauen Mariam (27) und Marzieh (30), die zur Zeit im Gefängnis im Iran sind und denen die Todesstrafe wegen der Annahme des christlichen Glaubens droht wegen „Abfalls vom Islam“, liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Die französische Journalistin und Studentin Clotilde Reiss befindet sich weiterhin in Gefängnis, obgleich die französische Regierung in Paris mehrfach bereits die sofortige Freilassung der Journalistin forderte. Am 9. Juli 2009 hat die John Baptist Mission of Togo eine Petition an Bundespräsident Horst Köhler geschrieben mit der Bitte um Verhandlungen für die französische Studentin Clotilde Reiss und einer weiteren Menschenrechts-Reporterin, die ebenso im Iran inhaftiert ist. Erst vor wenigen Wochen konnte allerdings erst nach internationalen Protesten die Freilassung der iranisch-amerikanischen Journalistin Roxana Saberi aus dem Evin – Gefängnis in Teheran im Iran erreicht werden können. Über die Probleme zur „Annahme des christlichen Glaubens in der Gefahr der Todesstrafe“ berichet auch ausführlich Sabatina James und der Verein Sabatina e.V. bei www.sabatina-ev.de.

Der Verein CODE e. V in Berlin informiert bei www.code-ev.org über die Situation und das Engagement der Menschen aus dem Iran für Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie.

Die Petition für einen allgemeinen ABSCHIEBE-STOPP für Menschen denen die Todesstrafe im Iran droht kann bei http://www.petitiononline.com/090109/petition.html gelesen und mit gezeichnet werden.

Ein Sprecher der internationalen Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sagte: „Menschen in aller Welt, Brüder und Schwestern des christlichen, jüdischen und moslemischen Glaubens sollten die Gnade und Kraft eines Gebetes vor dem einen wahren G-TT, nicht vergessen und für den Schutz der Menschen aus dem Iran und im Iran im Nahen Osten, in anderen Ländern dieser Welt und für die Freilassung der inhaftierten Menschen beten, die sich für Frieden und Freiheit engagieren oder aus Glaubensgründen im Gefängnis gefangen gehalten werden. Kein Mensch wolle im Nahen Osten eine Explosion erleben, wie diese bislang die Menschheit noch nicht gesehen hat.“

Samstag, 19. September 2009

1.183 Tage der Gefangenschaft: Marathon-Lauf für die Freilassung von Gilad Shalit

1.183 Tage der Gefangenschaft:

Marathon-Lauf für die Freilassung von Gilad Shalit


Von Andreas Klamm

Berlin. 19. September 2009. Die Jüdische Zeitung in Berlin sucht noch mindestens 783 Läufer und Läuferinnen, die an einem Marathon-Lauf als symbolische Unterstützung für den israelischen Soldaten Gilad Shalit teilnehmen wollen. Der Marathon-Lauf findet am heutigen Sonnabend in Berlin statt.


Der junge Mann aus der Stadt Nahariya befindet sich seit mehr als drei Jahren in der Gefangenschaft der palästinischen Hisbollah-Milizen im Gazen-Streifen, genauer seit 1183 Tagen. Zur Zeit ist keinem Menschen in Israel bekannt, wie es dem jungen Mann geht, der vor kurzem seinen 23. Geburtstag in der Gefangenschaft feierte.

Seine Eltern, seine Familie, seine Geschwister Yael und Hadas, seine Freunde und seine Freundin wurde über den Gesundheitszustand des jungen Soldaten der israelischen Armee bislang nicht informiert. Der Marathon-Lauf „Run 4 me“ findet unter der Schirmherrschaft des Bezirks-Bürgermeisters von Berlin-Schöneberg-Tempelhof, Eckkehard Band statt. Dessen Bezirk in der Hauptstadt Berlin ist mit der israelischen Stadt Nahariyao aus der Gilad Shalit stammt, partnerschaftlich verbunden.

Mit 1183 Läufern und Läuferinnen soll ein Symbol für die Freilassung von Gilad Shalit gesetzt werden, der sich seit 1183 Tagen sich in der Gefangenschaft der palästinischen Hisbollah-Millizen befindet.

Zum Berlin-Marathon werden noch 783 Läufer und Läuferinnen gesucht, damit insgesamt 1183 Menschen an den Start gehen können für die Freilassung von Gilad Shalit. Die Teilnehmer werden mit blauen Armbändern in einer Lauf-Gemeinschaft ausgestattet, auf denen die Zahl 1.183 eingeprägt ist.

Mit der Aktion soll sich das Schicksal des jungen Mannes in die Herzen und Köpfe der Menschen einprägen, damit die Gefangenschaft von Gilad Shalit nicht vergessen wird. Zum Berlin-Marathon-Lauf für die Freilassung von Gilad Shalit sind Menschen jüdischen, christlichen, moslemischen Glaubens eingeladen und auch jene Menschen eingeladen, die keiner Glaubens-Kongregation angehören, das meint auch Menschen ohne Konfession. Ob jung oder alt, egal wie weit man auf der Strecke kommt, es geht um ein Zeichen für die Freilassung Gilad Shalit und für den Frieden.

Am Tag des Marathon-Laufes, am Sonnabend, dem 20. September wird auch der 29jährige israelische Film-Regisseur Ron Segal teilnehmen. Der Marathon-Lauf für die Freilassung von Gilad Shalit ist eine Initiative von Ron Segal aus Israel. Er wird die Mannschaft mit blauen Silikon-Bändern anführen.

Bereits in der Zeit von 9.30 bis 12 Uhr wird ein Info-Stand der Botschaft des Staates Israel, der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin am Innsbrucker Platz auf das Schicksal von Gilad Shalit aufmerksam machen, über die aktuelle Lage in Israel und dem Nahen Osten informieren und weitere nützliche Informationen über das Heilige Land bieten.

Bis zum Redaktionsschluss zum Shabbat der Jüdischen Zeitung in Berlin hatten sich erst rund 400 Läufer und Läuferinnen gemeldet. Gesucht werden noch weitere 783 Läufer und Läuferinnen.

„Das Leben von Gilad Shalit muss es wert sein, wenige Stunden unsere eigenen Lebens für die Jahre der Gefangenschaft von Gilad Shalit, für seine unverzügliche Freilassung und für den Frieden in der Region zu „opfern““, appellieren die Redakteuere und Redakteurinnen der Jüdischen Zeitung in Berlin.

Weitere und ausführliche Informationen sowie eine Anmeldung zum Frieden-Marathon-Lauf in Berlin sind zu finden bei www.run4me.com und bei der Jüdischen Zeitung bei www.j-zeit.de .

Montag, 14. September 2009

Ohne Grund-Einkommen: 50jähriger erwerbsloser Mann fast verhungert

Ohne Grund-Einkommen:

50jähriger erwerbsloser Mann fast verhungert

Speyer am Rhein. 14. September 2009. Ein 50jähriger Mann ohne Erwerbs-Einkommen ist in Speyer am Rhein fast verhungert, berichten die Behörden in Speyer am Rhein und der Sender SWR. Nachbarn des Mannes schöpften Verdacht, nachdem diese ihren Nachbarn für mehrere Tage nicht mehr gesehen hatten.


Polizei und Rettungskräfte konnten den Mann stark abgemagert in seiner Wohnung retten, informierte der Sozialdezernent der Stadt, Peter Brohm.

Im Jahr 2008 habe der Mann seinen Arbeitsplatz mit einem Erwerbs-Einkommen verloren, ergänzte der Sozialdezernent. Aus bislang nicht näher bekannten Gründen habe er kein Arbeitslosengeld und in der Folge auch keinen Sozial-Leistungs-Bezug vielmehr Arbeitslosengeld II, bekannt auch als Hartz 4, beantragt. Der 50jährige leide möglicherweise an Alkohol-Problemen.

Im April 2007 verhungerte der 20jährige lernbehinderte André Kirsch, nach dem ihm die Leistungen zuvor auf 0,00 Euro gestrichen wurden. Im Falle massiver Leistungs-Einschränkungen besuchen seit diesen Ereignissen die Sachbearbeiter der Gesellschaft für Arbeitsmarkt-Integration mbH (GfA) die Sozialleistungs-Empfänger. Andreas Klamm

Petition und Diskussion: Allgemeiner Abschiebe-Stopp für Menschen aus dem Iran

Petition und Diskussion: Allgemeiner Abschiebe-Stopp für Menschen aus dem Iran

Berlin / London. (and). 14. September 2009. Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien und das internationale Projekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters haben heute beim Deutschen Bundestag in Berlin eine Petition für einen Allgemeinen Abschiebe-Stopp für Menschen aus dem Iran, die aufgrund ihres Engagement von Verfolgung und Lebensgefahr bedroht sind, eingereicht. Wie eine Mitarbeiterin des Deutschen Bundestags informierte müsse die Petition für rund drei Wochen geprüft werden, ob die Petition zum Schutz von Menschen und deren Leben als eine öffentliche Petition in Deutschland zugelassen werden kann.


Ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland erklärte: „Wir glauben, dass wir ganz dringend eine öffentliche Diskussion brauchen über geplante Abschiebungen von Menschen in Ländern, in denen diese die Todesstrafe aufgrund des politischen Engagements für Freiheit, Menschenrechte, Demokratie und Frieden droht. Dazu zählt zur Zeit ganz ohne Zweifel der Iran. Wir bitten um freundliche Unterstützung für einen generellen, genauer allgemeinen, Abschiebe-Stopp von Studenten und Menschen aus dem Iran, die sich in Deutschland befinden und aufgrund ihrer oppositionellen, politischen Friedens-Arbeit sich in zum Teil in größte Gefahren für Leib, Seele, Gesundheit, Verfolgung, Gefängnis bis hin zur Todesstrafe begeben.“

Eine öffentliche Diskussion und ein allgemeiner Abschiebe-Stopp sei dringend notwendig. Gut wäre es wenn beispielsweise vielleicht auch die Richter und Richterinnen am Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe eine allgemeine Empfehlung zum Schutz von Asyl-suchenden Menschen aussprechen könnten, denen aufgrund ihrer politischen oppositionellen Friedens-Arbeit im Iran oder auch anderen Ländern, Verfolgung und die Todesstrafe droht.

Im Iran sind zur Zeit mehrere Hundert Stundenten, politisch oppositionelle Aktivisten, Journalistinnen, Journalisten, Männer, Frauen und Menschen inhaftiert, die sich für Frieden, Freiheit, internationale Völkerverständigung, Menschenrechte und Demokratie engagierten, etwa die französische Studentin und Journalistin Clotilde Reiss und die iranische Journalistin und Menschenrechts-Reporterin Shiva Nazarahari, um nur zwei mutige Frauen im Beispiel zu nennen.

„Wir glauben, dass eine Abschiebung von engagierten Menschen, die sich für Frieden und Demokratie engagieren, vor allem im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, universell gültig und im Jahr 1948 von den Vereinten Nationen proklamiert nicht zu verantworten ist, angesichts der drohenden ernsten Gefahren und Lebensgefahr für Schutz- und Asyl-suchende Menschen.“, ergänzte ein Sprecher der John Baptist Mission of Togo.

Eine alternative und öffentliche Petition, die an alle demokratischen Parteien in Deutschland, Frieden- und Menschenrechts-Aktivisten- und Organisationen in Deutschland adressiert ist, kann öffentlich gelesen, unterstützt und mit gezeichnet werden bei:


http://www.petitiononline.com/090109/petition.html


Sollte in rund drei Wochen die heute beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition zum Schutz von Menschen aus dem Iran zugelassen werden, werden die Informationen zur Mitzeichnung der Petition beim Deutschen Bundestag bekannt gegeben.

Die Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo versucht zur Zeit einem Flüchtling aus dem Iran zu helfen, der aufgrund seines Engagements für Frieden, Demokratie und gegen Atomkrieg, mit einer möglicherweise geplanten Abschiebung in den Iran, konkret mit Verfolgung und der Todesstrafe im Iran bedroht ist.

Ausführliche und weitere Informationen zur Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo und dem internationalen Medienprojekt für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters sind bei www.johnbaptistmission.org und bei www.radiotvinfo.org zu finden.

Sonntag, 13. September 2009

Aus Togo in West-Afrika: „Ein langer Liebes-Brief für die Menschen der Stadt Nürnberg“

Aus Togo in West-Afrika:

„Ein langer Liebes-Brief für die Menschen der Stadt Nürnberg“

Evangelium für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt

Nürnberg / Lome (Togo, West Afrika). 13. September 2009 (and). Die internationale John Baptist Mission of Togo in West-Afrika und das internationale Nachrichten- und Missions-Magazin haben für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg, des Sozialamtes, des Gesundheitsamtes und aller Krankenkassen in Nürnberg die Sonder-Publikation und das Buch „Evangelium über Jesus Christus für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg“ mit der ISSN-Nummer 1999-8414 am Sonntag, 13. September 2009 herausgegeben.


In dem Buch in deutscher Sprache mit 188 Seiten sind nützliche Informationen zu finden für Menschen die sich in komplizierten Lebenslagen befinden oder oft auch Menschen begegnen, die sich in komplizierten oder in schwierigen Lebenslagen befinden. Das Buch beinhaltet auch Glaubens-Hilfen, Ermutigung zum Leben, Hoffnung, Liebe und Barmherzigkeit und Tipps zum Bewältigen von Situationen in schwierigen Lebenslagen, etwa auch im Umgang mit weiteren Menschen in der globalen Welt-Wirtschaft-Krise.

„Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg sind oft hohen und enormen Belastungen ausgesetzt. Wir haben den Ruf erkannt, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hilfe, des Rates, der Leitung und Führung vom Allerhöchsten bedürftig sind. Der Druck kommt von oben, von unten, von rechts und links. Es werden Fehl-Einschätzungen und Fehl-Entscheidungen unter all diesen Belastungen getroffen. Daher ist das Buch und die Sonder-Ausgabe mit 188 Seiten auch als ein sehr langer Liebes-Brief an die Menschen in Nürnberg zu verstehen, der eine Hilfe sein kann für den Oberbürgermeister, für Ärzte und Direktoren, für Sekretärinnen, Sachbearbeiter, Angestellte, Arbeiter und ebenso auch Reinigungs-Frauen oder Aushilfs-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Das Buch ist ein praktischer Ratgeber für das Leben mit zahlreichen nützlichen Informationen.“, erklärte ein Sprecher der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo, die von Reverend Yawovi Nyonato in der Stadt Lome in Togo in West-Afrika gegründet wurde und seit dem Jahr 2008 auch Vertretungen in Groß Britannien und in Deutschland hat.

Die internationale Mission ist seit mehreren Jahren unter anderem auch in den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Kanada und in fünf afrikanischen Staaten vertreten. In Burundi und weiteren Ländern in Afrika verfügt die Mission zudem über Kirchen.

Der Redaktion der John Baptist Mission of Togo war es wichtig für das Buch, das eigens für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg gefertigt wurde, für die Texte nur den besten Autor und die besten Schreiber zu bieten. Mit dem Schreiber des Lukas-Evangelium, konnte auch ein gläubiger Arzt am Buch mitwirken. Es ist ein sehr anspruchsvolles und qualitative hochwertiges Buch mit sehr hohem Wert mit viel nützlichem Rat, der Hilfen auch in Krisen gewährleistet.

Das Buch ist als eBook im PDF-Format erschienen. Es ist für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Nürnberg, des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes und der Krankenkassen in Nürnberg kostenlos erhältlich. Bei Gefallen und Interesse dürfen auch alle weiteren Menschen in der Stadt Nürnberg das Buch kostenfrei lesen, drucken, weitergeben und im Internet downloaden – meint herunterladen. Ein gütiger Geber hat bereits einen sehr hohen Preis bezahlt, damit das Buch als ein Teil eines sehr kostbaren und großen Geschenkes zur Verfügung gestellt werden kann.

„Wir ermutigen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Stadt Nürnberg, Rat und Hilfe zu lesen. Zudem bitten wir ausdrücklich alle Brüder und Schwestern in Franken, Bayern, Nürnberg und in Deutschland für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, auch Oberbürgermeister und Bürgermeister der Stadt Nürnberg, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Sozialamt und Gesundheitsamt und die Menschen zu beten und Fürbitte zu leisten, die in Kontakt mit der Stadt Nürnberg stehen. Wir bitten auch Fürbitte zu leisten für die Menschen, die auf Hilfe durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt hoffen, während gleichzeitig auch einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der verschiedenen Ämter und der Stadt ohne jeden Zweifel dringend der Hilfe des Höchsten bedürftig sind. Es ist die Pflicht aller Brüder und Schwestern, Bitte, Fürbitte und Gebet zu leisten und einander zu lieben. Wir sollten uns diesen Pflichten vor allem in Zeiten der Krise nicht verschließen sondern mit der Gnade G-TTES so gut wie möglich die Pflicht im Dienste der Liebe und Brüderlichkeit erfüllen. Vielleicht wird die Stadt Nürnberg das Buch-Geschenk auch im städtischen Intranet und Internet kostenfrei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anbieten. Eine Fortsetzung der Buch-Reihe schließen wir zum heutigen Zeitpunkt nicht aus.“, ergänzte ein Sprecher der Mission mit Haupt-Sitz in West-Afrika.

Weitere und ausführliche Informationen zur Jüdischen-Christlichen John Baptist Mission of Togo sind bei www.johnbaptistmission.org und www.missionjb.org zu finden.

Das Buch für die Menschen in Nürnberg steht bei der Adresse http://www.scribd.com/doc/19709708/EvangeliumJESUSCHRISTUSNuernberg

zum kostenfreien Download (zum Herunterladen) zur Verfügung.

Evangelium über Jesus Christus
für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der Stadt Nürnberg

des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg
des Sozialamtes der Stadt Nürnberg
der Krankenkassen in Nürnberg
188 Seiten
Sprache: deutsch,
ISSN-Nummer 1999-8414
Verlag und Redaktion: MJB Mission News, ISSN 1999-8414
John Baptist Mission of Togo
eBook, PDF, Druck im Eigen-Druck
kostenfrei
Erschienen: 13. September 2009
Rat, Hilfe, Glaube, Bildung, Evangelium

Montag, 7. September 2009

West-Afrika: Schwere Flut in Afrika macht bis zu 350.000 Menschen obdachlos

West-Afrika: Schwere Flut in Afrika macht bis zu 350.000 Menschen obdachlos

Deutschland leistet Sofort-Hilfe für Flut-Opfer in Afrika


Von Andreas Klamm

Dakar (Senegal) /London (UK)/ Berlin (Deutschland). Mindestens 30 Menschen wurden bei einer schweren Flut in Afrika getötet. Bis zu 350.000 Menschen wurden von schweren Regenfällen mit Flut-artigen Auswirkungen überrascht. Viele Teile von bis zu 16 afrikanischen Staaten wurden von schweren Regen-Fällen überrascht, erklärte ein Sprecher der Vereinten Nationen bereits am Freitag. Das berichteten unter anderem der U.S. amerikanische Fernseh-Sender CNN und die Vereinten Nationen.

In der Hauptstadt von Burkina Faso, Quagadodougou, wurden mindestens 15 Menschen getötet und und bis 150.000 Menschen betroffen, bestätigte ein Sprecher einer Hilfs-Organisation.

Das Stadt-Krankenhaus muss möglicherweise auf eine Evakuation vorbereitet werden, erklärte Elizabeth Byrs, eine Presse-Sprecherin des U.N. Büros für Koordination für Humanitäre Hilfe.

In Ghana wurden durch die Flut-artigen Regenfälle bis 25 Menschen getötet. Die meisten Opfer werden in der Hauptstadt Accra beklagt.

Im benachbarten Nigeria wurden bis zu 3.500 Gebäude teilweise zerstört. Am schlimmsten wurde Agadez im Norden des Landes betroffen, bestätigte eine Sprecherin der Vereinten Nationen.

Aus Benin, Guinnea und Senegal wird berichtet, dass mehrere 10.000 – Menschen durch die Regen-Überflutungen betroffen wurden.

Elizabeth Byrs sagte: „Mindestens 350.000 Menschen wurden durch die Auswirkungen der Flut-artigen Regenfälle betroffen.“

Nach dem Bombenangriff: Strafanzeige gegen Oberbefehlshaber und Bundesminister Franz Josef Jung

Nach dem Bombenangriff: Strafanzeige gegen Oberbefehlshaber und Bundesminister Franz Josef Jung

Tötung von Kindern und Frauen in Nord-Afghanistan könnte juristische Folgen haben

Von Andreas Klamm, Tina Green, Mohammed Yousef

Berlin (Deutschland) / Kabul (Afghanistan). 7. September 2009. Nach dem von der Bundeswehr angeforderten verheerenden Bombardement in Nord-Afghanistan um 2.32 Uhr am 4. September 2009 wurde heute Strafanzeige gegen Oberst Georg Klein und den Bundesminister für Verteidigung Dr. Franz Josef Jung beim Generalstaatsanwalt Ralf Rother bei der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin gestellt. Bei dem Bomben-Angriff sind in Berichten unterschiedlicher Quellen zwischen 55 und 125 Menschen getötet worden.


In einer Erklärung teilte der Autor und Koordinator bei „Die Anstifter“, Peter Grohmann in Stuttgart mit:

„Ich habe heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin Anzeige erstattet wegen fahrlässiger Tötung, Totschlag und Mord. Totschlag gilt unter anderem dann als Mord, wenn er mit „gemeingefährlichen Mitteln“ durchgeführt wurde – und wenn ein Flugzeug Bomben auf mit Benzin gefüllte Tankfahrzeuge abwirft, ist das gemeingefährlich. Falls Sie sich meiner Anzeige anschließen wollen:

An Herrn Generalstaatsanwalt Ralf Rother, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin, poststelle@gsta.berlin.de: „Unter Hinweis auf das von der deutschen Bundeswehr in Nordafghanistan angeordnete Bombardement am 4.9.2009, 2.:32 h Ortszeit stelle ich hiermit Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung, Totschlag und Mord gegen Oberst Georg Klein u.a., ersatzweise den Bundesminister für Verteidigung, Franz Josef Jung, Berlin. Stuttgart; 7.9.2009. Peter Grohmann, Stuttgart.”

Bei dem Bombenangriff wurden unterschiedlichen Quellen zufolge zwischen 55 bis zu 125 Menschen getötet. Bei vielen der Opfer soll es sich, so verschiedene Berichte, um Kinder handeln.

Der Autor erklärte seine Strafanzeige gegen die Bundeswehr mit folgenden Worten:
„Wenn die Nebelwerfer der Bundeswehr unterwegs sind, ist tagelang nichts mehr zu sehen – und selbst das Fühlen fällt schwer, von Mitfühlen ist eh’ kaum die Rede. 55 Tote? Oder doch nur 35? Oder 125? Was der Mensch zählt, weiß vielleicht Allah, Gott hab ihn selig. Erfreulich nur, daß keine Zivilisten dabei waren, oder fast keine. Alles Taliban. Alles verbrannt, auch die Uniformen.

Und keine Kinder unter den Toten. Also, sagen wir mal so: Nicht mehr direkt zu sehen. Klar, wenn da paar Tausend Liter Treibstoff in die Luft gehen.

Und wenn Kinder dabei gewesen sein sollten, sind die Taliban schuld. Denn die haben ja das halbe Dorf eingeladen, illegal Treibstoff zu zapfen! Illegal!

So illegal wie die Bundeswehr in Afghanistan. Wie ich die Kinder kenne, waren die zuerst da. Kinder sind schneller, als die Polizei erlaubt. Sie sind auch schneller tot. 60 Gräber hat man in dem Dorf gezählt. In manchen Gräbern liegen nur Glieder. Das ist halt so, wenn man Krieg führt, Herr Jung, Herr Struck.“

Montag, 24. August 2009

Menschenrechts-Sprecher Felix Otto droht die Abschiebung am Flughafen in Frankfurt am Main

Menschenrechts-Sprecher Felix Otto droht die Abschiebung am Flughafen in Frankfurt am Main

Mehrere Tausend Menschen fordern „Abschaffung der Residenz-Pflicht“ - Abschiebung durch deutsche Behörden mit Air France am 25. August geplant


Von Andreas Klamm

Berlin / Erfurt / Göttingen. Dem The Voice Refugee Forum-Aktivisten (Jena) und Menschenrechts-Sprecher Felix Otto aus Kamerun, der seit insgesamt neun Jahren in Deutschland lebt, droht heute um 10.40 Uhr die Abschiebung mit dem Air France-Flug Nr. AF 1519 über Paris nach Douala in Kamerun. Der Menschenrechts-Aktivist soll verschiedenen Quellen zufolge von Bundes-Polizisten begleitet werden.


Entgegen früherer Annahmen mehrerer Menschenrechts-Beobachter findet kein Charter-Flug statt, informierte das The Voice Refugee Forum Jena.

Felix Otto engagierte sich vor allem gegen die so genannte „Residenz-Pflicht“, ein Gesetz, das in Deutschland die nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen garantierte Bewegungs-Freiheit von Schutz- und Asyl-suchenden Männern und Frauen massiv einschränkt.

The Voice Refugee Forum empfiehlt Faxe direkt an die französische Fluglinie Air France zu schicken.

Air France in Paris, Koordinationsstelle der Airline für Zusammenarbeit mit der Grenzpolizei, Fax: 0033 1 70035729 oder an den Flug Supervisor (verantwortlich für die Flugsicherheit) bei der Air France am Flughafen in Frankfurt, Fax: 069 69 29 02.

Wegen des Verstoßes gegen die Residenz-Pflicht wurde der Mann aus Kamerun in Thüringen zu acht Monaten Haft und zur Ableistung von 900 Arbeits-Stunden verurteilt.

„Mit einer Abschiebung nach Kamerun bringen die deutschen Behörden und Gerichte das Leben und die Sicherheit des politischen Aktivisten und Menschenrechts-Sprechers Felix Otto in Gefahr und „machen sich schlicht der Kollaboration schuldig“, beklagte der Bundesvorstand des Vereines der Roten Hilfe e.V. in einer Mitteilung an die Presse.

Man engagiere sich für die „Abschaffung aller rassistischen Sondergesetze, die Abschaffung der staatlich-repressiven Residenz-Pflicht, für die sofortige Freilassung von Felix Otto und für ein Ende der Abschiebe-Androhung gegen den Flüchtlings-Hilfe-Aktivisten.“, teilte die Rote Hilfe e. V. weiter mit.

Für die Freilassung des The Voice-Refugee Forum Aktivisten und Menschenrechts-Sprechers Felix Otto engagieren sich inzwischen mehrere Organisationen im gesamten Bundesgebiet und mehrere Hundert Menschen.

Die Vertretung für Groß Britannien und die Vertretung für Deutschland der internationalen Jüdisch-Christlichen John Baptist Mission of Togo (Mission Jean Baptiste), gegründet von Reverend Yawovi Nyonato in Togo (West-Afrika), reichte bei Bundespräsident Horst Köhler am Sonntag, 24. August 2009 einen Eil-Antrag auf Ausssetzung des Abschiebe-Verfahrens und einen Gnaden-Erlass beim Bundespräsidialamt in Berlin ein.

Ob Bundespräsident Horst Köhler, wie von der Missionsleitung der Vertretung für Deutschland und Vertretung für Groß Britannien erbeten, sich heute in Frankfurt am Main auch schützend vor den The Voice -Aktivisten und Menschenrechts-Sprecher Felix Otto stellen wird, um die Einhaltung seiner Menschenrechte zu gewährleisten steht zur Stunde noch nicht fest.

Die Sprecher des internationalen Medien-Projektes für die Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.radiotvinfo.org) Tina Green und Andrew P. Harrod appellierten am Montag: „Wir hoffen sehr, dass Bundespräsident Horst Köhler sich im Sinne der aktiven Verteidigung von Demokratie und international auch in Deutschland gültiger Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in diesem Notfall auch schützend vor einen Sprecher für die Menschenrechte und schützend vor eine Vielzahl von Männern und Frauen stellen wird, die ihr Menschenrecht und Grundrecht auf Sicherheit, Schutz und Bewegungs-Freiheit in Anspruch nehmen. Deutschland ist nach dem Grundgesetz ein sozialer und demokratischer Bundesstaat und zum Frieden in der Welt verpflichtet. Wir glauben, dass es in dieser schweren Stunde für den Menschenrechts-Sprecher Felix Otto und für die Menschen in Deutschland ganz besonders wichtig ist, die Solidarität zu Frieden, Demokratie, Freiheit und die Einhaltung der Menschenrechte international und auch am Flughafen in Frankfurt am Main zu bekunden.

Zur Zeit wird in London und in New York geprüft, wie dem The Voice-Aktivisten und dem Sprecher für die Menschenrechte Felix Otto und den Menschen in Deutschland zur Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte in Deutschland geholfen werden kann.“

Unterdessen hat für heute, 25. August , das The Voice Refugee-Forum zu einem Treffen der weiteren FreundInnen, UnterstützerInnen und Menschenrechts-AktivistInnen am Flughafen in Frankfurt am Main, 9.30 Uhr, an der Bushalte-Stelle, bei der Halle B eingeladen, die ihre Solidarität mit dem Menschenrechts-Sprecher Felix Otto bekunden wollen.

Die internationale Jüdisch-Christliche John Baptist Mission of Togo hat bereits am Sonntag international zu Gebeten für den The Voice-Refugee-Aktivisten Felix Otto aufgerufen und auch empfohlen einen internationalen Gottes-Dienst am Flughafen in Frankfurt am Main für die Opfer von Menschenrechts-Verletzungen, Krieg, Terror und Gewalt zu halten, zu dem alle gläubige Menschen ungeachtet ihrer Herkunft willkommen sein sollten.

Ausführliche Informationen sind bei http://thevoiceforum.org zu finden.

Folgenden Muster-Text an die Flug-Gesellschaft Air France empfiehlt das The Voice Refugee-Forum:

„An den Kapitän und das Flugpersonal des Fluges AF 1519
Betreff: Dringende Mitteilung - Abschiebung von Felix Otto mit dem Flug AF 1519 am 25. 08. 2009 von Frankfurt über Paris nach Kamerun – Stornierung der Mitnahme dringend erforderlich

Sehr geehrter Kapitän, sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie in dringender Sorge um den politischen Flüchtling Felix Otto aus Kamerun, der sich in Deutschland gegen die Residenzpflicht für Flüchtlinge engagiert hat, und um die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf des Fluges AF 1519 am 25. 08. um 10.40 Uhr von Franfurt/Main nach Paris.

Herr Felix Otto soll am Dienstag, den 25.8. 2009, 10.40 Uhr mit dem Flug AF 1519 Ihrer Fluggesellschaft über Paris nach Kamerun abgeschoben werden. Da Herr Otto als politischer Oppositioneller im Falle einer Abschiebung nach Kamerun um sein Leben fürchtet, ist er unter keinen Umständen bereit nach Kamerun zurückzukehren.
Der Passagier Felix Otto fliegt nicht freiwillig, er soll gegen seinen Willen transportiert werden! Herr Felix Otto hat angekündigt, dass er im Falle einer Abschiebung nach Kamerun an Bord des Flugzeuges aktiven Widerstand gegen den erzwungenen Transport leisten wird.

Herr Felix Otto wurde bereits während der Abschiebehaft wiederholt durch deutsche Polizeibeamte misshandelt und geschlagen. Wir befürchten vor diesem Hintergrund, dass es gerade während der Abschiebung an Bord des Flugzeuges zu massiven körperlichen Zwangsmaßnahmen und Misshandlungen gegen Herrn Felix Otto durch begleitende Polizeibeamte kommen wird, wenn er sich, wie angekündigt, aktiv gegen die Abschiebung widersetzt.

Vor diesem Hintergrund ist es aus Gründen der Flugsicherheit und des reibungslosen Ablauf des Fluges AF 1519 und im Sinne der körperlichen Unversehrtheit von Herrn Felix Otto dringend geboten, die Mitnahme von Herrn Felix Otto umgehend zu stornieren!

Sie tragen als Personal der Fluggesellschaft Air France die unmittelbare Verantwortung für die Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit Ihrer Fluggäste! Daher liegt es in Ihrer Entscheidungskompetenz, die Mitnahme eines Flugpassagiers kurzfristig abzusagen, wenn dies, wie im Fall von Felix Otto aus Gründen der Flugsicherheit dringend erforderlich ist.
Abschiebung nach Kamerun – Gefahr für Leib und Leben von Felix Otto
Felix Otto soll nach Kamerun abgeschoben werden, in ein Land, das dank der europäischen Kolonialisierung und der europäischen Förderung einer kleinen willfährigen Machtelite heute despotisch regiert ist und das seinen Machthabern und vor allem seinen europäischen Partner Reichtum beschert, der Mehrheit der Bevölkerung aber Elend und Armut. Widerstand und Protest wird gewaltsam unterdrückt, jegliche Opposition wird systematisch verfolgt.

Menschenrechtsbeobachter aus Kamerun bestätigen, dass für die Sicherheit eines nach Kamerun Abgeschobenen nicht garantiert werden kann, denn er gilt als jemand, der während seines Exils sein Land diffamiert hat. Ihm droht Gefängnis, und dies bedeutet Auslieferung an systematische Willkür und Lebensgefahr!
Erschwerend kommt hinzu, dass sich Felix Otto in eine sehr schlechten gesundheitlichen und psychischen Verfassung befindet.

Wenn Sie als Fluggesellschaft an der Abschiebung des politischen Aktivisten Felix Otto in den Unrechtsstaat Kamerun mitwirken, bringen Sie sein Leben und seine Sicherheit in Gefahr!

Deshalb appelliere ich an Sie eindringlich:

Bringen Sie das Leben von Felix Otto nicht in Gefahr! Tragen Sie Sorge für die Sicherheit an Bord des Fluges AF 1519! Weigern Sie sich, Felix Otto gegen seinen Willen als Passagier auf diesem Flug mitzunehmen!“